Arbeitsrecht in der Schweiz
Das Schweizer Arbeitsrecht bietet einen Rahmen, der die Rechte der Arbeitnehmer schützt und gleichzeitig die Flexibilität der Arbeitsverhältnisse erhält. Das Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz (ArG), die Kollektivarbeitsverträge (GAV) und die kantonalen Gesetze bilden ein komplexes Regelwerk, das profunde Kenntnisse erfordert. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte begleiten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in all ihren arbeitsrechtlichen Fragen.
Arbeitsverträge und Anstellungsbedingungen
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Unsere Anwälte intervenieren bei:
- Abfassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Analyse von Klauseln (Probezeit, Kündigungsfristen, Konkurrenzverbote)
- Lohn- und Nebenleistungsvereinbarungen
- Teilzeitarbeit und flexible Arbeitsarrangements
- Home-Office und grenzüberschreitende Arbeit
Kündigung und missbräuchliche Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein besonders heikles Thema. Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen:
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung muss die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Sie kann jedoch missbräuchlich sein, wenn sie:
- Aus einem verpönten Motiv ausgesprochen wird (Gewerkschaftsmitgliedschaft, Schwangerschaft, Zivilstand)
- Gegen Treu und Glauben verstösst
- Eine Sanktion für die rechtmässige Geltendmachung von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer darstellt
Bei missbräuchlicher Kündigung kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen erhalten.
Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes zulässig. Unsere Anwälte analysieren, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Entschädigungsansprüche gegebenenfalls bestehen.
Arbeitnehmerschutz
Das Schweizer Recht bietet verschiedene Schutzinstrumente für Arbeitnehmer:
- Kündigungsschutz: Schutz bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär- und Zivildienst
- Schutz vor Mobbing: Arbeitgeber muss Massnahmen gegen psychische und sexuelle Belästigung treffen
- Gleichstellungsschutz: Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Whistleblower-Schutz: Schutz von Arbeitnehmern, die Missstände melden
Arbeitszeugnisse
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Karriere. Unsere Anwälte intervenieren, wenn das Zeugnis:
- Unwahrheiten oder Ungenauigkeiten enthält
- Ein unverhältnismässig schlechtes Bild des Arbeitnehmers zeichnet
- Verweigert oder verzögert wird
- Codierte oder abwertende Formulierungen verwendet
Konkurrenzverbote
Das Konkurrenzverbot nach Art. 340 OR kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Einblick in Kundschaft oder Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, erhebliche Nachteile für den Arbeitgeber. Das Verbot muss angemessen sein bezüglich Ort, Zeit und Art.
Lohnstreitigkeiten
Lohnstreitigkeiten sind häufig im Schweizer Arbeitsrecht. Unsere Anwälte intervenieren bei:
- Ausstehende Lohnzahlungen und Überstunden
- Bonus- und Provisionsstreitigkeiten
- Rückforderung von Ausbildungskosten
- Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen