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Automatischer Informationsaustausch Steuern

Automatischer Informationsaustausch Steuern

Automatischer Informationsaustausch (AIA) und Steuerabkommen in der Schweiz

Die Schweiz hat mit der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) und der Modernisierung ihrer Steuerabkommen eine bedeutende Transformation ihrer internationalen Steuerlands­chaft erlebt. Diese Entwicklungen markieren einen Wendepunkt in der Schweizer Steuerpolitik, die traditionell durch einen starken Schutz der finanziellen Privatsphäre gekennzeichnet war. Die Eidgenossenschaft beteiligt sich nun aktiv an der internationalen Steuerkooperation und wahrt dabei ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.

Funktionsweise des AIA: jährlicher Prozess

Schritt Akteur Massnahme Frist
1. IdentifikationFinanzinstitutMeldepflichtige Konten identifizieren (CRS-Sorgfaltspflicht)Laufend
2. DatenerhebungFinanzinstitutFinanzdaten per 31. Dezember erhebenJahresende
3. Übermittlung an ESTVFinanzinstitutDaten an die Eidg. Steuerverwaltung übermittelnBis 30. Juni N+1
4. Internationaler AustauschESTVAn Steuerbehörden der Partnerländer übermittelnBis 30. September N+1
5. EmpfangESTVInformationen über Konten von Schweizer Ansässigen aus Partnerländern empfangenHerbst N+1

Im Rahmen des CRS-Standards ausgetauschte Informationen

Kategorie Übermittelte Daten Bemerkungen
Identität des InhabersName, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID (NIF)Für natürliche Personen und beherrschende Personen
KontoinformationenKontonummer, meldendes FinanzinstitutAlle meldepflichtigen Finanzkonten
Saldo / WertSaldo per 31.12. oder Rückkaufwert (Versicherungen)In CHF oder Kontowährung
FinanzerträgeZinsen, Dividenden, KapitalerträgeBruttoeinkünfte des Jahres
VeräusserungserlöseBruttoerlös aus dem Verkauf von FinanzanlagenGilt für Depotkonten

AIA-Pflichten vs. FATCA-Pflichten: Vergleich

Kriterium AIA (CRS-Standard) FATCA (USA)
Betroffene PersonenSteueransässige in CRS-PartnerländernUS-Bürger und steuerlich in den USA ansässige Personen
Geografische Reichweite>100 Partnerländer (bilateral)Nur in Richtung USA
Schweizer RechtsgrundlageAIAG (Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch)Bilaterales Abkommen Schweiz–USA (2014)
GegenseitigkeitJa (Gegenseitigkeitsprinzip)Begrenzt (USA übermitteln wenige Informationen)
Sanktionen bei Nicht-EinhaltungBussen nach AIAG (bis CHF 250'000)Quellensteuer 30% auf US-Erträge für nicht-konforme Finanzinstitute

Rechtliche Grundlagen und Prinzipien des AIA in der Schweiz

Der Automatische Informationsaustausch beruht in der Schweiz auf einem soliden Rechtsrahmen. Die hauptsächliche Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz setzt den vom OECD entwickelten Common Reporting Standard (CRS) in Schweizer Recht um.

Ein grundlegender Aspekt des Schweizer AIA-Systems ist die Einhaltung der Spezialitäts- und Gegenseitigkeitsprinzipien. Das Spezialitätsprinzip garantiert, dass übermittelte Informationen nur zu Steuerzwecken verwendet werden dürfen. Die Gegenseitigkeit stellt sicher, dass der Informationsaustausch in beide Richtungen funktioniert.

Praktische Auswirkungen für Steuerpflichtige

Für Schweizer Ansässige mit Vermögen im Ausland: Informationen über ihre ausländischen Konten werden der ESTV von Partnerländern übermittelt. Die vollständige Deklaration ausländischen Vermögens in der Schweizer Steuererklärung ist Pflicht und überprüfbar.

Für Nicht-Ansässige mit Vermögen in der Schweiz: Ihre Schweizer Konten werden via AIA an ihre nationalen Steuerbehörden gemeldet. Die Steuerkonformität im Ansässigkeitsstaat ist nun leicht überprüfbar.

Welche Informationen übermitteln Schweizer Banken im Rahmen des AIA?

Schweizerische Finanzinstitute übermitteln jährlich: die Identität des Kontoinhabers (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), Kontonummern, den Kontosaldo oder -wert per 31. Dezember, Finanzerträge (Zinsen, Dividenden) und den Bruttoerlös aus Verkäufen von Finanzanlagen. Diese Daten werden der ESTV übermittelt, die sie an die Partnerländer weiterleitet.

Wie identifizieren Finanzinstitute die im Rahmen des AIA zu meldenden Konten?

Die Finanzinstitute sind zur Sorgfaltspflicht nach dem CRS-Standard verpflichtet: Für Neukonten verlangen sie beim Kunden eine Selbstauskunft über seinen steuerlichen Wohnsitz. Für Bestandskonten wird eine Überprüfung der vorhandenen Daten durchgeführt (Adresse, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer usw.), um meldepflichtige Konten zu identifizieren. Für Hochvermögenskonten (über USD 1 Mio.) gilt eine verstärkte Sorgfaltspflicht mit Überprüfung der Aktenkenntnis des Kundenberaters.

Kann die Schweiz den AIA mit einem Land aussetzen, das die Vertraulichkeit nicht wahrt?

Ja. Das AIAG sieht vor, dass der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch mit einem Land aussetzen kann, wenn dieses die Vertraulichkeitsanforderungen oder die Nicht-Verwendungsbeschränkungen nicht einhält. In der Praxis überprüft die ESTV die Einhaltung der Datenschutznormen durch Partnerländer, bevor die ersten Austausche stattfinden.

Welche Sanktionen drohen einem Schweizer Finanzinstitut, das die AIA-Pflichten nicht einhält?

Das AIAG sieht Verwaltungssanktionen vor. Finanzinstitute, die ihre Melde-, Dokumentations- oder Sorgfaltspflichten verletzen, können mit Bussen von bis zu CHF 250'000 pro Verletzung belegt werden. Zusätzlich können Straffolgen nach StGB eintreten, wenn die Nicht-Einhaltung auf betrügerischer Absicht beruht.

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