Die Berufshaftpflichtversicherung in der Schweiz
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Kunden oder Dritten aufgrund eines Berufsfehlers (Irrtum, Unterlassung, Fahrlässigkeit) zugefügt wurden. In der Schweiz sind mehrere Berufe gesetzlich zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet, während andere sie freiwillig als unverzichtbaren Schutz ihrer Tätigkeit abschliessen. PBM Avocats berät Sie in Genf und Lausanne zur Berufshaftpflichtversicherung und bei Streitigkeiten mit Versicherern.
Berufe mit gesetzlicher Berufshaftpflichtpflicht
| Beruf | Rechtsgrundlage | Mindestdeckung |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte | Art. 12 Abs. 2 BGFA | CHF 1'000'000 (empfohlen CHF 2–5 Mio.) |
| Zugelassene Revisoren | Art. 9 RAG | Gemäss RAG-Bedingungen |
| Immobilienmakler (GE, VD) | Kantonale Gesetze | Kantonal unterschiedlich |
| Versicherungsmakler | Art. 184 ff. revidiertes VVG | CHF 1'250'000 pro Schadensfall |
| Amtliche Geometer | Kantonale Gesetze | Kantonal unterschiedlich |
Durch die Berufshaftpflicht gedeckte Schäden
Die Berufshaftpflicht deckt in der Regel:
- Personenschäden: körperliche Beeinträchtigungen, die Dritten durch einen Berufsfehler zugefügt wurden
- Sachschäden: Zerstörung oder Beschädigung von Gütern, die Kunden oder Dritten gehören
- Reine Vermögensschäden: finanzielle Verluste ohne vorherigen Körper- oder Sachschaden (Beratungsfehler, Unterlassung, mangelhafte Vertragsabfassung)
- Rechtsbeistandskosten: Anwaltskosten zur Verteidigung des Fachmanns gegen Forderungen Dritter
Typische Ausschlüsse bei Berufshaftpflichtverträgen
- Vorsätzliche Fehler und arglistige Handlungen
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Bussen und verwaltungsrechtliche Sanktionen
- Schäden ausserhalb des versicherten Territoriums
- Nicht beim Versicherer gemeldete Tätigkeiten
- Vor Vertragsabschluss bekannte Schadenfälle
Das Claims-made-System: Vorsicht bei Versichererwechsel
Die meisten Berufshaftpflichtverträge funktionieren nach dem Claims-made-System (Anspruchsgrundlage): Es gilt die Police, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs in Kraft ist, nicht diejenige zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Dieses System hat mehrere wichtige Implikationen:
- Bei Kündigung des Vertrags muss eine Nachhaftungsklausel (Run-off) vereinbart werden, um Fehler zu decken, die während der versicherten Periode begangen, aber noch nicht geltend gemacht wurden
- Bei einem Versichererwechsel ist eine Rückwärtsdeckung erforderlich, um frühere Handlungen zu decken
- Freiberufler, die ihre Tätigkeit beenden, müssen mehrere Jahre lang eine Deckung aufrechterhalten
Schadenfälle Berufshaftpflicht: Verfahren und Pflichten
Im Schadenfall muss der Fachmann:
- Den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden, sobald er von einer Forderung oder einem Forderungsrisiko Kenntnis erhält
- Seine Verantwortlichkeit ohne Zustimmung des Versicherers nicht anerkennen
- Vollständig mit dem Versicherer bei der Schadensuntersuchung kooperieren
- Alle relevanten Dokumente aufbewahren (Kundendossier, Korrespondenz, Notizen)
Der Berufshaftpflichtversicherer übernimmt die Verteidigung des Fachmanns und, wenn die Haftung festgestellt ist, die Entschädigung des geschädigten Dritten. Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer über die Schadensübernahme steht der Weg über den Ombudsmann für private Versicherungen oder das Zivilgericht offen.
Welche Berufe sind in der Schweiz gesetzlich zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet?
Im Schweizer Recht unterliegen mehrere Berufe einer gesetzlichen Berufshaftpflichtpflicht: Rechtsanwälte (Art. 12 BGFA), Notare, Ärzte (in bestimmten Kantonen), Architekten und Ingenieure (gemäss kantonalen Regelungen), amtliche Geometer sowie Immobilienmakler (BGBM in bestimmten Kantonen). Die Mindestdeckung und die Bedingungen werden durch die jeweiligen Berufsgesetze festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?
Die Berufshaftpflicht (oder Berufsfehler-Haftpflicht) deckt Fehler, die bei der Ausübung einer spezifischen beruflichen Tätigkeit begangen wurden (ärztlicher Beratungsfehler, rechtlicher Fehler, Planungsfehler beim Architekten). Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Dritten im Rahmen der allgemeinen Unternehmenstätigkeit zugefügt werden (Unfälle, Sachschäden). Beide Versicherungen sind oft notwendig und ergänzen sich.
Deckt meine Berufshaftpflicht vorsätzliche Fehler?
Nein. Alle Haftpflichtversicherungen schliessen vorsätzliche Fehler und Arglist aus. Nur unvorsätzliche Fehler (Fahrlässigkeit, Fehlurteil, Unterlassung) sind gedeckt. Begeht ein Fachmann einen vorsätzlichen Fehler (Betrug, Täuschung), haftet er persönlich und seine Berufshaftpflicht wird ihn nicht entschädigen. Grobes Verschulden (schwere Unvorsichtigkeit) kann je nach Vertragsbedingungen gedeckt sein.
Was passiert, wenn der Schadensfall erst nach Ablauf des Berufshaftpflichtvertrags gemeldet wird?
Die meisten Berufshaftpflichtverträge werden nach dem Claims-made-System (Anspruchsgrundlage) abgeschlossen, d.h. es gilt die Police, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs in Kraft ist, nicht diejenige zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Bei einem Versichererwechsel ist es entscheidend, eine Rückwärtsdeckung (Backstop) zu vereinbaren, um frühere, noch nicht geltend gemachte Schäden zu decken.
Wie kann die Ablehnung der Schadensdeckung durch den Berufshaftpflichtversicherer angefochten werden?
Bei einer Ablehnung durch den Versicherer können Sie zunächst eine interne Überprüfung beantragen, dann den Versicherungsombudsmann für eine kostenlose Vermittlung anrufen. Fehlt eine Einigung, ist eine Klage vor dem ordentlichen Zivilgericht möglich, da Berufshaftpflichtstreitigkeiten dem VVG (Privatrecht) und nicht dem Sozialversicherungsrecht unterliegen. Ein auf privates Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt ist unerlässlich.