Berufsunfall in der Schweiz: Ihre Rechte gemäss UVG
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 bildet die Grundlage für den Schutz der Schweizer Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten. Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) ist der wichtigste UVG-Versicherer und deckt die Mehrheit der Arbeitnehmenden ab. Andere zugelassene UVG-Versicherer können andere Arbeitnehmerkategorien abdecken. PBM Avocats begleitet Unfallopfer in Genf und Lausanne, um ihre Rechte gegenüber Versicherern zu verteidigen.
Der Anwendungsbereich des UVG
Obligatorisch gegen Unfälle nach UVG versichert sind:
- Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, einschliesslich Grenzgänger und Ausländer
- Arbeitslose, die AVIG-Entschädigungen beziehen
- Praktikanten und Lernende
- Teilzeitbeschäftigte (mit Bedingungen für NBU)
Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch nach UVG versichert, können sich aber freiwillig versichern.
Durch das UVG abgedeckte Unfallarten
| Unfallart | Definition | Deckungsbedingung |
|---|---|---|
| Berufsunfall (BU) | Ereignet sich während der Arbeitszeit oder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit | Alle versicherten Arbeitnehmenden |
| Nichtberufsunfall (NBU) | Ereignet sich in der Freizeit | Mindestens 8 Std./Woche beim selben Arbeitgeber |
| Wegunfall | Direkte und übliche Strecke Wohnort-Arbeitsort | Gilt als NBU |
| Berufskrankheit | Durch berufliche Tätigkeit verursachte Krankheit (SUVA-Liste) | Siehe eigene Seite |
UVG-Leistungen: Pflege und Entschädigungen
Sachleistungen
- Medizinische Behandlung: Arzt-, Medikamenten- und Spitalkosten (allgemeine Abteilung), Rehabilitationskosten — ohne Franchise oder Kostenbeteiligung
- Hilfsmittel: Prothesen, Orthesen, Hörgeräte, die für die Rehabilitation erforderlich sind
- Transportkosten: medizinisch begründete Transportkosten
Geldleistungen
- Taggeld: 80% des versicherten Lohns ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit (die ersten zwei Tage gehen gemäss OR zu Lasten des Arbeitgebers)
- Invalidenrente: Bei einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 10% nach einem Jahr medizinischer Behandlung; Betrag = 80% des versicherten Verdienstes × Invaliditätsgrad
- Hinterbliebenenrenten: 40% des versicherten Verdienstes für den Ehegatten; 15% pro Halbwaise
- Integritätsentschädigung (ITAE): Bei dauernden Gesundheitsschäden, siehe unsere Seite Integritätsentschädigung
Der versicherte Verdienst und seine Grenzen
Der maximale versicherte Jahresverdienst gemäss UVG beträgt CHF 148'200 im Jahr 2024. Diese Obergrenze ist wichtig, da alle Geldleistungen auf dieser Grundlage berechnet werden. Löhne über diesem Betrag werden für die Berechnung von Taggeldern und Renten nicht berücksichtigt, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine ergänzende Unfallversicherung (UVG-Zusatzversicherung) abgeschlossen.
Verfahren bei einem Berufsunfall
| Schritt | Wer handelt? | Frist |
|---|---|---|
| Unfallmeldung | Arbeitgeber (gesetzliche Pflicht) | Unverzüglich |
| Dringende medizinische Behandlung | Arbeitnehmende (Arzt, Spital) | Sofort |
| Ärztliches Attest | Behandelnder Arzt | Ab der Konsultation |
| Fallbearbeitung | SUVA / UVG-Versicherer | Während der Behandlung |
| Entscheid des Versicherers | SUVA / UVG-Versicherer | Einsprache: 30 Tage |
Anfechtung von UVG-Entscheiden: Fristen und Verfahren
Entscheide der SUVA oder eines UVG-Versicherers können auf den gleichen Wegen wie bei der IV angefochten werden:
- Einsprache: 30 Tage beim UVG-Versicherer; kostenlos
- Kantonale Beschwerde: 30 Tage beim kantonalen Versicherungsgericht
- Bundesbeschwerde: 30 Tage beim Bundesgericht (nur Rechtsfragen)
Die häufigsten Streitigkeiten betreffen den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den Gesundheitsschäden (natürliche und adäquate Kausalität), den Fallabschluss, den Invaliditätsgrad und die Berechnung des versicherten Verdienstes. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt ist für diese technischen Verfahren oft unentbehrlich.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfall und Nichtberufsunfall gemäss UVG?
Ein Berufsunfall ereignet sich während der Arbeitszeit oder in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (einschliesslich des direkten Weges zwischen zwei Arbeitsorten). Ein Nichtberufsunfall (NBU) ereignet sich in der Freizeit. Der NBU ist nur gedeckt, wenn der Versicherte mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist.
Was deckt die SUVA bei einem Berufsunfall?
Die SUVA deckt: Arztkosten (Behandlung, Medikamente, Hospitalisierung) ohne Franchise oder Kostenbeteiligung; Taggeldleistungen von 80% des versicherten Lohns ab dem 3. Tag; eine Invalidenrente, wenn die Erwerbsunfähigkeit 10% oder mehr beträgt; Hinterbliebenenrenten für Angehörige; eine Integritätsentschädigung (ITAE) bei dauernden Gesundheitsschäden.
Was tun, wenn die SUVA die Übernahme meines Unfalls ablehnt?
Bei einem ablehnenden Bescheid haben Sie 30 Tage Zeit, bei der SUVA Einsprache zu erheben. Wird die Einsprache abgewiesen, können Sie innert 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde einlegen. Es wird dringend empfohlen, einen auf UVG spezialisierten Anwalt für diese Verfahren beizuziehen, insbesondere um medizinische Schlussfolgerungen oder Kausalitätsfragen anzufechten.
Wie wird das UVG-Taggeld berechnet?
Das UVG-Taggeld beträgt 80% des versicherten Lohns. Der versicherte Lohn ist der massgebende Jahreslohn gemäss Art. 22 UVG, begrenzt auf CHF 148'200 (maximaler versicherter Jahresverdienst 2024). Es wird ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt; der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn für die ersten zwei Tage zu zahlen.
Können UVG- und IV-Leistungen bei Invalidität kumuliert werden?
Beide Versicherungen können gleichzeitig eingreifen, aber die Leistungen werden koordiniert, um eine Überentschädigung zu vermeiden. Die UVG-Rente wird unter Berücksichtigung der IV-Rente berechnet. Die Gesamtsumme darf 90% des versicherten Verdienstes nicht übersteigen. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zur Koordination der Sozialversicherungen.