Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz: DeFi
Die dezentralisierte Finanzwirtschaft (DeFi) stellt eine grundlegende Transformation der traditionellen Finanzlandschaft dar und bietet dank Blockchain-Technologie Finanzdienstleistungen ohne Intermediäre. In der Schweiz profitiert dieser Sektor von einem progressiven Regulierungsrahmen, der sich kontinuierlich an technologische Innovationen anpasst. Die Schweiz hat sich als bedeutendes Zentrum für Kryptowährungen und DeFi positioniert und zieht dank ihrer rechtlichen Stabilität und pragmatischen Herangehensweise zahlreiche Unternehmen des Sektors an.
Anwendbarer Schweizer Rechtsrahmen für DeFi
Das Schweizer Rechtssystem nähert sich DeFi mit einem auf dem Grundsatz der technologischen Neutralität basierenden Ansatz. Im Gegensatz zu bestimmten Rechtsordnungen, die spezifische Regime für Kryptoassets geschaffen haben, wendet die Schweiz ihren bestehenden Rechtsrahmen auf DeFi-Aktivitäten an und nimmt gezielte Anpassungen vor, wo nötig. Diese Methode erlaubt grosse Flexibilität bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines angemessenen Nutzerschutzniveaus.
Für DeFi-Projekte kann die Art der angebotenen Dienstleistungen die Anwendung mehrerer Schweizer Finanzgesetze implizieren:
- Das Bankengesetz (BankG)
- Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
- Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
- Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
- Das Geldwäschereigesetz (GwG)
Rechtliche DeFi-Risiken in der Schweiz
| Rechtliches Risiko | Beschreibung | Anwendbares Gesetz | Risikoniveau |
|---|---|---|---|
| Einstufung als Finanzintermediär | Verbleibende Kontrolle über Protokoll = SRO/FINMA-Pflicht | GwG | Hoch |
| Entwicklerhaftung | Smart-Contract-Schwachstelle, Exploit, schlecht strukturierte DAO | OR (Art. 41, 97) | Mittel bis hoch |
| Einstufung als öffentliche Einlage | Kreditprotokolle, die Einlagen annehmen = Banklizenz erforderlich | BankG | Hoch wenn zentralisiert |
| KYC-Pflichten für Schnittstellen | Web-Front-End für DEX-Zugang dem GwG unterstellt | GwG | Hoch |
| Haftung der Governance-Token-Inhaber | Abstimmung über Protokolländerungen = Teilnahme an der Verwaltung | OR, GwG | Ungewiss |
| Besteuerung von DeFi-Erträgen | Staking, Yield Farming, Liquidity Mining = steuerpflichtige Erträge | DBG, kantonale Gesetze | Sicher |
Regulierung spezifischer DeFi-Dienste
Dezentralisierte Kredite und Darlehen
Dezentralisierte Kreditplattformen ermöglichen es Nutzern, Kryptoassets ohne traditionellen Intermediär zu verleihen oder zu leihen. In der Schweiz können diese Aktivitäten dem Bankengesetz unterliegen, wenn sie die Annahme von Einlagen der Öffentlichkeit beinhalten. Die FINMA hat klargestellt, dass echte dezentralisierte Plattformen, bei denen Gelder ausschliesslich durch Smart Contracts ohne menschliche Eingriffe verwaltet werden, von einem differenzierten Regulierungsansatz profitieren können.
Regulatorische Aufmerksamkeitspunkte für DeFi-Kreditprotokolle:
- Das tatsächliche Dezentralisierungsniveau bei der Fondsverwaltung
- Die Transparenz der Mechanismen zur Zinssatzfestsetzung
- Die Schutzmassnahmen gegen Liquiditätsrisiken
- Die Einhaltung der Geldwäschereibekämpfungsregeln für Benutzeroberflächen
Dezentralisierte Börsen (DEX)
DEX ermöglichen den Peer-to-Peer-Austausch von Kryptoassets ohne zentralen Verwahrer. Im Schweizer Recht können diese Plattformen gemäss FinfraG als multilaterale Handelssysteme qualifiziert werden und potenziell eine FINMA-Bewilligung erfordern. Vollständig automatisierte DEX über Smart Contracts profitieren jedoch häufig von einer erleichterten regulatorischen Behandlung.
Die Unterscheidung zwischen Liquidity-Pool- und Order-Book-Modellen beeinflusst ebenfalls den Regulierungsansatz. Benutzeroberflächen, die den Zugang zu DEX erleichtern, können gemäss GwG Finanzintermediärspflichten unterliegen, auch wenn das zugrundeliegende Protokoll dezentralisiert ist.
Besteuerung von DeFi-Aktivitäten in der Schweiz
Besteuerung von Staking- und Yield-Farming-Erträgen
Erträge aus Staking (Teilnahme an der Transaktionsvalidierung) und Yield Farming (Bereitstellung von Liquidität) gelten für natürliche Personen im Allgemeinen als steuerpflichtige Kapitalerträge. Für Privatanleger unterliegen diese Erträge der Einkommenssteuer zu den ordentlichen Sätzen.
Die genaue steuerliche Qualifikation hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:
- Die Art des verwendeten DeFi-Protokolls
- Die Dauer der Fondsbindung
- Das Aktivitätsniveau des Anlegers
- Der Automatisierungsgrad der Operationen
Behandlung von Kapitalgewinnen
In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus privaten Vermögenswerten im Allgemeinen steuerfrei. Diese Regel gilt für Kryptoassets, die als private Investition gehalten werden. Jedoch ist die Grenze zwischen privatem Vermögensmanagement und nebenberuflicher Erwerbstätigkeit im DeFi-Kontext manchmal schwer zu ziehen.
Die Steuerbehörden prüfen:
- Die Häufigkeit der Transaktionen
- Die Haltedauer der Vermögenswerte
- Die Verwendung von Fremdkapital (Darlehen)
- Die Verwendung von Derivaten oder ausgefeilten Techniken
Deklaration von DeFi-Vermögenswerten
Positionen in DeFi-Protokollen müssen im steuerpflichtigen Vermögen Schweizer Steuerpflichtiger deklariert werden. Die Bewertung erfolgt in der Regel zum Marktwert am 31. Dezember. Für nicht kotierte Token oder Liquiditätspositionen in Pools können spezifische Bewertungsmethoden erforderlich sein.
Regulatorische Compliance-Herausforderungen für DeFi-Projekte
Identifikation der Parteien und Geldwäschereibekämpfung
Der pseudonyme Charakter von Blockchain-Transaktionen stellt eine grosse Herausforderung für die Einhaltung der Geldwäschereibekämpfungsregeln dar. Obwohl DeFi-Protokolle selbst ohne Identifizierung der Nutzer funktionieren können, unterliegen Schnittstellen und Zugangspunkte zu diesen Protokollen häufig den GwG-Pflichten. Die Anforderungen umfassen:
- Die Identitätsverifizierung der Kunden (KYC)
- Die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten
- Das Monitoring verdächtiger Transaktionen
- Die Meldepflicht bei Verdacht
Governance und rechtliche Haftung
Die dezentralisierte Governance, häufig über Governance-Token umgesetzt, wirft komplexe rechtliche Fragen bezüglich der Haftung bei Fehlfunktionen auf. Im Schweizer Rechtssystem schliesst das Fehlen einer klar identifizierbaren juristischen Person nicht notwendigerweise jegliche Haftung aus.
Innovative Rechtsstrukturen wie Schweizer Stiftungen oder Vereine werden manchmal eingesetzt, um die Governance von DeFi-Protokollen zu rahmen und gleichzeitig individuelle Rechtsrisiken zu begrenzen.
Häufige Fragen zu DeFi in der Schweiz
Unterliegen DeFi-Protokolle der Schweizer Regulierung?
Das hängt vom tatsächlichen Dezentralisierungsgrad ab. Die FINMA verfolgt einen substanzbasierten Ansatz: Ein angeblich dezentralisiertes Protokoll, das von einer kleinen Gruppe von Akteuren kontrolliert wird, kann denselben Anforderungen wie eine zentralisierte Einheit unterliegen. Zugriffsschnittstellen (Front-End) unterliegen in der Regel dem GwG als Finanzintermediäre.
Sind Yield-Farming-Erträge in der Schweiz steuerpflichtig?
Ja. Erträge aus Yield Farming gelten für natürliche Personen im Allgemeinen als steuerpflichtige Kapitalerträge (Einkommenssteuer). Der Wert wird zum Zeitpunkt der Zuteilung der Belohnungen bestimmt. Für juristische Personen fliessen diese Erträge in den steuerpflichtigen Gewinn ein.
Wer trägt die rechtliche Verantwortung in einem DeFi-Protokoll in der Schweiz?
Die rechtliche Verantwortung in dezentralisierten Systemen ist im Schweizer Recht komplex. Entwickler, Inhaber von Governance-Token und aktive Governance-Teilnehmer könnten unter bestimmten Umständen potenziell haftbar gemacht werden. Der Einsatz Schweizer Stiftungen oder Vereine trägt zur Strukturierung der Governance bei.
Wie muss ein DeFi-Projekt in der Schweiz dem GwG entsprechen?
Zentralisierte Schnittstellen (Front-End) für den Zugang zu DeFi-Protokollen müssen sich in der Regel einem SRO anschliessen und KYC/AML-Verfahren einrichten. Entwickler, die die Kontrolle über das Protokoll behalten, können von der FINMA als Finanzintermediäre eingestuft werden, auch wenn das zugrundeliegende Protokoll dezentralisiert ist.
Begleitet PBM Avocats Schweizer DeFi-Projekte?
Ja. Unsere Kanzlei begleitet DeFi-Projekte bei ihrer rechtlichen Strukturierung, der Einholung von FINMA-Rulings, der GwG-Compliance, der Erstellung von Informationsdokumenten (White Paper) und der Einrichtung geeigneter Governance-Strukturen (Stiftung, Verein, AG) in Genf und Lausanne.