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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen und OECD-Regeln in der Schweiz

Die Schweiz unterhält ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 100 Ländern und orientiert sich dabei an den Leitprinzipien der OECD, während sie bestimmte Besonderheiten ihres attraktiven Steuersystems bewahrt. Diese Abkommen zielen darauf ab, die Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögen zu beseitigen und gleichzeitig internationale Steuerhinterziehung zu verhindern. Im aktuellen Kontext erhöhter steuerlicher Transparenz und der BEPS-Initiativen der OECD ist ein tiefes Verständnis der schweizerischen Abkommensmechanismen ein erheblicher Vorteil für internationale Steuerpflichtige.

Wichtigste Schweizer DBA: Reduzierte Quellensteuersätze

Partnerstaat Dividenden (gewöhnliche Beteiligung) Dividenden (qualifizierte Beteiligung) Zinsen Lizenzgebühren
Deutschland15%5% (≥10%)0%0%
Frankreich15%5% (≥10%)0%0%
USA15%5% (≥10%)0%0%
Vereinigtes Königreich15%5% (≥10%)0%0%
Niederlande15%0% (≥25%)0%0%
Italien15%10% (≥10%)12,5%5%
Singapur10%5% (≥10%)5%5%
Vereinigte Arabische Emirate5%0% (≥10%)0%0%
China10%10%10%9%
Schweizer Inlandsatz (ohne DBA)35% (Verrechnungssteuer)35%Variabel0% (in der Regel)

Diese Sätze sind indikativ und können je nach anwendbarer DBA-Version und spezifischen Bedingungen variieren. Die anwendbare Konvention ist für die genauen Beteiligungsschwellen massgeblich.

Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung

Methode Prinzip Anwendung in der Schweiz
Befreiung mit ProgressionsvorbehaltAusländische Einkünfte in der Schweiz steuerfrei, aber für den Steuersatz auf übrige Einkünfte berücksichtigtHauptmethode der Schweiz
Vollständige BefreiungAusländische Einkünfte steuerfrei ohne Berücksichtigung für den SteuersatzSelten in Schweizer DBA
Anrechnungsmethode (Steueranrechnung)Ausländische Steuer auf die gleichen Einkünfte von der schweizerischen Steuer abgezogenFür bestimmte passive Einkünfte (Dividenden, Zinsen)
SchachtelprivilegSteuerermässigung für Erträge aus qualifizierten BeteiligungenFür Schweizer Gesellschaften mit Beteiligungen ≥10%

Rechtliche Grundlagen der Schweizer Steuerabkommen

Die von der Schweiz abgeschlossenen Steuerabkommen stützen sich hauptsächlich auf das OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das die internationale Referenz zur Verhinderung der Doppelbesteuerung darstellt. Dieses Modell regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat der Einkünfte und legt gleichzeitig die Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung fest.

Im Schweizer Recht haben internationale Steuerabkommen aufgrund des Vorrangs des Völkerrechts Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht. Diese normative Hierarchie ist für das Verständnis der Anwendung der DBA im schweizerischen Kontext grundlegend.

Entwicklung der Schweizer DBA im Kontext der OECD-BEPS-Initiativen

Das BEPS-Projekt der OECD hat die internationale Steuerordnung tiefgreifend verändert. Die Schweiz hat das Multilaterale Übereinkommen (Multilaterales Instrument oder MLI) angenommen, das die gleichzeitige Änderung zahlreicher bilateraler Abkommen ermöglicht. Zu den wesentlichen durch das MLI vorgenommenen Änderungen gehören:

  • Die Einführung des Principal Purpose Tests (PPT): allgemeine Anti-Missbrauchs-Klausel
  • Die Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung
  • Die Stärkung der Bestimmungen zu Betriebsstätten
  • Die Klärung der steuerlichen Behandlung von hybriden Einheiten

Häufige Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen

Welche Methode wendet die Schweiz zur Beseitigung der Doppelbesteuerung an?

Die Schweiz bevorzugt die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt: Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden, sind in der Schweiz steuerfrei, werden aber zur Bestimmung des auf die übrigen schweizerischen Einkünfte anwendbaren Steuersatzes herangezogen. Bestimmte Abkommen sehen die Anrechnungsmethode (Steueranrechnung) vor, insbesondere für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Wie hoch ist der Quellensteuerabzug auf Dividenden, die aus der Schweiz ausgeschüttet werden?

Die schweizerische Verrechnungssteuer auf Dividenden beträgt 35%. Dank Doppelbesteuerungsabkommen kann dieser Satz gesenkt werden: auf 15% bei gewöhnlichen Beteiligungen, auf 0–5% bei qualifizierten Beteiligungen (in der Regel ≥10% des Kapitals). Die Rückerstattung des Überschusses erfolgt durch einen Antrag bei der ESTV innerhalb der im jeweiligen Abkommen vorgesehenen Fristen.

Wie kann ich feststellen, ob die Schweiz mit einem bestimmten Land ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat?

Die Schweiz hat mehr als 100 DBA abgeschlossen. Die vollständige Liste wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht. Für jedes Land legt das Abkommen die spezifischen Besteuerungsregeln fest. Ohne DBA gilt das innerstaatliche Schweizer Recht, ohne vertraglichen Mechanismus zur Beseitigung der Doppelbesteuerung.

Was ist der Principal Purpose Test (PPT) und wie wirkt er sich auf die Schweizer DBA aus?

Der PPT (Principal Purpose Test), der durch das Multilaterale Instrument (MLI) der OECD eingeführt wurde, erlaubt die Verweigerung von Abkommensvorteilen, wenn einer der Hauptzwecke einer Gestaltung darin besteht, diese Vorteile zu erlangen. Die Schweiz hat das MLI in ihre DBA integriert und damit Gestaltungen unwirksam gemacht, deren Hauptziel steuerlicher Natur ist. Strukturen müssen nun auf echten wirtschaftlichen Motiven beruhen.

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