Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
E-Commerce in der Schweiz

E-Commerce in der Schweiz

E-Commerce in der Schweiz: rechtlicher Rahmen

Der elektronische Handel (E-Commerce) bezeichnet den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über digitale Kanäle (Website, mobile App, Marketplace). In der Schweiz sind die rechtlichen Pflichten der Online-Händler nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, sondern ergeben sich aus einer Reihe von Erlassen. PBM Avocats berät Unternehmen im E-Commerce-Bereich in Genf und Lausanne.

Rechtlicher Rahmen des E-Commerce in der Schweiz

Bereich Anwendbares Recht Kernpunkte
Online-VerträgeObligationenrecht (OR)Vertragsschluss, Bestätigung, AGB
DatenschutzDSG (revidiert 2023)Datenschutzerklärung, Cookies, Einwilligung
GeschäftspraktikenUWGIrreführende Werbung, missbräuchliche AGB, gefälschte Bewertungen
ProduktsicherheitPrSG + BÜPGPflicht zur Konformität verkaufter Produkte
MWST auf digitale DiensteMWSTGSteuerpflicht ausländischer Anbieter ab CHF 100'000

Informationspflichten des Online-Händlers

In der Schweiz sind Online-Händler verpflichtet, klare und zugängliche Informationen bereitzustellen über:

  • Identität des Verkäufers: Firmenname, Rechtsform, UID-Nummer, vollständige Adresse (nicht nur ein Postfach)
  • Kontaktdaten: E-Mail, Telefonnummer, Kontaktformular
  • Preise: Gesamtpreis (inkl. MWST), Lieferkosten, zusätzliche Abgaben
  • Eigenschaften der Produkte/Dienstleistungen: detaillierte Beschreibung, Zusammensetzung, Garantien
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): vor der Bestellung zugänglich, mit Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen
  • Bestellverfahren: klare Schritte bis zur Kaufbestätigung
  • Datenschutzerklärung: gemäss DSG 2023

Das DSG 2023 und der E-Commerce

Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), in Kraft seit dem 1. September 2023, erlegt Online-Händlern neue Pflichten auf:

  • Datenschutzerklärung: Die Händler müssen Kunden über die Erhebung und Bearbeitung ihrer Personendaten informieren
  • Privacy by Design und by Default: Der Datenschutz muss von der Konzeption der Website an integriert werden
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: obligatorisch für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder die besonders schützenswerte Daten bearbeiten
  • Meldung von Datenverletzungen: Pflicht zur Meldung schwerwiegender Verletzungen an den EDÖB
  • Cookies: Nicht notwendige Cookies erfordern eine ausdrückliche Einwilligung (Cookie-Banner)

Grenzüberschreitende Verkäufe: wenn ausländisches Recht gilt

Schweizer Händler, die an Kunden der Europäischen Union verkaufen, müssen auch das EU-Recht berücksichtigen:

  • Widerrufsrecht (14 Tage): Gilt für Verkäufe an EU-Konsumenten, auch aus der Schweiz
  • DSGVO (GDPR): Gilt, wenn Daten von EU-Gebietsansässigen bearbeitet werden
  • Digital Services Act (DSA): Gilt für digitale Plattformen, die auf EU-Nutzer abzielen
  • EU-MWST: Schweizer E-Commerce-Händler, die an Privatpersonen in der EU verkaufen, können der EU-MWST unterliegen (One-Stop-Shop OSS)

E-Commerce-Streitigkeiten: alternative Streitbeilegungsverfahren

  • Online-Mediation: Viele Plattformen (Amazon, eBay usw.) verfügen über interne Mediationsverfahren
  • Schlichtungsdienste: Bestimmte Kantone bieten Schlichtungsdienste für kleine Handelsstreitigkeiten an
  • Vereinfachtes Verfahren (Art. 243 ff. ZPO): Für Streitigkeiten bis CHF 30'000, vereinfachtes Verfahren vor dem Zivilgericht
  • Spezialisierter Ombudsmann: Für Streitigkeiten mit Telekommunikations-, Versicherungsanbietern usw.

Verfügt die Schweiz über ein spezifisches E-Commerce-Gesetz?

Die Schweiz verfügt über kein einheitliches E-Commerce-Gesetz, das mit der europäischen E-Commerce-Richtlinie vergleichbar wäre. Die Pflichten der Online-Händler ergeben sich aus einer Reihe von Erlassen: dem Obligationenrecht (OR) für Verträge, dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für Geschäftspraktiken, dem Datenschutzgesetz (DSG) für Personendaten sowie sektorspezifischen Verordnungen.

Haben Online-Händler ein Widerrufsrecht (Rückgaberecht) anzubieten?

Die Schweiz sieht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe vor, anders als die EU (14 Tage). Im Schweizer Recht ergibt sich ein solches Recht aus dem OR nur in begrenzten Fällen (Haustürgeschäfte: Art. 40a ff. OR). Viele Händler bieten jedoch aus kommerziellen Gründen freiwillig ein Rückgaberecht an. Wenn der Online-Händler an europäische Kunden verkauft, muss er das auf EU-Konsumenten anwendbare EU-Recht einhalten.

Welche Pflichtangaben müssen auf einer Schweizer E-Commerce-Website angezeigt werden?

Schweizer E-Commerce-Websites müssen anzeigen: vollständige Identität des Verkäufers (Firmenname, Adresse), Kontaktdaten, Angaben zu Produkten/Dienstleistungen (Eigenschaften, Preis, Lieferkosten), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Rückgabe- und Rückerstattungspolitik, Informationen über die Datenbearbeitung (Datenschutzerklärung DSG) und akzeptierte Zahlungsmittel.

Wie schützt man einen Online-Shop vor gefälschten Bewertungen?

Bestellte positive Fake-Bewertungen (Astroturfing) und gegen einen Konkurrenten bestellte negative Fake-Bewertungen stellen Akte des unlauteren Wettbewerbs gemäss UWG dar. Zivil- und strafrechtliche Klagen sind möglich. Praktisch: Beweise dokumentieren, Urheber über Plattformen identifizieren und via UWG-Bestimmungen gegen täuschende Praktiken auf Unterlassung klagen. Ein spezialisierter Anwalt kann die Optionen beurteilen.

Sind auf einer Website angezeigte AGB automatisch gültig?

Nein. Um gültig zu sein, müssen AGB dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht werden, und der Kunde muss sie akzeptiert haben (Kontrollkästchen, Schaltfläche 'Ich akzeptiere'). Überraschende oder ungewöhnliche Klauseln, die den Kunden benachteiligen, können gemäss der Regel über ungewöhnliche Klauseln (Art. 8 UWG) ungültig sein. In einem wenig sichtbaren Link versteckte Bedingungen können angefochten werden.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.