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Enteignung in der Schweiz

Enteignung in der Schweiz

Die Enteignung in der Schweiz: Rechte der Eigentümer und Entschädigung

Die Enteignung ist eine zwangsweise Beschränkung der Eigentumsrechte, die auf öffentlichem Interesse beruht. Sie ist durch strenge verfassungsrechtliche und gesetzliche Garantien geschützt: Art. 26 der Bundesverfassung garantiert das Eigentumsrecht und bestimmt, dass die Enteignung auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und zu einer vollen Entschädigung führen muss. Das Bundesgesetz über die Enteignung (EntG) und die kantonalen Gesetze regeln das Verfahren. PBM Avocats vertritt Enteignete in Genf und Lausanne.

Arten der Enteignung im Schweizer Recht

Art Beschreibung Beispiele
Formelle vollständige EnteignungVollständige Eigentumsübertragung an den EnteignerStrassen-, Eisenbahn-, Wasserbau
Formelle teilweise EnteignungÜbertragung eines Grundstücksteils oder einer DienstbarkeitWegdienstbarkeit, Stromleitung
Materielle EnteignungSchwerwiegende und dauerhafte Eigentumseinschränkung ohne ÜbertragungVollständige Schutzzone, die das Grundstück unbebaubar macht
Enteignung von NachbarrechtenPflicht, übermässige Einwirkungen einer öffentlichen Anlage zu duldenFluglärm eines Flughafens, Erschütterungen einer Eisenbahnlinie

Die verfassungsrechtlichen Bedingungen der Enteignung

Jede Enteignung muss drei kumulative verfassungsrechtliche Bedingungen erfüllen (Art. 26 Abs. 2 BV):

  • Formelle gesetzliche Grundlage: Das Gesetz muss die Möglichkeit der Enteignung ausdrücklich vorsehen. Das EntG ist das allgemeine Gesetz; für Eisenbahnen, Nationalstrassen, elektrische Energie usw. bestehen Sondergesetze.
  • Überwiegendes öffentliches Interesse: Ein anerkanntes und gegenüber dem Privatinteresse des Eigentümers überwiegendes öffentliches Interesse (Gemeinnützigkeit) muss die Enteignung rechtfertigen.
  • Volle Entschädigung: Eine angemessene Entschädigung, die den gesamten Schaden deckt, muss geleistet werden.

Die Enteignungsentschädigung: Berechnung und Bestandteile

Die Enteignungsentschädigung (Art. 19 EntG) muss decken:

  • Verkehrswert des Gutes: Preis, den ein vernünftiger und gut informierter Käufer auf dem freien Markt zum massgeblichen Zeitpunkt zahlen würde
  • Schaden aus teilweiser Enteignung: Minderwert des verbleibenden Grundstückteils
  • Folgeschäden: Umzugskosten, Kundenverlust, Wiedereinrichtungskosten für Unternehmen
  • Zinsen: Zinsen auf die Entschädigung ab der vorzeitigen Besitzübergabe (falls anwendbar)

Der Verkehrswert wird von den eidgenössischen oder kantonalen Schätzungskommissionen festgestellt, die unabhängige Gremien aus Immobilien- und Rechtsexperten sind. Der Enteignete kann den von der Behörde festgesetzten Betrag anfechten.

Das Enteignungsverfahren (Bundesenteignungsgesetz)

  • Plangenehmigungs-Gesuch: Der Enteigner reicht das Projekt mit den Enteignungsbegehren bei der zuständigen Behörde ein (UVEK für Bundesprojekte)
  • Öffentliche Auflage: Betroffene Eigentümer können Einsprache erheben
  • Einigungsverhandlungen: Versuch einer gütlichen Einigung über die Entschädigung
  • Vorzeitige Besitzübergabe: Bei Dringlichkeit kann der Enteigner vor der endgültigen Festsetzung der Entschädigung Besitz ergreifen
  • Schätzung: Die Schätzungskommission setzt die Entschädigung fest
  • Rechtsmittel: Vor dem Bundesverwaltungsgericht (Bundesprojekte) oder kantonalen Gerichten

Was ist formelle und materielle Enteignung?

Die formelle Enteignung ist die zwangsweise Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts von einer Privatperson auf den Staat oder einen Konzessionär gegen Entschädigung. Die materielle Enteignung (oder Enteignung durch Einschränkung) ist eine so schwerwiegende Einschränkung des Eigentums, dass sie wirtschaftlich einer Enteignung ohne formelle Eigentumsübertragung entspricht (zum Beispiel eine Unterschutzstellung, die das Grundstück vollständig unbebaubar macht). In beiden Fällen ist eine Entschädigung geschuldet.

Ist eine Enteignung ohne Zustimmung des Eigentümers möglich?

Ja, das ist gerade die Definition der Enteignung: Sie erfolgt gegen den Willen des Eigentümers. Sie muss jedoch auf einer formellen gesetzlichen Grundlage beruhen, durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen und zu einer vollen und gerechten Entschädigung führen. Diese Bedingungen sind durch Art. 26 der Bundesverfassung garantiert.

Wie wird die Enteignungsentschädigung in der Schweiz berechnet?

Die Enteignungsentschädigung muss den gesamten erlittenen Schaden decken: den Verkehrswert des enteigneten Gutes (was ein vernünftiger Käufer auf dem freien Markt zahlen würde), den Schaden aus einer teilweisen Enteignung und die Folgeschäden (Umzugskosten, Kundenverlust für ein Unternehmen). Der Verkehrswert wird zum Zeitpunkt der Enteignung bewertet.

Wie lange hat man Zeit, eine Enteignungsverfügung oder den Entschädigungsbetrag anzufechten?

Das Verfahren variiert je nach anwendbarem Recht (Bundesenteignungsgesetz oder kantonale Gesetze). Im Allgemeinen kann der Enteignete während des Projektgenehmigungsverfahrens gegen die Enteignung oder den Entschädigungsbetrag Einsprache erheben. Wird keine gütliche Einigung erzielt, setzt die eidgenössische (oder kantonale) Schätzungskommission die Entschädigung fest. Eine Beschwerde gegen ihren Entscheid ist vor dem zuständigen Gericht möglich.

Kann ein enteignetes Grundstück zurückgewonnen werden, wenn das Projekt letztlich nicht realisiert wird?

Ja. Wenn das öffentliche Werk, für das die Enteignung durchgeführt wurde, nicht gebaut wird oder das Gut für diesen Zweck nicht mehr benötigt wird, können der Enteignete oder seine Erben ein Rückkaufsrecht ausüben. Dieses Recht ist im Bundesgesetz über die Enteignung (Art. 102 ff. EntG) und den entsprechenden kantonalen Gesetzen vorgesehen. Der Enteignete muss die erhaltene Entschädigung zurückzahlen.

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