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Anwalt Erbrecht

Anwalt Erbrecht

Erbrecht in der Schweiz

Die Verwaltung eines Nachlasses ist oft ein komplexer Weg, besonders im Schweizer Rechtsrahmen, wo die gesetzlichen Bestimmungen zahlreich und nuanciert sind. Angesichts der emotionalen und administrativen Herausforderungen, die der Tod eines Nahestehenden aufwirft, ist die Intervention eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts eine wertvolle Unterstützung. Unsere Kanzlei begleitet Erben, Vermächtnisnehmer und Erblasser in allen Dimensionen der Nachlassplanung, von der Abfassung gesetzeskonformer Testamente bis zur Beilegung von Erbstreitigkeiten.

Die Grundlagen des Schweizer Erbrechts

Das Schweizer Erbrecht zeichnet sich durch ein subtiles Gleichgewicht zwischen der Testierfreiheit und dem Schutz der Pflichtteilsberechtigten aus. Im Wesentlichen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) kodifiziert, definiert es die gesetzliche Erbfolge bei Fehlen eines Testaments und legt strenge Regeln zu den Pflichtteilen fest.

Die gesetzliche Erbfolge sieht folgende Reihenfolge vor:

  • Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen und Nichten)
  • Grosseltern und deren Nachkommen
  • Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt je nach Situation neben den anderen Erben

Testament und Erbvertrag

Das Schweizer Recht erkennt mehrere Arten von Testamenten an:

  • Öffentliches Testament: vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet, bietet die stärkste Rechtssicherheit
  • Eigenhändiges Testament: vollständig handgeschrieben, datiert und unterzeichnet vom Erblasser; keine Zeugen erforderlich
  • Mündliches Testament: nur bei ausserordentlichen Umständen zulässig (unmittelbare Todesgefahr)

Der Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben, die die Erbfolge für bestimmte Vermögensgegenstände regelt. Er muss notariell beurkundet werden.

Pflichtteile: Schutz der Erben

Das Schweizer Erbrecht schützt bestimmte Erben durch die Garantie eines Mindestanteils am Nachlass (Pflichtteil). Nach der Reform von 2023 beträgt der Pflichtteil:

  • Für Nachkommen: 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Für den Ehegatten oder eingetragenen Partner: 1/2 des gesetzlichen Erbteils

Die Eltern sind seit 2023 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Erblasser kann frei über den Teil verfügen, der über die Pflichtteile hinausgeht (freie Quote).

Nachlassplanung und Vermögensübertragung

Eine vorausschauende Nachlassplanung ermöglicht, die Übertragung des Vermögens nach den eigenen Wünschen zu organisieren, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Steuerlast zu optimieren. Unsere Anwälte beraten bei:

  • Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
  • Schenkungen und Erbvorbezügen
  • Nutzniessungsrechten und anderen Sicherungsrechten
  • Errichtung von Familienstiftungen
  • Steueroptimierung der Nachlassplanung
  • Nachlassplanung im internationalen Kontext

Nachlassabwicklung

Bei der Abwicklung eines Nachlasses begleiten wir die Erben in allen administrativen und rechtlichen Schritten:

  • Beschaffung des Erbscheins
  • Aufnahme des Nachlassinventars
  • Verwaltung des Nachlassvermögens während des Verfahrens
  • Auseinandersetzung und Erbteilung
  • Abwicklung der Steuern des Erblassers und der Erbschaft

Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten gehören zu den häufigsten und emotionalsten Rechtsstreitigkeiten. Unsere Anwälte intervenieren bei:

  • Herabsetzungsklage: wenn Schenkungen oder Verfügungen die Pflichtteile verletzen
  • Testamentsanfechtung: wegen Formfehler, Willensmängel oder Testierunfähigkeit
  • Erbschaftsklage: Geltendmachung des Erbrechts gegenüber einem unbefugten Besitzer
  • Ungültigkeitsklage des Erbvertrags: wegen Mängeln beim Vertragsabschluss
  • Streitigkeiten bei der Erbteilung: Bewertung von Aktiven, Zuteilung von Vermögensgütern

Erbrecht: unsere Praxisleitfäden

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