Familienrecht und Scheidungsrecht in der Schweiz
In komplexen familienrechtlichen Situationen stellt die Vertretung durch einen auf Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt oft den Unterschied zwischen einer angemessenen Verteidigung und schwerwiegenden rechtlichen Folgen dar. Unsere Kanzlei widmet sich dem Schutz der Rechte und Interessen von Personen in sensiblen Familiensituationen. Mit fundierter Expertise im Schweizer Familienrecht begleiten unsere Juristen die Mandanten von den ersten Überlegungen bis zum Abschluss des Verfahrens, mit Empathie und Professionalität.
Scheidung in der Schweiz
Das Schweizer Recht kennt hauptsächlich zwei Arten von Scheidungen:
Einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehegatten über alle wesentlichen Punkte einig. Die Hauptpunkte einer Scheidungskonvention umfassen:
- Aufteilung des ehelichen Vermögens und Abrechnung des ehelichen Güterstands
- Festsetzung der Unterhaltsbeiträge für den Ehegatten
- Regelung des Vorsorgeausgleichs (2. Säule)
- Regelung der elterlichen Sorge und Obhut über die Kinder
- Festsetzung der Kinderunterhaltsrente
Einseitige Scheidung
Eine einseitige Scheidung kann beantragt werden, wenn die Ehegatten seit mindestens zwei Jahren getrennt leben (Art. 114 ZGB) oder wenn die Ehe durch die Fortführung unzumutbar ist. In diesen Fällen intervenieren unsere Anwälte, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.
Trennung und vorsorgliche Massnahmen
Vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens können vorsorgliche Massnahmen beantragt werden, um die Situation der Eheleute während der Trennung zu regeln. Unsere Anwälte intervenieren dringend, um zu erhalten:
- Zuteilung der ehelichen Wohnung
- Vorläufige Regelung der elterlichen Sorge und des Besuchsrechts
- Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder und Ehegatten
- Finanzielle Massnahmen (Gütertrennung, Kontoblockierung)
Elterliche Sorge und Kindeswohl
Die Fragen rund um das Kindeswohl sind oft die emotionalsten in einem Scheidungsverfahren. Die gemeinsame elterliche Sorge ist in der Schweiz die Regel (Art. 133 ZGB). Die Hauptstreitpunkte betreffen:
- Obhut: Bei wem lebt das Kind? Möglichkeit der alternierenden Obhut
- Besuchsrecht: Regelung der Kontakte des nicht obhutsberechtigten Elternteils mit dem Kind
- Kindesunterhalt: Berechnung und Festsetzung der Unterhaltsbeiträge
- Ausbildungsunterhalt: Ausdehnung der Unterhaltspflicht über die Mündigkeit hinaus
- Schutz des Kindes: Kinderschutzmassnahmen bei gefährdenden Situationen
Eheliches Güterrecht und Vermögensteilung
Das schweizerische Familienrecht sieht verschiedene eheliche Güterstände vor. Das gesetzliche Güterrecht ist die Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196 ZGB), sofern die Ehegatten kein anderes Güterrechtsregime gewählt haben. Bei der Scheidung wird die Errungenschaft zwischen den Ehegatten geteilt. Unsere Anwälte stellen sicher, dass:
- Die zu teilenden Güter korrekt identifiziert und bewertet werden
- Das Eigengut (vor der Ehe eingebrachte Güter, Schenkungen, Erbschaften) korrekt von der Errungenschaft getrennt wird
- Die Steueraspekte der Vermögensteilung berücksichtigt werden
Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Der Ausgleich der Vorsorge (2. Säule, BVG) bei Scheidung ist ein oft unterschätzter, aber entscheidender Aspekt. Das Gericht teilt grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Vorsorgeguthaben hälftig auf. Unsere Anwälte beraten Sie über die optimale Strategie für Ihren spezifischen Fall.
Mediation und einvernehmliche Lösungen
Unsere Kanzlei ermutigt, wann immer möglich, zu einvernehmlichen Lösungen. Die Familienmediation bietet zahlreiche Vorteile:
- Schnellere und kostengünstigere Lösung als ein Gerichtsverfahren
- Erhalt einer Kooperationsbeziehung zwischen den Eltern
- Individualisierte Lösungen, die besser den spezifischen Familienbedürfnissen entsprechen
- Geringere emotionale Belastung für die Kinder