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PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Fusionen und Übernahmen in der Schweiz

Fusionen und Übernahmen in der Schweiz

Fusions- und Übernahmetransaktionen (M&A) in der Schweiz werden hauptsächlich durch das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (FusG) vom 3. Oktober 2003 sowie durch die auf Übernahmeverträge anwendbaren Bestimmungen des Obligationenrechts geregelt. PBM Avocats begleitet Käufer, Verkäufer, Investoren und Manager in allen Phasen einer M&A-Transaktion, von der Anfangsstrukturierung über die Vertragsverhandlung bis zum Abschluss, und koordiniert dabei eng die rechtlichen, steuerlichen und kommerziellen Aspekte in Genf und Lausanne.

Die durch das FusG vorgesehenen Restrukturierungsformen

Das FusG regelt vier Arten von Restrukturierungsoperationen:

Operation Definition Rechtsgrundlage
Fusion Zwei oder mehrere Gesellschaften vereinigen sich mit Universalübertragung von Aktiven und Passiven Art. 3 ff. FusG
Spaltung Eine Gesellschaft teilt sich in mehrere separate Einheiten auf (Aufspaltung oder Abspaltung) Art. 29 ff. FusG
Umwandlung Wechsel der Rechtsform ohne Auflösung und Neugründung (z.B. AG → GmbH) Art. 53 ff. FusG
Vermögensübertragung Übertragung eines Teils oder aller Aktiven/Passiven auf eine andere Einheit Art. 69 ff. FusG

Unternehmensübernahmen: Share Deal vs. Asset Deal

Dem Erwerber stehen zwei Hauptmethoden zur Übernahme eines Unternehmens zur Verfügung:

  • Share Deal: Erwerb der Aktien oder Gesellschaftsanteile der Zielgesellschaft. Der Erwerber wird Inhaber der gesamten Gesellschaft mit ihren Aktiven UND Passiven. Steuerlich für den Verkäufer vorteilhaft (keine zusätzliche Besteuerung der Aktiven in der Schweiz, wenn die Voraussetzungen der Beteiligungsabzugsreduktion erfüllt sind). Der Aktionärbindungsvertrag muss überprüft werden.
  • Asset Deal: Erwerb der einzelnen Vermögenswerte des Unternehmens (Maschinen, Warenvorräte, Verträge, Kundenstamm, Patente). Der Erwerber kann die zu übernehmenden Aktiven auswählen und versteckte Passiven vermeiden. Kann Stempelabgaben und Steuern auf den vom Verkäufer realisierten Gewinnen auslösen.

Das Due-Diligence-Verfahren

Die rechtliche Due Diligence ist eine der Übernahme vorausgehende Prüfungsphase, die darauf abzielt, die rechtlichen, finanziellen und operationellen Risiken der Zielgesellschaft zu identifizieren. PBM Avocats führt Due Diligences in folgenden Bereichen durch:

  • Gesellschaftsstruktur und Handelsregister
  • Handelsverträge und bedeutende vertragliche Verpflichtungen
  • Geistiges Eigentum (Patente, Marken, Urheberrechte)
  • Immobilien (Eigentumsrechte, Geschäftsmieten)
  • Laufende oder potenzielle Streitigkeiten
  • Arbeitsrecht und Arbeitsverträge von Schlüsselmitarbeitern
  • Regulatorische Compliance und behördliche Bewilligungen
  • Steuerlage und Steuerrisiken
  • Versicherungen und Deckungen

Der Übernahmevertrag (Share Purchase Agreement)

Das Share Purchase Agreement (SPA) oder der Aktienübertragungsvertrag ist das zentrale Dokument jeder Übernahme. Es muss insbesondere folgendes regeln:

  • Preisbestimmung: Festpreis, Post-Closing-Anpassung auf der Basis einer Abschlussbilanz oder Earn-out
  • Aufschiebende Bedingungen: Erhalt behördlicher Genehmigungen (Weko, FINMA, ausländische Wettbewerbsbehörden)
  • Erklärungen und Gewährleistungen (representations & warranties): Liste der Aussagen des Verkäufers zum Zustand der Gesellschaft
  • Entschädigung: Entschädigungsmechanismus für den Erwerber bei Verletzung der Garantien
  • Obergrenzen und Schwellenwerte: Begrenzung des maximalen Entschädigungsbetrags und Auslöseschwelle (Basket)
  • Post-Closing-Wettbewerbsverbot: Verpflichtung des Verkäufers, nicht mit der Zielgesellschaft zu konkurrieren

Steuerliche Aspekte von M&A in der Schweiz

M&A-Transaktionen haben erhebliche steuerliche Auswirkungen, die antizipiert werden müssen. Bei einem Share Deal ist der von einem Aktionär als natürlicher Person beim Verkauf von Aktien realisierte Kapitalgewinn in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei (privater Kapitalgewinn), sofern die Titel nicht im Geschäftsvermögen gehalten werden. Bei einem Asset Deal sind die realisierten Gewinne vollumfänglich steuerbar. Der Einsatz einer Holdingstruktur kann die steuerliche Behandlung einer Veräusserung optimieren. Die Koordination mit unserem Steuerrecht-Team ist in unseren M&A-Mandaten systematisch.

Fusionskontrolle

Fusionen und Übernahmen, die bestimmte Umsatzschwellen erreichen, unterliegen der obligatorischen Vorabkontrolle durch die Wettbewerbskommission (Weko) gemäss dem Kartellgesetz (KG). Die Schweizer Schwellenwerte sind: kombinierter Umsatz aller beteiligten Unternehmen über CHF 2 Mrd., ODER in der Schweiz erzielter Umsatz über CHF 500 Mio. (Art. 9 Abs. 1 KG). Die Anmeldung bei der Weko ist obligatorisch, und die Transaktion darf nicht vor der Genehmigung abgeschlossen werden. Bei internationaler Dimension können auch europäische Fusionskontrollverordnungen anwendbar sein.

Häufige Fragen zu Fusionen und Übernahmen in der Schweiz

Was ist der Unterschied zwischen einer Absorptionsfusion und einer Kombinationsfusion?

Gemäss Art. 3 Abs. 1 FusG findet eine Absorptionsfusion statt, wenn eine Gesellschaft eine oder mehrere andere Gesellschaften übernimmt, die ohne Liquidation aufgelöst werden und deren Rechte und Pflichten durch Universalsukzession auf die übernehmende Gesellschaft übergehen. Die Kombinationsfusion (Art. 3 Abs. 1 lit. b FusG) beinhaltet die Gründung einer neuen Gesellschaft, die alle Rechte und Pflichten aller fusionierenden Gesellschaften übernimmt, die aufgelöst werden. In beiden Fällen erhalten die Aktionäre der aufgelösten Gesellschaften im Austausch Aktien oder Anteile an der überlebenden oder neuen Gesellschaft.

Ist eine Due Diligence bei der Übernahme einer Schweizer Gesellschaft obligatorisch?

Nein, sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ist jedoch in der Praxis unerlässlich. Ohne Due Diligence riskiert der Erwerber, versteckte Passiva, laufende Streitigkeiten, Umweltprobleme, die Gesellschaft bindende vertragliche Verpflichtungen oder steuerliche Unregelmässigkeiten nicht zu entdecken. Rechtlich gesehen kann ein Erwerber, der auf eine Due Diligence verzichtet hat, schwerlich eine Verletzung der Garantien des Verkäufers für Elemente geltend machen, die eine normale Prüfung hätte aufdecken können (zugerechnete Kenntnis). PBM Avocats führt für Erwerber-Mandanten umfassende rechtliche Due Diligences durch.

Was ist eine Earn-out-Klausel in einem Übernahmevertrag?

Eine Earn-out-Klausel sieht vor, dass ein Teil des Übernahmepreises aufgeschoben und von der künftigen Performance des Zielunternehmens abhängig ist, die in der Regel anhand finanzieller Kriterien (Umsatz, EBITDA) während eines 1- bis 3-jährigen Zeitraums nach dem Erwerb gemessen wird. Dieser Mechanismus ermöglicht es, das Risiko des Erwerbers zu reduzieren und die Interessen des Verkäufers (der oft in der Geschäftsführung verbleibt) mit dem Erfolg der Integration in Einklang zu bringen. Die präzise Ausarbeitung der Berechnungs- und Kontrollmechanismen ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Rechte haben Minderheitsaktionäre bei einer Fusion?

Das FusG bietet Minderheitsaktionären bei einer Fusion mehrere Schutzinstrumente. Art. 105 FusG gewährt ihnen das Recht, die Fusion vor Gericht anzufechten, wenn sie der Ansicht sind, dass das Umtauschverhältnis nicht angemessen ist. Art. 8 FusG schreibt vor, dass der Fusionsplan den Gesellschaftern mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung zugänglich gemacht werden muss. Minderheitsaktionäre, die der Fusion widersprechen, können die Abfindung ihrer Rechte zum Verkehrswert verlangen (Art. 105 Abs. 2 FusG). PBM Avocats verteidigt die Interessen von <a href='/protection-minoritaires-sa-sarl/'>Minderheitsaktionären</a> in diesen Situationen.

Gilt das Fusionsgesetz auch für KMU?

Ja, das FusG vom 3. Oktober 2003 gilt für alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen des Schweizer Rechts, ohne Grössenanforderungen. Das Gesetz sieht jedoch für KMU Verfahrenserleichterungen vor: Art. 23 FusG ermöglicht unter anderem eine vereinfachte Fusion (ohne Bericht des Verwaltungsrats, ohne Revisorenbericht, mit verkürzter Konsultationsfrist), wenn alle Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften schriftlich zustimmen.

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