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Anwalt Gesellschaftsrecht

Anwalt Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht in der Schweiz

Das Schweizer Gesellschaftsrecht bietet einen stabilen und flexiblen Rahmen für Unternehmen aller Grössen. Ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kollektivgesellschaft oder einfache Gesellschaft – jede Rechtsform hat ihre spezifischen Eigenschaften und Vorteile. Unsere auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte begleiten Unternehmer, Investoren und Unternehmen in allen Phasen ihrer Unternehmensgeschichte, von der Gründung bis zur Liquidation, einschliesslich Umstrukturierungen und Übernahmen.

Gründung von Gesellschaften in der Schweiz

Die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz folgt strengen gesetzlichen Regeln. Unsere Anwälte begleiten bei:

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist die am häufigsten verwendete Kapitalgesellschaft für grössere Unternehmen und börsennotierte Gesellschaften. Mindestkapital: CHF 100'000 (CHF 50'000 einbezahlt). Organe: Verwaltungsrat, Generalversammlung, Revisionsstelle.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH eignet sich besser für kleinere und mittlere Unternehmen. Mindestkapital: CHF 20'000 (vollständig einbezahlt). Flexiblere Struktur als die AG, aber stärkere persönliche Beteiligung der Gesellschafter.

Aktionärbindungsverträge und Gesellschaftervereinbarungen

Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) regelt die Beziehungen zwischen den Aktionären einer AG oder die Gesellschafter einer GmbH. Er umfasst typischerweise:

  • Vinkulierungsklauseln und Vorkaufsrechte
  • Stimmrechtsbindungen und Entscheidungsverfahren
  • Regelung der Unternehmensführung (Verwaltungsrat, Geschäftsführung)
  • Klauseln über Investitionsrunden und Verwässerungsschutz
  • Exit-Klauseln (Tag-along, Drag-along)
  • Wettbewerbsverbote nach Austritt

Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen

Das Fusionsgesetz (FusG) regelt die Modalitäten von Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen. Unsere Anwälte intervenieren bei:

  • Fusionen: Absorption einer Gesellschaft durch eine andere oder Gründung einer neuen Gesellschaft
  • Spaltungen: Übertragung eines Teils des Vermögens auf eine neue oder bestehende Gesellschaft
  • Umwandlungen: Änderung der Rechtsform (z.B. von GmbH zu AG)
  • Unternehmenskäufe: Share Deal oder Asset Deal
  • Joint Ventures: Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften

Unternehmensführung und Corporate Governance

Gute Corporate Governance ist entscheidend für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Unsere Beratungsleistungen umfassen:

  • Beratung zur Zusammensetzung und Funktionsweise des Verwaltungsrats
  • Abfassung von Organisationsreglementen und internen Weisungen
  • Prävention und Verwaltung von Interessenkonflikten
  • Schutz von Minderheitsaktionären in AG und GmbH
  • Compliance und Risikomanagement

Gesellschaftsstreitigkeiten

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, zwischen Aktionären und der Gesellschaft oder zwischen Organen sind oft komplex. Unsere Anwälte intervenieren bei:

  • Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen
  • Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte und Geschäftsführer
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Streitigkeiten über Gewinnverteilung und Dividenden
  • Minderheitsaktionärsschutz

Gesellschaftsrecht: unsere Praxisleitfäden

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