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PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Gewerbebewilligung

Gewerbebewilligung

Die Gewerbebewilligung in der Schweiz

Viele Geschäftstätigkeiten benötigen eine von den kantonalen oder kommunalen Behörden ausgestellte Gewerbebewilligung. Diese Bewilligungen sollen die öffentliche Sicherheit, den Konsumentenschutz, die Einhaltung der Hygienenormen und die Konformität mit den Berufsvorschriften gewährleisten. PBM Avocats begleitet Unternehmer in Genf und Lausanne bei der Erlangung, Verteidigung und Anfechtung dieser Bewilligungen.

Die wichtigsten in der Schweiz erforderlichen Gewerbebewilligungen

Sektor Erforderliche Bewilligung Rechtsgrundlage (GE / VD)
Gastronomie, Cafés, BarsAlkoholausschankpatentLRDBHD (GE) / LRDBH (VD)
Hotels und UnterkunftTourismusunterkunftsbewilligungLRDBHD (GE)
ReisebürosKaution + EintragungBundesgesetz über Pauschalreisen
Private SicherheitsdiensteÜberwachungsbewilligungKantonale Gesetze
GesundheitsbetriebeMedizinische / pharmazeutische BewilligungGesG (GE) / GSG (VD)
Massage- und WellnesssalonsKantonal unterschiedlichKantonale Gesetze

Das Genfer LRDBHD: das Café-Restaurant-Patent

In Genf regelt das Gesetz über Restaurants, Alkoholausschank, Unterkunft und Unterhaltung (LRDBHD) vom 19. März 2015 den Betrieb öffentlicher Etablissements. Die Hauptpunkte:

  • Betroffene Betriebstypen: Restaurants, Cafés, Cocktailbars, Diskotheken, Hotels, Bed & Breakfasts, Freizeitcasinos usw.
  • Persönliche Voraussetzungen: Schweizer Staatsbürgerschaft oder gültige Aufenthaltsbewilligung, Volljährigkeit, intakte bürgerliche Rechte, kein relevantes Strafregisterauszug, attestierte Berufskenntnisse
  • Lokalbezogene Voraussetzungen: Konformität mit Hygiene-, Brandschutz-, Behindertenzugangsnormen sowie mit der Zonenordnung
  • Zuständige Behörde: Service du commerce des Departements für Wirtschaft und Beschäftigung (DEE)

Die erforderlichen Berufskenntnisse

Um einen bewilligungspflichtigen Betrieb im Gastronomiebereich zu führen, sind Berufskenntnisse erforderlich. Sie können nachgewiesen werden durch:

  • Ein Berufszeugnis in Gastronomie oder Hotellerie (EFZ, Eidg. Fachausweis)
  • Ein Fähigkeitszeugnis für Wirtinnen und Wirte (5-tägiger Kurs)
  • Eine attestierte Berufserfahrung im Bereich (je nach Kanton)

Verfahren für das Bewilligungsgesuch

  • Einreichen des Dossiers: Gesuchsformular, Ausweisdokumente, Strafregisterauszug, Berufsbefähigungszeugnis, Raumpläne, Gewerbemietvertrag
  • Prüfung: Die Behörde überprüft die gesetzlichen Voraussetzungen und kann ergänzende Unterlagen anfordern
  • Inspektionen: Die Räumlichkeiten können durch die zuständigen Dienste inspiziert werden (Hygiene, Feuerwehr, SUVA)
  • Entscheid: Erteilung, Ablehnung oder bedingte Erteilung der Bewilligung
  • Bearbeitungszeit: variiert, oft 1 bis 3 Monate

Sanktionen und Widerruf der Bewilligung

Bei Verletzungen der Betriebsbedingungen kann die Behörde abgestufte Verwaltungssanktionen aussprechen:

  • Förmliche Verwarnung
  • Verwaltungsbusse
  • Vorübergehende Sistierung der Bewilligung
  • Definitiver Widerruf der Bewilligung

Jede Sanktion muss den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und das gesetzliche Verfahren (rechtliches Gehör, begründeter Entscheid) einhalten. Gegen einen Ablehnungs- oder Widerrufsentscheid ist stets eine Beschwerde vor den zuständigen verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Instanzen möglich.

Welche Betriebe benötigen in Genf eine Gewerbebewilligung?

In Genf unterstellt das LRDBHD (Gesetz über Restaurants, Alkoholausschank, Unterkunft und Unterhaltung) alle öffentlichen Betriebe einer Bewilligungspflicht: Restaurants, Cafés, Bars, Hotels, Discos, Unterhaltungsbetriebe. Weitere Betriebe können je nach Tätigkeit eine Bewilligung benötigen: Reisebüros, Bewachungsunternehmen, Massagesalons usw.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt eines Restaurant-/Café-Patents in Genf?

Die Hauptvoraussetzungen nach dem Genfer LRDBHD umfassen: Volljährigkeit, Ausübung der bürgerlichen Rechte, keine schwerwiegenden Strafurteile, nachgewiesene Berufskenntnisse (Gastgewerbeausbildung oder attestierte Erfahrung), Einhaltung der Hygiene-, Brandschutz- und Zugangsnormen. Das Lokal muss ausserdem den Bauvorschriften entsprechen.

Kann eine Gewerbebewilligung übertragen oder abgetreten werden?

Grundsätzlich werden Gewerbebewilligungen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person erteilt und sind nicht automatisch übertragbar. Bei einem Eigentümer- oder Betreiberwechsel muss ein neues Bewilligungsgesuch eingereicht werden. In bestimmten Fällen kann eine Übergangsfrist gewährt werden, um die Kontinuität des Betriebs während der Behandlung des neuen Gesuchs zu gewährleisten.

Was tun bei Ablehnung eines Bewilligungsgesuchs?

Bei einer Ablehnung haben Sie in der Regel 30 Tage Zeit, um die Entscheidung vor der zuständigen Beschwerdeinstanz anzufechten. In Genf geht die Beschwerde an die Chambre administrative de la Cour de justice. Der Ablehnungsentscheid muss begründet sein. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anwalt beizuziehen, um die Erfolgsaussichten einer Beschwerde und mögliche Korrektivmassnahmen zu beurteilen.

Kann eine Gewerbebewilligung widerrufen werden?

Ja. Eine Gewerbebewilligung kann sistiert oder widerrufen werden bei schwerwiegenden Verletzungen der Betriebsbedingungen, Nichteinhalten gesetzlicher Normen (Hygiene, Sicherheit, Jugendschutz), Strafurteilen oder einem Betrieb, der gegen die öffentliche Ordnung verstösst. Der Widerruf muss den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und das gesetzliche Verfahren (rechtliches Gehör) einhalten.

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