Der Härtefall ist eine Ausnahmebestimmung des Schweizer Migrationsrechts, die unter strengen Voraussetzungen Ausländern, die sich seit langem irregular in der Schweiz aufhalten, die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ermöglicht. PBM Avocats begleitet betroffene Personen in diesem komplexen Verfahren, das eine sorgfältige Dokumentation und eine fundierte rechtliche Argumentation erfordert.
Die Rechtsgrundlage: Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG
Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG ermöglicht dem SEM, von den ordentlichen gesetzlichen Voraussetzungen abzuweichen, um der persönlichen Situation des Gesuchstellers Rechnung zu tragen, wenn seine Situation einen schwerwiegenden Härtefall darstellt. Diese Bestimmung ist eine Flexibilitätsklausel, die kein subjektives Recht auf Regularisierung begründet, aber die Möglichkeit einer individualisierten Prüfung eröffnet.
Voraussetzung ist, dass der Wohnsitzkanton dem Gesuch zustimmt und es dem SEM mit einer befürwortenden Stellungnahme weiterleitet. Ohne die Zustimmung des Kantons kann der Bund den Härtefall nicht bewilligen. Die Kantone Genf und Waadt wenden ihre eigenen ergänzenden Kriterien an.
Die Beurteilungskriterien für den Härtefall
| Kriterium | Günstige Elemente | Ungünstige Elemente |
|---|---|---|
| Aufenthaltsdauer | Langer und ununterbrochener Aufenthalt (mind. 5–10 Jahre) | Kurzer oder unterbrochener Aufenthalt |
| Berufliche Integration | Stabile Stelle, finanzielle Unabhängigkeit | Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe |
| Soziale Integration | Sprache, Vereine, soziales Netzwerk, Einschulung der Kinder | Isolation, Straftaten |
| Beziehungen zur Schweiz | Eingeschulte Kinder, Familie in der Schweiz | Hauptfamilie im Ausland |
| Situation im Herkunftsland | Abreissung der Bindungen, Gefahr bei Rückkehr | Aufrechterhaltung der Bindungen, Rückkehr möglich |
| Strafregister | Keine schwerwiegende Verurteilung | Strafrechtliche Verurteilungen |
Die Aktion Papyrus in Genf: ein wichtiger Präzedenzfall
Zwischen 2017 und 2018 führte der Kanton Genf die Aktion Papyrus durch, eine kollektive Regularisierungsaktion für integrierte Sans-Papiers. Die angewandten Kriterien waren:
- Für Erwachsene ohne Kinder: Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in Genf, stabile Arbeitsstelle, finanzielle Unabhängigkeit, einwandfreier Strafregisterauszug, ausreichende Französischkenntnisse
- Für Familien mit eingeschulten Kindern: Aufenthalt von mindestens 10 Jahren für die Eltern, Kinder seit mindestens 5 Jahren eingeschult
- Für junge Erwachsene (unter 25 Jahren), die vor dem 12. Lebensjahr eingereist sind: mindestens 5 Jahre Einschulung in der Schweiz
Mehr als 2'000 Personen wurden im Rahmen von Papyrus regularisiert. Das Verfahren erforderte die Hilfe von Partnerorganisationen und Anwälten bei der Zusammenstellung der Dossiers. Die Papyrus-Kriterien dienen weiterhin als Referenz für individuelle Gesuche in Genf.
Das Gesuchsverfahren
- Schritt 1: Juristische Beratung zur Beurteilung der Erfolgschancen und Identifikation der zu sammelnden Unterlagen
- Schritt 2: Zusammenstellung des Dossiers (Chronologie des Aufenthalts, Integrationsnachweise, familiäre Situation)
- Schritt 3: Einreichung bei der kantonalen Behörde (OCPM in Genf, SPOP im Kanton Waadt)
- Schritt 4: Kantonale Prüfung und Stellungnahme an das SEM
- Schritt 5: SEM-Entscheid — Bewilligung oder Ablehnung
- Schritt 6 (bei Ablehnung): Beschwerde beim BVGer innerhalb von 30 Tagen
Der Härtefall für Jugendliche und Kinder
In der Schweiz geborene oder eingeschulte Kinder und junge Erwachsene geniessen besonderen Schutz. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des BVGer anerkennt, dass in der Schweiz aufgewachsene Kinder sehr starke Bindungen zum Land haben und ihre Wegweisung unzumutbar sein kann. Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privatlebens) ist besonders relevant für Personen, die den wesentlichen Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben.
PBM Avocats bearbeitet regelmässig Härtefalldossiers in Genf und Lausanne. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, die Erfolgschancen schnell zu beurteilen, das stärkstmögliche Dossier zusammenzustellen und Sie vor den kantonalen und eidgenössischen Behörden wirksam zu vertreten. Bei Fragen zu Ihrer Migrationssituation wenden Sie sich an unser Team für Ausländerrecht.
Häufig gestellte Fragen zum Härtefall in der Schweiz
Wer kann in der Schweiz von einem Härtefall profitieren?
Der in Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG vorgesehene Härtefall richtet sich hauptsächlich an Ausländer, die sich seit einer ausreichenden Anzahl von Jahren irregular in der Schweiz aufhalten (Sans-Papiers). Er kann auch Personen zugutekommen, deren Wegweisung sich als unmöglich, unzulässig oder unzumutbar erweist. Die Kriterien sind kumulativ: Aufenthaltsdauer in der Schweiz, berufliche und soziale Integration, schwierige persönliche Situation bei Wegweisung und keine schwerwiegenden Verurteilungen. Jeder Kanton würdigt diese Kriterien eigenständig.
Wie viele Jahre Aufenthalt werden für einen Härtefall generell vorausgesetzt?
Das Gesetz setzt keine ausdrückliche Mindestdauer fest. Die Praxis der Kantone und die SEM-Weisungen zeigen jedoch, dass für Erwachsene in der Regel ein Aufenthalt von mindestens 5 bis 10 Jahren erforderlich ist. Für Minderjährige und junge Erwachsene (bis 25 Jahre), die in der Schweiz geboren oder sehr jung eingereist sind, können die Papyrus-Richtlinien in Genf und spezifische kantonale Regelungen ab einer kürzeren Dauer gelten, unter Berücksichtigung der Einschulung und Integration. PBM Avocats analysiert die Dauer und die Qualität des Aufenthalts für jedes Dossier.
Was ist die Aktion Papyrus in Genf?
Die Aktion Papyrus ist eine Regularisierungsaktion, die der Kanton Genf zwischen 2017 und 2018 durchführte und den in Genf seit mindestens 5 Jahren (Erwachsene) oder 10 Jahren (mit eingeschulten Kindern) ansässigen Sans-Papiers ermöglichte, über den kantonalen Härtefall eine Regularisierung zu erhalten. Mehr als 2'000 Personen wurden regularisiert. Obwohl die offizielle Aktion abgeschlossen ist, dienen die Papyrus-Kriterien weiterhin als Referenz für kantonale Gesuche in Genf. Die Aktion wurde als Beispiel pragmatischer Regularisierung gewürdigt.
Welche Unterlagen müssen für ein Härtefallgesuch zusammengestellt werden?
Das Härtefalldossier muss die Dauer und Kontinuität des Aufenthalts belegen (Arbeitgeber-, Wohnungsbestätigungen, Rechnungen, amtliche Schreiben), die berufliche Integration (Arbeitsverträge, Arbeitgeberbestätigungen), die soziale Integration (Vereine, Schule der Kinder, Sprache), die persönliche Situation (Familienbeziehungen in der Schweiz, Gesundheitszustand, Situation im Herkunftsland) und das Fehlen gesetzlicher Hindernisse (Strafregisterauszug) nachweisen. Je vollständiger und dokumentierter das Dossier, desto besser die Erfolgschancen.
Was passiert, wenn der Härtefall abgelehnt wird?
Bei einer kantonalen Ablehnung wird das Dossier für den Bundesentscheid an das SEM weitergeleitet. Wird auch das SEM eine Ablehnung aussprechen, kann der Gesuchsteller innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde einlegen. Das BVGer prüft die Konformität des Entscheids mit dem Bundesrecht, insbesondere den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und Art. 8 EMRK. Wird die Beschwerde abgewiesen, kann ein Wegweisungsentscheid erlassen werden. PBM Avocats begleitet Gesuchsteller in allen Stadien, einschliesslich Beschwerden, und identifiziert die verfügbaren Rechtsmittel.