Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Handelsregister in der Schweiz

Handelsregister in der Schweiz

Das Schweizer Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Unternehmen und juristische Personen mit gewerblicher Tätigkeit in der Schweiz verzeichnet. Es wird durch Art. 927 bis 943 OR und die Handelsregisterverordnung (HRegV) geregelt und gewährleistet die Transparenz und die Rechtssicherheit der Handelsbeziehungen. Jede Handelsregistereintragung verleiht der Rechtstatsache Wirksamkeit gegenüber Dritten und ist für zahlreiche Rechtsformen Voraussetzung für den Erwerb der Rechtspersönlichkeit. PBM Avocats begleitet Unternehmen in Genf und Lausanne bei allen Verfahren beim kantonalen Handelsregisteramt.

Organisation des Handelsregisters in der Schweiz

Die Schweiz verfügt über ein zweistufig organisiertes Handelsregister:

  • Kantonale Register: Jeder Kanton führt sein eigenes Handelsregister; in Genf ist es das Registre du commerce de Genf (RCGE); im Kanton Waadt das Registre du commerce vaudois (RCVD)
  • Zefix: Bundesportal mit zentralisiertem Zugang zu allen kantonalen Registern (www.zefix.admin.ch), geführt durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EAHR)
  • SHAB: Schweizerisches Handelsamtsblatt, Organ für die Veröffentlichung von Eintragungen, Änderungen und Löschungen (www.shab.ch)

Eintragungspflichtige Rechtsformen

Rechtsform Eintragung Bedingung
AG Obligatorisch, konstitutiv Erlangt Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung
GmbH Obligatorisch, konstitutiv Erlangt Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung
Kollektivgesellschaft (KollG) Obligatorisch vor Beginn der Geschäftstätigkeit Art. 552 Abs. 2 OR
Kommanditgesellschaft Obligatorisch vor Beginn der Geschäftstätigkeit Art. 594 Abs. 2 OR
Einzelunternehmen Obligatorisch bei Jahresumsatz ≥ CHF 100'000 Art. 36 HRegV
Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft Obligatorisch Art. 935 OR
Verein mit gewerblicher Tätigkeit Obligatorisch Art. 61 ZGB
Stiftung Obligatorisch Art. 81 ZGB

Der Inhalt einer Eintragung: die obligatorischen Angaben

Die Eintragung einer Rechtseinheit im Handelsregister enthält eine Reihe von obligatorischen Angaben, die Dritte über die Struktur und die Vertreter des Unternehmens informieren:

  • Firma: offizielle Bezeichnung des Unternehmens
  • Rechtsform: AG, GmbH, KollG usw.
  • Sitz: Gemeinde in der Schweiz
  • Zweck: Gegenstand der Tätigkeit
  • Kapital: Aktien- oder Stammkapital (für AG und GmbH)
  • Organe: Mitglieder des Verwaltungsrats oder Geschäftsführer mit Angabe ihrer Zeichnungsbefugnis
  • UID-Nummer: einzigartiger Unternehmensidentifikator (Format CHE-XXX.XXX.XXX)
  • Gründungsdatum und Verweise auf die Gründungsurkunden

Das Eintragungsverfahren in Genf und im Kanton Waadt

Das Eintragungsverfahren unterscheidet sich je nach Kanton, folgt aber einem ähnlichen Schema:

Schritt Genf (RCGE) Waadt (RCVD)
Vorbereitung der Unterlagen Öffentliche Urkunde, Statuten, Erklärungen Idem
Einreichung der Unterlagen Online oder per Post beim RCGE Online oder per Post beim RCVD
Eintragungsfrist (indikativ) 5–15 Arbeitstage 5–10 Arbeitstage
Gebühren CHF 600–900 (AG/GmbH) CHF 500–800 (AG/GmbH)
SHAB-Veröffentlichung Automatisch nach Eintragung Automatisch nach Eintragung

Meldepflichtige Änderungen beim Handelsregister

Jede wesentliche Änderung der Situation eines eingetragenen Unternehmens muss unverzüglich dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Die wichtigsten meldepflichtigen Änderungen betreffen:

  • Änderung der Firma, des Sitzes oder des Zwecks (erfordert Statutenänderung und öffentliche Urkunde)
  • Änderung der Organe (Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Revisoren) und ihrer Befugnisse
  • Änderung des Kapitals (Erhöhung oder Herabsetzung)
  • Auflösung, Liquidation und Löschung
  • Eröffnung oder Abschluss eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens
  • Änderung der Adresse des Sitzes innerhalb der gleichen Gemeinde

Die Dritten gegenüber wirkende Kraft und das Publizitätsprinzip

Die Handelsregistereintragung entfaltet Wirksamkeit gegenüber Dritten (Art. 933 OR): Ab der Veröffentlichung im SHAB kann sich niemand auf die Unkenntnis der eingetragenen Tatsache berufen. Umgekehrt sind nicht eingetragene Tatsachen gutgläubigen Dritten gegenüber nicht wirksam. Dieses Publizitätsprinzip ist grundlegend für die Rechtssicherheit der Handelsbeziehungen: Ein Dritter kann sich berechtigt auf die im Register veröffentlichten Informationen verlassen, um mit einer Gesellschaft zu kontrahieren, die Identität und Befugnisse ihrer Vertreter zu überprüfen und sich gegen Handlungen zu schützen, die die eingetragenen Befugnisse überschreiten.

Häufige Fragen zum Handelsregister in der Schweiz

Wie kann man das Schweizer Handelsregister kostenlos einsehen?

Das Portal Zefix (www.zefix.admin.ch) bietet kostenlosen Online-Zugang zum gesamten Schweizer Handelsregister. Es ermöglicht die Suche nach einer Gesellschaft nach Firma, UID-Nummer oder Kanton, das Abrufen eines nicht beglaubigten Auszugs sowie die Einsicht in die Publikationen im SHAB. Für einen offiziellen beglaubigten Auszug (erforderlich für bestimmte Behörden- und Bankgeschäfte) muss man sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt wenden, gegen Bezahlung einer Gebühr (in der Regel CHF 20 bis 35 je nach Kanton und Format).

Welche gesetzliche Frist gilt für die Anmeldung einer Änderung beim Handelsregister?

Das Gesetz sieht keine allgemeine ausdrückliche Frist für die Anmeldung von Änderungen vor. Gemäss Art. 939 Abs. 1 OR ist jedoch jede Person, die eine Eintragung veranlasst hat, verpflichtet, die erforderlichen Eintragungen, Änderungen und Löschungen unverzüglich zu veranlassen. In der Praxis müssen Änderungen unverzüglich nach ihrem Eintritt gemeldet werden. Eine Verzögerung kann die Haftung der Gesellschaft und ihrer Organe gegenüber Dritten begründen, die durch veraltete Registerangaben irregeführt wurden. Bestimmte Änderungen (z.B. Verwaltungsratswechsel) haben sofortige Wirkung und müssen rasch gemeldet werden.

Ersetzt die UID-Nummer die frühere HR-Nummer?

Ja. Seit 2011 ersetzt die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, oder IDE auf Französisch) die früheren kantonalen Handelsregisternummern als einzigartigen Identifikator für jedes Unternehmen. Die UID hat das Format CHE-XXX.XXX.XXX. Sie wird bei der Eintragung ins HR vergeben und dient als universeller Identifikator bei allen Bundes- und Kantonsbehörden (AHV, MWST, Statistik usw.). Die frühere kantonale HR-Nummer wird von einigen kantonalen Registern weiterhin intern verwendet, ist aber nicht mehr das primäre Referenzsystem.

Muss das SHAB alle Handelsregistereintragungen veröffentlichen?

Ja. Art. 931 OR verpflichtet dazu, jede Eintragung im Handelsregister sowie jede Änderung und Löschung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zu veröffentlichen. Das SHAB ist online unter www.shab.ch verfügbar. Die Veröffentlichung im SHAB verleiht der Eintragung Dritten gegenüber Wirksamkeit: Ab der Veröffentlichung kann sich niemand auf seine Unkenntnis der eingetragenen Tatsache berufen (Art. 933 OR). Vor der Veröffentlichung ist die eingetragene Tatsache gegenüber Dritten, die von der Eintragung berechtigterweise keine Kenntnis hatten, nicht wirksam.

Wie wird eine Löschung im Handelsregister beantragt?

Die Löschung einer Einheit kann von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft beantragt werden (bei freiwilliger Liquidation, nach Abschluss aller Liquidationsformalitäten) oder vom Handelsregisteramt von Amtes wegen vorgenommen werden (bei geschlossenem Konkurs, gerichtlicher Auflösung oder Organisationsmangel). Bei freiwilliger Löschung nach Liquidation bestätigen die Liquidatoren, dass alle Schulden bezahlt wurden, der Gläubigeraufruf erfolgt ist und die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Das Register nimmt dann die Löschung vor und veröffentlicht den Abschluss im SHAB.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.