Die Schweizer Holding ist eine Gesellschaftsstruktur, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält. Die Schweiz ist einer der attraktivsten Holdingstandorte weltweit, dank einem dichten Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, der Beteiligungsabzugsreduktion, die die konzerninterne Doppelbesteuerung neutralisiert, der Rechts- und politischen Stabilität sowie der Qualität der verfügbaren professionellen Dienstleistungen. PBM Avocats berät Unternehmer, Investoren und internationale Konzerne bei der Strukturierung und Gründung ihrer Holdings in Genf und Lausanne.
Warum eine Holding in der Schweiz gründen?
Die Schweiz bietet einen besonders günstigen Rahmen für die Errichtung von Holdinggesellschaften. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Beteiligungsabzugsreduktion: steuerlicher Mechanismus, der die wirtschaftliche Doppelbesteuerung auf Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen neutralisiert (Art. 69 DBG)
- DBA-Netz: über 100 Doppelbesteuerungsabkommen, die die Quellensteuern auf eingehende Dividenden reduzieren
- Wettbewerbsfähige Steuersätze: effektiver Satz von ~13,99% in Genf und ~13,79% in Waadt (seit STAF 2020)
- Politische und rechtliche Stabilität: vorhersehbarer Rechtsrahmen, kein Nationalisierungsrisiko
- Keine Kapitalgewinnsteuer für natürliche Personen als Aktionäre (Privatvermögen)
- Zugang zu einem erstklassigen Bank- und Professionellennetzwerk
- Wirtschaftliche Substanz: Leichtigkeit, eine reale Präsenz (Räumlichkeiten, Personal) einzurichten, um den BEPS-Anforderungen zu entsprechen
Die Beteiligungsabzugsreduktion: detailliertes Funktionsprinzip
Die Beteiligungsabzugsreduktion (Art. 69-70 DBG; Art. 28 StHG) ist der zentrale Mechanismus, der die Schweizer Holding steuerlich effizient macht. Ihr Funktionsprinzip:
| Bedingung | Anforderung |
|---|---|
| Beteiligungsschwelle (in %) | Mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmrechte der Tochtergesellschaft |
| Beteiligungsschwelle (in Wert) | ODER Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. |
| Gedeckte Erträge | Erhaltene Dividenden UND Kapitalgewinne auf Veräusserung qualifizierter Beteiligungen |
| Haltedauer (Kapitalgewinne) | Mindestens 1 Jahr vor der Veräusserung |
| Wirkung der Reduktion | Reduktion der Gewinnsteuer proportional zu den Beteiligungserträgen im gesamten Nettogewinn |
Typische Struktur einer Konzerngruppe mit Schweizer Holding
Eine Holdingstruktur in der Schweiz besteht in der Regel aus mehreren Ebenen:
- Aktionäre als natürliche Personen: an der Spitze, mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland
- Schweizer Holding (AG oder GmbH): hält die Beteiligungen an den operativen Tochtergesellschaften
- Operative Tochtergesellschaften: in der Schweiz und/oder im Ausland, die die Geschäftstätigkeiten ausüben
- IP-Gesellschaft: optional, eine Einheit, die Patente, Marken und Software hält
Die Gründung und Verwaltung der Holding erfordert eine reale wirtschaftliche Substanz in der Schweiz, um von den Schweizer und ausländischen Steuerbehörden im Rahmen der Anti-Missbrauchsregeln (BEPS, Substance over form) anerkannt zu werden. Dies bedeutet insbesondere, einen effektiven Gesellschaftssitz zu haben, Verwaltungsratssitzungen in der Schweiz abzuhalten und wenn möglich, einen oder mehrere in der Schweiz domizilierte Verwaltungsräte mit effektiven Entscheidungsbefugnissen zu haben.
Die Holding und die Verrechnungssteuer
Wenn die Schweizer Holding Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet, wird eine Verrechnungssteuer von 35% an der Quelle einbehalten (Art. 4 VStG). Diese Steuer ist an Schweizer Aktionäre zurückerstattbar, die sie deklarieren. Für ausländische Aktionäre ist eine Rückerstattung gemäss Doppelbesteuerungsabkommen möglich (Reduktion auf 5, 10 oder 15% je nach Abkommen). Eine gute Planung der Ausschüttung ist unerlässlich. Die Koordination mit unserem Steuerrecht-Team und unserer Seite zur Gewinnsteuer wird empfohlen.
Die Holding bei M&A-Transaktionen
Die Holding ist ein unverzichtbares Instrument bei Fusions- und Übernahmetransaktionen. Sie ermöglicht dem Erwerber, seine Vermögenswerte unter einer gemeinsamen Struktur zu bündeln, die Akquisitionen durch Verschuldung auf Holdingebene zu finanzieren (Leverage Buyout) und die Beteiligungen später unter Nutzung der Beteiligungsabzugsreduktion zu veräussern. Bei Übernahmen mit Hebelwirkung (LBO) emittiert die Holding Schulden und tilgt diese durch die von den Tochtergesellschaften transferierten Dividenden, unter Einhaltung der Finanzierungsregeln zwischen Unternehmen und der Verrechnungspreisregeln.
Häufige Fragen zur Holdinggesellschaft in der Schweiz
Was ist die Beteiligungsabzugsreduktion und wie funktioniert sie?
Die Beteiligungsabzugsreduktion (Beteiligungsabzug) ist ein steuerlicher Mechanismus, der in Art. 69 DBG (Bundesebene) und in den entsprechenden kantonalen Gesetzen vorgesehen ist. Sie vermeidet die wirtschaftliche Doppelbesteuerung der innerhalb eines Konzerns ausgeschütteten Gewinne. Konkret wird der Gewinnsteuerbetrag der Holding proportional zu dem Anteil reduziert, den die Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen am gesamten Nettogewinn ausmachen. Um von der Reduktion zu profitieren, muss die Holding mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder eine Beteiligung mit einem Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. Die Kapitalgewinne auf diesen Beteiligungen sind ebenfalls abgedeckt.
Welche Rechtsform ist für eine Holding in der Schweiz vorzuziehen?
In der Praxis ist die AG die am häufigsten verwendete Form für Holdings wegen der Flexibilität der Aktionärsstruktur (verschiedene Aktienkategorien, Namenaktien oder Inhaberaktien für kotierte Gesellschaften), der Solidität der Governance und des internationalen Images. Die GmbH ist ebenfalls möglich und kann für kleine Familienstrukturen vorteilhaft sein. In beiden Fällen empfiehlt PBM Avocats, den Gesellschaftszweck der Holding in den Statuten präzise zu definieren, um die steuerlichen Vorteile zu maximieren.
Hat die Schweiz Abkommen zur Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung?
Ja. Die Schweiz verfügt über eines der umfangreichsten Netze an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Welt, mit über 100 Ländern. Diese Abkommen reduzieren oder eliminieren die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die zwischen den Vertragsstaaten gezahlt werden. Die europäische Mutter-Tochter-Richtlinie gilt nicht direkt für die Schweiz, aber das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU und mehrere bilaterale DBA erzeugen vergleichbare Wirkungen. Der Standort der Holding in der Schweiz kann so dazu beitragen, die Steuerbelastung auf Erträge aus ausländischen Beteiligungen zu reduzieren.
Was ist eine gemischte Holding und wie wird sie besteuert?
Eine gemischte Holding ist eine Gesellschaft, die Beteiligungen hält (Holdingaktivität), aber auch eine eigene Geschäftstätigkeit ausübt. In diesem Fall profitiert nur der Holdinganteil von der Beteiligungsabzugsreduktion. Der kommerzielle Anteil wird normal besteuert. Die Kantone Genf und Waadt haben den kantonalen steuerlichen Sonderstatus der Holdings seit der STAF-Reform 2020 abgeschafft. Seither werden alle Gesellschaften (reine Holdings und gemischte Holdings) zum ordentlichen kantonalen Satz besteuert, kompensiert durch die Beteiligungsabzugsreduktion auf Bundes- und Kantonsebene.
Wie werden Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften zur Schweizer Holding transferiert?
Die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden über Dividenden zur Schweizer Holding transferiert. Diese Dividenden unterliegen einer Quellensteuer im Land der Tochtergesellschaft, deren Satz durch das anwendbare DBA reduziert wird. In der Schweiz fliessen diese Dividenden in die Berechnung der Beteiligungsabzugsreduktion ein und werden daher nicht nochmals auf Ebene der Holding besteuert. Zinsen auf konzerninterne Darlehen und Lizenzgebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum sind weitere Mechanismen des Cash-Transfers, die strengen Verrechnungspreisregeln unterliegen.