Immobilienrecht in der Schweiz
In der Schweizer Rechtslandschaft ist das Immobilienrecht ein komplexes Gebiet, in dem verschiedene Bundes- und Kantonalgesetze ineinandergreifen. Für Privatpersonen wie für Unternehmen stellen Immobilienprojekte oft erhebliche finanzielle Investitionen dar, die eine fachkundige rechtliche Begleitung erfordern. Unsere auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei begleitet ihre Mandanten in allen Phasen ihrer Immobilientransaktionen, von der Vertragsverhandlung bis zur Beilegung von Streitigkeiten.
Immobilienkauf und -verkauf
Die Transaktion von Immobilien in der Schweiz unterliegt besonderen Regeln. Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Unsere Anwälte intervenieren in allen Phasen:
- Due-Diligence-Prüfung der zu erwerbenden Immobilie
- Verhandlung und Analyse des Kaufvertrags
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Lasten
- Koordination mit dem Notar für die Beurkundung
- Beratung zur Finanzierung und Hypotheken
- Steuerliche Aspekte der Transaktion (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer)
Stockwerkeigentum (PPE)
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Immobilieneigentums in der Schweiz, die den Eigentumsrecht an einer Wohnung oder einem Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes mit gemeinschaftlichen Teilen kombiniert. Unsere Anwälte beraten bei:
- Gründung und Organisation einer PPE-Gemeinschaft
- Erstellung und Überarbeitung des PPE-Reglements
- Streitigkeiten zwischen Stockwerkeigentümern
- Organisation und Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung
- Renovationsarbeiten und Unterhalt in PPE
- Verwaltung der PPE
Bau- und Planungsrecht
Bauprojekte in der Schweiz unterliegen einem komplexen regulatorischen Rahmen. Unsere Kanzlei begleitet:
- Bauherrn und Investoren bei der Erlangung von Baubewilligungen
- Anfechtung von Baubewilligungen durch Dritte
- Streitigkeiten über Nutzungspläne und Zonenvorschriften
- Verfahren bei Enteignungen
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten
Immobilienfinanzierung
Die Finanzierung von Immobilieninvestitionen wirft spezifische Rechtsfragen auf. Unsere Anwälte beraten zu:
- Hypothekarverträgen und deren Bedingungen
- Schuldbriefrecht und Grundpfandrechten
- Refinanzierung und Umschuldung
- Gesetzlichen Pfandrechten (Handwerker, Unternehmer)
Immobilienstreitigkeiten
Immobilienstreitigkeiten sind oft komplex und kostspielig. Unsere Anwälte intervenieren bei:
- Streitigkeiten aus Immobilientransaktionen (Gewährleistung, Sachgewährleistung)
- Grenzstreitigkeiten und Grundbuchstreitigkeiten
- Servitutenstreitigkeiten
- Nachbarrechtliche Konflikte (Immissionen, Aussicht)
- Erbstreitigkeiten mit Immobilienbezug
Besondere Vorschriften für den Immobilienerwerb durch Ausländer
Der Immobilienerwerb durch ausländische Personen und Unternehmen in der Schweiz ist durch die Lex Koller eingeschränkt. Unsere Anwälte beraten ausländische Investoren über diese Beschränkungen und die verfügbaren Ausnahmen.