Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Konsumentenrecht Schweiz

Konsumentenrecht Schweiz

Konsumentenrecht in der Schweiz

Das Schweizer Konsumentenrecht bildet einen wesentlichen Teil des wirtschaftlichen Rechtsrahmens, der die Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern regelt. In der Schweiz ist der Verbraucherschutz in verschiedenen Gesetzen verankert, hauptsächlich im Obligationenrecht (OR), im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG). Unsere Kanzlei begleitet sowohl Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Rechte als auch Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften.

Widerrufsrecht und Fernabsatzverträge

Das Widerrufsrecht ist ein grundlegendes Instrument des Verbraucherschutzes in der Schweiz. Es gilt für Verträge, die ausserhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (online, telefonisch) abgeschlossen werden. Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Anwälte beraten Verbraucher über:

  • Die Ausübung des Widerrufsrechts in der richtigen Form und Frist
  • Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht
  • Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge
  • Die Folgen eines missbräuchlichen Vertragsrücktritts durch den Händler

Gesetzliche Gewährleistung und Handelsgarantien

In der Schweiz haben Verbraucher beim Kauf von Waren Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Diese Garantie deckt alle Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, auch wenn sie erst später entdeckt werden. Unsere Expertise umfasst:

  • Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Die Abgrenzung zwischen gesetzlicher und freiwilliger Garantie
  • Die Abwicklung von Garantiefällen beim Händler oder Hersteller
  • Die Analyse missbräuchlicher Garantieklauseln

Schutz vor unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung

Das UWG schützt Verbraucher vor verschiedenen Formen unlauteren Verhaltens von Unternehmen:

  • Irreführende Werbung: falsche oder irreführende Angaben über Produkte oder Dienstleistungen
  • Aggressive Geschäftspraktiken: Nötigung, unzumutbare Belästigung, unerwünschte Telefonwerbung
  • Missbräuchliche AGB: Klauseln, die eine erhebliche Ungleichgewichtung zulasten des Verbrauchers schaffen
  • Unlautere Werbung: nicht als solche gekennzeichnete Werbung (Schleichwerbung, Influencer-Marketing)

Online-Handel und digitaler Verbraucherschutz

Der E-Commerce wirft spezifische Verbraucherschutzfragen auf. Unsere Kanzlei begleitet Verbraucher bei:

  • Streitigkeiten mit Online-Händlern bezüglich Lieferung, Qualität oder Rückerstattung
  • Phishing, Online-Betrug und Identitätsdiebstahl
  • Missbräuchlichen Abonnements und automatischen Vertragsverlängerungen
  • Datenschutzverletzungen durch Online-Plattformen

Gilt das Widerrufsrecht für alle Online-Käufe in der Schweiz?

Nein. Das Widerrufsrecht von 14 Tagen (Art. 40a ff. OR) gilt für Fernabsatzverträge oder ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher für Waren oder Dienstleistungen, jedoch mit wichtigen Ausnahmen. Ausgenommen sind insbesondere: massgeschneiderte oder personalisierte Waren, verderbliche Waren, heruntergeladene digitale Inhalte, vollständig mit Zustimmung des Verbrauchers erbrachte Dienstleistungen, Tickets für Veranstaltungen mit festem Datum. Der Verkäufer muss den Verbraucher vor Vertragsabschluss über sein Widerrufsrecht informieren.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung für Produkte in der Schweiz?

Im Schweizer Recht beträgt die gesetzliche Gewährleistung für Mängel bei Konsumgütern (Art. 197 ff. OR) 2 Jahre ab Lieferung für bewegliche Sachen (Art. 210 Abs. 1 OR). Diese Garantie gilt auch ohne ausdrückliche Handelsgarantie des Verkäufers. Die Parteien können diese Frist für Gebrauchtwaren auf 1 Jahr reduzieren. Die Handelsgarantie (Hersteller oder Händler) kommt zur gesetzlichen Garantie hinzu und kann sie nicht ersetzen. Der Verbraucher muss den Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung des Mangels benachrichtigen.

Schützt Art. 8 UWG Verbraucher wirksam vor missbräuchlichen Klauseln?

Art. 8 UWG, in Kraft seit 2012, ermöglicht die Nichtigkeit von AGB-Klauseln, die eine erhebliche und ungerechtfertigte Ungleichgewichtung zum Nachteil des Verbrauchers vorsehen. Jedoch ist seine praktische Anwendung durch mehrere Faktoren eingeschränkt: Es gibt keine Verwaltungsbehörde zur Kontrolle (wie im europäischen Recht), der Verbraucher muss selbst klagen, und die Verfahrenskosten können bei kleinen Forderungen abschreckend sein. Verbraucherverbände (SKS/FRC) können in bestimmten Fällen Verbandsklagen einreichen.

Was kann ich tun, wenn ein Online-Händler nach einem wirksamen Widerruf eine Rückerstattung verweigert?

Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist und in der vorgeschriebenen Form ausgeübt, ist der Unternehmer verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. Im Falle einer Verweigerung kann der Verbraucher: die sektorale Schlichtungsstelle anrufen, eine Beschwerde bei der WEKO einreichen, wenn verbreitete unlautere Praktiken vorliegen, oder ein gerichtliches Verfahren einleiten. Ein Zahlungsbefehl via Betreibung nach SchKG ist oft wirksam bei kleinen Forderungen.

Gelten für Influencer und Online-Werbung in der Schweiz besondere Regeln?

Ja. Das UWG verlangt Transparenz in der kommerziellen Werbung. Gesponserte Beiträge in sozialen Netzwerken müssen klar als solche gekennzeichnet sein (Angabe 'Werbung', 'Partnerschaft' oder 'gesponsert'). Die Nichtbeachtung dieser Pflicht stellt irreführende Werbung im Sinne von Art. 3 UWG dar. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und Berufsverbände haben Empfehlungen in dieser Hinsicht erlassen. Influencer sind persönlich für Verstösse gegen das UWG verantwortlich.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.