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Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung

Die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz

Die Krankentaggeldversicherung dient der Kompensation des Lohnausfalls bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. In der Schweiz gibt es keine einheitliche obligatorische Krankentaggeldversicherung wie in anderen Ländern. Die Situation ist auf verschiedene unterschiedliche Rechtsregime verteilt. PBM Avocats begleitet Versicherte und Arbeitgeber in Genf und Lausanne bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Versicherungen.

Die verschiedenen Krankentaggeldsysteme in der Schweiz

System Rechtsgrundlage Obligatorisch? Zuständiges Gericht
KVG-TaggeldArt. 67–77 KVGNein (Option)Sozialversicherungsgericht
Kollektive Krankentaggeld VVG (Arbeitgeber)VVG (Privatrecht)Nein (ausser GAV)Zivilgericht
Lohnfortzahlungspflicht ORArt. 324a–b ORJa (begrenzte Dauer)Arbeitsgericht
Individuelle Krankentaggeld VVGVVG (Privatrecht)NeinZivilgericht

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a OR)

Ohne kollektive Krankentaggeldversicherung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn während begrenzter Zeit bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen (Art. 324a OR). Die Dauer variiert nach Dienstjahren:

  • 1. Dienstjahr: mindestens 3 Wochen Lohn
  • Ab dem 2. Dienstjahr: progressiv länger gemäss kantonalen Skalen

Die in der Schweiz angewandten Hauptskalen sind:

  • Zürcher Skala: 3 Wochen (1. Jahr), 2 Monate (2.–4. Jahr), 3 Monate (5.–9. Jahr) usw.
  • Berner Skala: leicht abweichende Fristen, oft etwas arbeitnehmerfreundlicher

Hat der Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die mindestens 80 % des Lohns während 720 Tagen deckt, ist er von der Pflicht gemäss Art. 324a OR befreit.

Die kollektive Krankentaggeldversicherung VVG

Die vom Arbeitgeber zugunsten seiner Mitarbeitenden abgeschlossene kollektive Krankentaggeldversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hauptmerkmale:

  • Standarddeckungsquote: 80 % des versicherten Lohns
  • Wartefrist: in der Regel 30 Tage (kann je nach Vertrag variieren)
  • Maximale Leistungsdauer: in der Regel 720 Tage in einer Referenzperiode von 900 Tagen
  • Definition der Arbeitsunfähigkeit: gemäss Vertrag; häufig auf die Unfähigkeit, den bisherigen oder irgendeinen Beruf auszuüben, gestützt
  • Vorbehalte für Vorerkrankungen: möglich bei Aufnahme in das Kollektivregime

Hauptstreitigkeiten bei der Krankentaggeldversicherung

  • Bestreitung des Arbeitsunfähigkeitsgrads: Der Versicherer kann seinen eigenen Vertrauensarzt mandatieren, um die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen
  • Vorerkrankung: missbräuchliche Anwendung von Vorbehalten oder Verweigerung der Deckung einer neuen, mit einer früheren Erkrankung zusammenhängenden Krankheit
  • Wartefrist und Selbstbehalt: Bestreitung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
  • Vertragskündigung während der Krankheit: Rechte der versicherten Person nach dem Erworbensheitsprinzip
  • Berechnung des versicherten Lohns: Einbezug von Prämien, Provisionen, Zulagen in die Berechnungsgrundlage

Koordination mit der IV und anderen Versicherungen

Das Krankentaggeld ist oft die erste Leistung bei einer länger dauernden Erkrankung. Es geht häufig der IV voraus. Die Koordination dieser Versicherungen ist komplex:

  • Es ist unerlässlich, das IV-Gesuch einzureichen, bevor die Krankentaggeldleistungen enden, in der Regel nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit
  • Der Krankentaggeldversicherer kann ein Regressrecht gegen die IV oder die SUVA haben, wenn diese rückwirkend Leistungen zuspricht
  • Die Überentschädigungsregeln gelten: Die Gesamtleistungen dürfen 90 % des Lohns nicht übersteigen

Was ist der Unterschied zwischen einer Krankentaggeldversicherung VVG und einer Krankentaggeldversicherung KVGR?

Die dem VVG unterstehende Krankentaggeldversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag mit grösserer Vertragsfreiheit, insbesondere bei der Definition der Deckungsbedingungen, Wartefristen und Leistungen. Das ATSG gilt für obligatorische Sozialversicherungen (KVG, IV, UVG) und bietet strengere Schutzbestimmungen. Bei VVG-Streitigkeiten ist das Zivilgericht zuständig; bei ATSG-Streitigkeiten das Sozialversicherungsgericht.

Muss mein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?

Nein, die kollektive Krankentaggeldversicherung ist im Schweizer Recht nicht obligatorisch. Fehlt eine solche Versicherung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn während einer begrenzten Zeit bei Krankheit fortzuzahlen, gemäss den Zürcher oder Berner Skalen (Art. 324a OR). Bestimmte Gesamtarbeitsverträge (GAV) machen die Versicherung in bestimmten Branchen obligatorisch.

Wie lange werden die Leistungen der Krankentaggeldversicherung maximal ausgerichtet?

Die Dauer hängt vom Versicherungsvertrag ab. Standardverträge sehen in der Regel Leistungen für 720 Tage (2 Jahre) in einer Referenzperiode von 900 Tagen vor. Einige Verträge sehen 730 Tage auf 900 vor oder mehr. Nach Ablauf dieser Frist muss sich die versicherte Person, wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert, an die IV wenden. Es ist daher entscheidend, das IV-Gesuch rechtzeitig einzureichen.

Kann der Krankentaggeldversicherer mit der Begründung einer Vorerkrankung die Leistung verweigern?

Ja, wenn der Versicherungsvertrag einen Vorbehalt für Vorerkrankungen enthält. Dieser Vorbehalt muss in der Police ausdrücklich erwähnt sein. Bei missbräuchlichem oder unbegründetem Vorbehalt kann die versicherte Person ihn beim Zivilgericht anfechten. VVG-Versicherer haben vorvertragliche Informationspflichten, deren Nichterfüllung den Vorbehalt ungültig machen kann.

Was passiert, wenn der Versicherer den Vertrag während meiner Erkrankung kündigt?

Die Kündigung eines Krankentaggeldvertrags während einer Erkrankung unterliegt strengen Regeln. Grundsätzlich kann der Versicherer den Vertrag bei laufenden Leistungen nicht mit sofortiger Wirkung für diesen Schadensfall kündigen. Die Vertragsbedingungen und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen von Fall zu Fall geprüft werden. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Rechte beurteilen.

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