Besteuerung von Kryptowährungen für Privatpersonen in der Schweiz: Einkommenssteuer
Das Halten und die Transaktionen von Kryptowährungen werfen für Schweizer Ansässige zahlreiche Steuerfragen auf. Angesichts der wachsenden Verbreitung digitaler Vermögenswerte hat die Schweizer Steuerverwaltung ihren Ansatz zur Besteuerung dieser Vermögenswerte im Rahmen der auf Privatpersonen anwendbaren Krypto-Steuerregelungen schrittweise präzisiert. Die steuerliche Qualifikation dieser Vermögenswerte variiert je nach mehreren Kriterien: Transaktionsvolumen, Haltedauer und Absicht hinter dem Erwerb.
Professioneller Trader vs. Privatanleger: Kriterien der ESTV
Die Unterscheidung zwischen Privatanleger und professionellem Händler ist ein grundlegender Aspekt für die Bestimmung des anwendbaren Steuerregimes. Diese Unterscheidung stützt sich auf eine vom Schweizer Bundesgericht und dem Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV etablierte Rechtsprechung, die mehrere sinngemäss auf Kryptowährungen anwendbare Beurteilungskriterien definiert hat.
| Kriterium | Privatanleger | Professioneller Trader | Steuerliche Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Haltedauer | Lang (oft >6–12 Monate) | Kurz (Day Trading, <6 Monate) | Hauptkriterium |
| Transaktionshäufigkeit | Gelegentlich | Regelmässig / hoch (viele pro Monat) | Wichtiges Kriterium |
| Volumen / Gesamtvermögen | Unter dem 5-fachen des Vermögens | Über dem 5-fachen des Vermögens (starkes Indiz) | Quantitatives Kriterium |
| Einsatz von Fremdkapital | Nicht vorhanden | Vorhanden (Darlehen, Margin Trading) | Erschwerendes Kriterium |
| Verwendung von Derivaten | Nicht vorhanden | Vorhanden (Optionen, Futures, CFD) | Erschwerendes Kriterium |
| Systematische Reinvestition | Nicht vorhanden | Vorhanden (sofortige Reinvestition der Gewinne) | Erschwerendes Kriterium |
| Gewinne vs. Gesamteinkommen | Marginal | Haupteinkommensquelle | Wichtiges Kriterium |
Diese Qualifikation ist nicht deklaratorisch, sondern objektiv und kann bei einer Steuerprüfung von der Steuerverwaltung angefochten werden. Eine Privatperson, die Bitcoin 2019 kauft und 2022 mit einem erheblichen Gewinn verkauft, ohne in der Zwischenzeit andere Transaktionen getätigt zu haben, wird in der Regel als Privatanleger qualifiziert — ihr Kapitalgewinn ist steuerfrei.
Steuerliche Folgen der Qualifikation
- Privatanleger: Kapitalgewinne steuerbefreit — aber Verluste nicht abzugsfähig
- Professioneller Trader: Gewinne als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerpflichtig (DBG + kantonal) + AHV/IV/EO-Beiträge — aber Verluste abzugsfähig
Der besondere Fall von Mining und Staking
Einkünfte aus Mining-Tätigkeit (Schaffung neuer Kryptowährungseinheiten) oder Staking (Teilnahme an der Transaktionsvalidierung) werden als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit betrachtet. Diese Einkünfte sind zum Zeitpunkt ihrer Erzielung zu ihrem Marktwert steuerpflichtig. Für Miner können die mit dieser Tätigkeit verbundenen Kosten (Computerhardware, Stromkosten usw.) als geschäftsmässig begründete Aufwendungen abgezogen werden.
Berechnungs- und Bewertungsmethoden für Gewinne
Die genaue Bestimmung der auf Kryptowährungen erzielten Gewinne stellt für Schweizer Steuerpflichtige eine technische Herausforderung dar. Von den Steuerbehörden werden mehrere Berechnungsmethoden akzeptiert:
- FIFO (First In, First Out): am häufigsten verwendete Methode, in der Regel von der Verwaltung bevorzugt
- LIFO (Last In, First Out): kann bei einem steigenden Markt vorteilhafter sein, muss aber konstant angewendet werden
- Gewogener Durchschnittspreis: vereinfacht die Berechnungen, kann aber in bestimmten Situationen steuerlich weniger optimal sein
Spezifische Bewertungsfragen
- Hard Forks erzeugen neue Kryptowährungen, die den Inhabern der ursprünglichen Kryptowährung zugewiesen werden — steuerliche Behandlung variiert je nach Kanton
- Airdrops gelten in der Regel als steuerpflichtige Einkünfte zu ihrem Marktwert
- Tausch zwischen Kryptowährungen wird für einen professionellen Trader steuerlich als separate Kauf- und Verkaufsvorgänge betrachtet
Deklarationspflichten und Dokumentation
Für die Vermögensdeklaration müssen Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis (Formular DA-1) unter der Rubrik andere Guthaben aufgeführt werden. Für Einkünfte gilt:
- Der Privatanleger muss passive Einkünfte deklarieren (Zinsen, Dividenden, Staking-Prämien)
- Der professionelle Händler muss sämtliche Kapitalgewinne als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklarieren
In allen Fällen muss der Steuerpflichtige eine vollständige Dokumentation seiner Transaktionen aufbewahren: Kauf- und Verkaufsbelege (Transaktionsbestätigungen), Auszüge der Tauschplattformen, chronologisches Transaktionsregister, Nachweise von Transfers zwischen verschiedenen Wallets.
Häufige Fragen zur Einkommenssteuer und Kryptowährungen in der Schweiz
Ab wie vielen Transaktionen wird man in der Schweiz zum professionellen Trader?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Schwellenwert. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts und das Kreisschreiben 36 der ESTV verfolgen einen Gesamtansatz: hohe Frequenz, kurze Haltedauer (in der Regel unter 6 Monate), Volumen das das 5-fache des Gesamtvermögens übersteigt, Einsatz von Fremdkapital und systematische Reinvestition der Gewinne sind die wichtigsten Indikatoren für eine berufliche Tätigkeit.
Unterliegen Staking-Erträge den AHV-Sozialversicherungsbeiträgen?
Für einen Privatanleger werden Staking-Prämien in der Regel als Vermögenserträge aus beweglichem Vermögen qualifiziert — nicht der AHV unterstellt. Wenn die Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert wird (professioneller Trader oder professioneller Miner), fallen AHV/IV/EO-Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte steuerbare Einkommen an.
Generiert ein Hard Fork ein steuerpflichtiges Einkommen in der Schweiz?
Die Praxis variiert je nach Kanton. Die vorherrschende Auffassung ist, dass die bei einem Hard Fork erhaltenen Token ein steuerpflichtiges Einkommen zu ihrem Marktwert zum Zeitpunkt der Zuweisung darstellen. Einige Kantone akzeptieren eine aufgeschobene Besteuerung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Es wird empfohlen, die kantonalen Steuerbehörden zu konsultieren oder ein vorläufiges Ruling einzuholen.
Kann man ein Steuer-Ruling einholen, um die steuerliche Behandlung von Krypto zu sichern?
Ja. Die kantonalen (und in geringerem Mass die eidgenössischen) Steuerbehörden können auf Anfrage vorläufige Steuer-Rulings erteilen. Dieser Mechanismus ermöglicht es, die steuerliche Behandlung geplanter Operationen zu sichern. PBM Avocats bereitet Ruling-Dossiers im Bereich Kryptowährungen für unsere Kunden in Genf und Lausanne vor.