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Kryptowährungen: Betrug und Betrug

Kryptowährungen: Betrug und Betrug

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen: Betrug und Betrug

Der Kryptowährungsmarkt erlebt in der Schweiz ein erhebliches Wachstum. Das Land hat sich als Innovationszentrum für Finanztechnologien positioniert. Dieses Wachstum geht mit einer erheblichen Zunahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betrug und Betrug bei digitalen Vermögenswerten einher. Die technische Komplexität von Kryptowährungen in Verbindung mit einem sich entwickelnden Rechtsrahmen schafft ein günstiges Umfeld für betrügerische Aktivitäten. Unsere Kanzlei begleitet Geschädigte bei der Identifizierung möglicher Rechtsmittel und der Umsetzung geeigneter Rechtsstrategien gemäss dem Schweizer Recht.

Betrugstypen und Rechtsgrundlagen im Schweizer Recht

Das Schweizer Strafrecht bietet mehrere Grundlagen für die Verfolgung von Kryptowährungsbetrug. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Qualifikationen und die drohenden Sanktionen:

Betrugstyp Strafrechtliche Qualifikation Rechtsgrundlage (StGB) Höchststrafe
Betrügerische ICO / Rug Pull (falsche Versprechen, lügnerisches Whitepaper) Betrug Art. 146 StGB 5 Jahre Freiheitsstrafe
Veruntreuung durch Manager einer Plattform oder eines Fonds Veruntreuung / ungetreue Geschäftsführung Art. 138 / 158 StGB 3 bis 5 Jahre (qualifiziert)
Ponzi-Schema mit Kryptowährungen Gewerbsmässiger Betrug + Entgegennahme von Einlagen ohne Bewilligung Art. 146 StGB + BankG Art. 46 5 Jahre + FINMA-Sanktionen
Phishing / Diebstahl privater Schlüssel Datensabotage / Diebstahl Art. 143 / 139 StGB 5 Jahre
Geldwäscherei mit Krypto Geldwäscherei Art. 305bis StGB 3 Jahre (qualifiziert: 5 Jahre)
Marktmanipulation (Pump and Dump) Kursmanipulation, wenn Token = Effekte Art. 143ter StGB / FINMAG Art. 143 3 Jahre + Busse

Auf Kryptowährungsbetrug anwendbarer Schweizer Rechtsrahmen

Das Schweizer Strafgesetzbuch bildet die wesentliche Rechtsgrundlage. Art. 146 StGB über Betrug definiert die Straftat als das arglistige Erwirken eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch die Täuschung einer Person. Im Kryptowährungskontext gilt diese Bestimmung für betrügerische Projekte wie fiktive ICOs oder Ponzi-Schemata.

Das Geldwäschereigesetz (GwG) spielt eine grundlegende Rolle: Tauschplattformen sind Finanzintermediäre, die den Sorgfaltspflichten und der Identitätsüberprüfung (KYC/AML) unterliegen. Diese Klassifizierung begründet eine Verantwortungsebene der Plattformen bei betrügerischen Transaktionen.

Strafverfahren: Schritte für Opfer

Die Erstattung einer Strafanzeige ist häufig der erste empfohlene Schritt. Die Anzeige muss enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Sachverhalts und der Ereignischronologie
  • Die genaue Identifizierung der beteiligten Wallet-Adressen
  • Die Übertragungsnachweise der Kryptowährungen (Transaktions-Hashes)
  • Die Kommunikation mit den mutmasslichen Tätern (E-Mails, Nachrichten, Verträge)
  • Alle Informationen zur Identifizierung der Verantwortlichen

Die Schweizer Strafbehörden haben spezifische Kompetenzen für die Behandlung von Kryptowährungsdelikten entwickelt, insbesondere in den Cybercrime-Abteilungen der kantonalen Polizeien. Diese spezialisierten Einheiten verwenden Blockchain-Analysetools zur Nachverfolgung von Transaktionen.

Zivilklagen und vorsorgliche Massnahmen

Neben dem Strafverfahren können Opfer Zivilklagen erheben:

  • Vorsorgliche Massnahmen (Art. 261 ff. ZPO) können dringend beantragt werden, um Gelder auf Tauschplattformen oder mit den Betrügern verbundenen Bankkonten zu sperren
  • Die Vindikationsklage ermöglicht die Forderung nach Rückgabe der unterschlagenen Kryptowährungen
  • Die Schadenersatzklage (Art. 41 OR) zielt auf eine finanzielle Entschädigung ab
  • Die strafrechtliche Beschlagnahme (Art. 263 StPO) kann Vermögenswerte ab Eröffnung einer Untersuchung sperren

Strategien zur Rückgewinnung von Krypto-Vermögenswerten

Die Rückgewinnung unterschlagener Kryptovermögenswerte stellt erhebliche Herausforderungen dar. Unsere Kanzlei kombiniert:

  • Forensische Blockchain-Analyse zur Nachverfolgung von Transaktionen und Identifizierung der Zieladressen
  • Den Einsatz von vorsorglichen Massnahmen zur schnellen Sperrung der Vermögenswerte
  • Die Koordination mit Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, fedpol)
  • Die internationale Zusammenarbeit über Rechtshilfeverträge in Strafsachen
  • Die Zusammenarbeit mit regulierten Exchanges zur Erlangung von KYC-Identifikationsinformationen

Häufige Fragen zu Krypto-Betrug in der Schweiz

Wie erstattet man in der Schweiz Strafanzeige wegen Krypto-Betrugs?

Die Strafanzeige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons des Wohnsitzes des Opfers oder des Tatorts erstattet. Das Dossier muss enthalten: Sachverhaltsbeschreibung, Screenshots der Kommunikation, Transaktionsauszüge, involvierte Wallet-Adressen. Bei Straftaten aus dem Ausland kann die Staatsanwaltschaft die Bundesanwaltschaft (BA) befassen, wenn die Sache eine föderale oder internationale Dimension hat.

Wie lange sind die Verjährungsfristen für Krypto-Betrug in der Schweiz?

Betrug (Art. 146 StGB) verjährt nach 10 Jahren ab dem Tattag. Für Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) beträgt die Frist ebenfalls 10 Jahre. Diese Fristen laufen ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung. Im Zivilrecht verjährt die Schadenersatzklage in der Regel nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens (Art. 60 OR) oder nach 10 Jahren bei strafbarer unerlaubter Handlung.

Können an eine ausländische Plattform transferierte Gelder zurückgewonnen werden?

Die Rückgewinnung ist möglich, aber komplex. Sie erfordert eine Blockchain-Analyse zur Nachverfolgung der Gelder, internationale Rechtshilfe über Rechtshilfeverträge in Strafsachen und die präventive Sperrung der Vermögenswerte auf regulierten ausländischen Exchanges. Einige Exchanges (Coinbase, Kraken usw.) kooperieren auf offizielle Anfrage hin mit Justizbehörden. PBM Avocats koordiniert diese Schritte in Zusammenarbeit mit Partnern in den betreffenden Jurisdiktionen.

Kann die FINMA bei Betrug auf einer nicht autorisierten Plattform eingreifen?

Ja. Die FINMA kann gegen Unternehmen, die ohne Bewilligung tätig sind (Entgegennahme von Einlagen, Effektenhandel ohne Lizenz), ein Enforcement-Verfahren eröffnen. Sie kann ein Tätigkeitsverbot aussprechen, die Rückgabe der eingesammelten Gelder und die Liquidation der Struktur anordnen. Diese Verwaltungsverfahren können die zivil- und strafrechtlichen Klagen der Opfer ergänzen.

Was ist ein Rug Pull und wie verteidigt man sich rechtlich in der Schweiz?

Ein Rug Pull ist der plötzliche Rückzug von Krypto-Projektgründern nach der Mittelbeschaffung, wodurch Anleger mit wertlosen Token zurückgelassen werden. Im Schweizer Recht kann dies je nach Umständen einen Betrug (Art. 146 StGB) darstellen, wenn eine arglistige Täuschung nachgewiesen wird, oder eine ungetreue Geschäftsführung (Art. 158 StGB). Der Nachweis, dass die Gründer nie die Absicht hatten, das Projekt umzusetzen, ist entscheidend. Die Analyse des Whitepapers, der Kommunikation und der Geldflüsse ist massgeblich.

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