Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen: Diebstahl und Hacks von digitalen Wallets
Der Kryptowährungsmarkt verzeichnet ein rasantes Wachstum, doch diese Expansion geht mit einer erheblichen Zunahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Diebstahl und Piraterie digitaler Wallets einher. In der Schweiz, einer Jurisdiktion, die für ihren günstigen Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte bekannt ist, stellen diese Streitigkeiten eine grosse Herausforderung für Kryptovermögensinhaber dar. Unsere Kanzlei begleitet Geschädigte bei der Rückgewinnung ihrer digitalen Vermögenswerte und der Wahrung ihrer Interessen, gestützt auf die Besonderheiten des Schweizer Rechts und seine Anwendung auf die Blockchain-Technologien.
Angriffstypologien und strafrechtliche Qualifikationen im Schweizer Recht
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Methoden des Kryptowährungsdiebstahls und ihre Qualifikation im Schweizer Recht:
| Angriffstyp | Beschreibung | Strafrechtliche Qualifikation (StGB) | Mögliche Zivilhaftung |
|---|---|---|---|
| Phishing / gefälschte Exchange-Website | Nachahmung eines legitimen Dienstes zum Diebstahl privater Schlüssel oder Zugangsdaten | Art. 146 StGB (Betrug), Art. 143 StGB | Täter; Exchange bei Benachrichtigungsfahrlässigkeit |
| SIM-Swapping | Übernahme der Telefonnummer zur Umgehung der 2FA | Art. 146 StGB, Art. 143bis StGB | Täter + Telefonbetreiber (Art. 41 OR) |
| Exchange-Hack (Server-Schwachstelle) | Ausnutzung von Plattform-Schwachstellen für Zugang zu Hot Wallets | Art. 143bis StGB, Art. 144bis StGB | Exchange (Art. 97 OR — Sicherheitspflichtverletzung) |
| Malware / Keylogger | Schadsoftware, die private Schlüssel oder Seed-Phrasen abfängt | Art. 143 StGB, Art. 144bis StGB | Identifizierter Täter |
| Smart Contract Exploit | Ausnutzung von Code-Schwachstellen in einem Smart Contract (DeFi) | Art. 143bis StGB je nach Umständen | Entwickler / Auditoren (Berufshaftung) |
| Insider-Diebstahl (interner Diebstahl) | Veruntreuung durch einen Mitarbeiter oder Administrator mit Zugang zu Schlüsseln | Art. 138 StGB (Veruntreuung), Art. 158 StGB | Arbeitgeber (Art. 55 OR) + Täter |
Auf Kryptowährungsdiebstahl anwendbarer Schweizer Rechtsrahmen
Das Schweizer Recht bietet ein besonders günstiges Umfeld für die Behandlung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Bei Diebstahl- oder Pirateriefällen ist das Schweizer Strafrecht vollständig anwendbar:
- Art. 143 StGB: Datensabotage / Datendiebstahl (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren)
- Art. 143bis StGB: unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
- Art. 144bis StGB: Datenbeschädigung
- Art. 146 StGB: Betrug (bei arglistiger Täuschung)
Zivilrechtlich ermöglicht das Obligationenrecht die Geltendmachung der vertraglichen Haftung von Dienstleistern (Art. 97 OR) bei Verletzung ihrer Sicherheitspflichten sowie der deliktischen Haftung (Art. 41 OR) gegen identifizierte Angreifer.
Strategien zur Rückgewinnung gestohlener Vermögenswerte
Die Rückgewinnung gestohlener Kryptowährungen erfordert rasches Handeln, das technische Analyse und rechtliche Massnahmen kombiniert:
Blockchain-Transaktions-Tracing
Die transparente Natur vieler Blockchains ermöglicht die Verfolgung des Wegs gestohlener Vermögenswerte durch spezialisierte forensische Analysetools (Chainalysis, Elliptic usw.). Diese Nachverfolgbarkeit stellt einen wichtigen Vorteil in Gerichtsverfahren dar. Wenn die gestohlenen Kryptowährungen über zentralisierte, KYC-regulierten Tauschplattformen laufen, wird die Identifizierung der Täter möglich.
Vorsorgliche Massnahmen und Beschlagnahme
Das Schweizer Recht ermöglicht die schnelle Erwirkung von Massnahmen zur Sperrung identifizierter digitaler Vermögenswerte:
- Strafrechtliche Beschlagnahme (Art. 263 StPO): Sperrung der Vermögenswerte ab Eröffnung einer Strafuntersuchung
- Superprovisorische Massnahmen (Art. 261 ff. ZPO): Dringende Entscheidung ohne vorherige Anhörung der Gegenpartei
- Sperrantrag direkt an die als Empfänger identifizierten Exchanges
- Benachrichtigung der Behörden: MROS (Meldestelle für Geldwäscherei), fedpol, kantonale Cyberkriminalitätseinheiten
Haftung der Exchanges und Dienstleister
Unter FINMA-Regulierung in der Schweiz operierende Tauschplattformen unterliegen hohen Cybersicherheitsstandards. Ihre Haftung kann auf mehrere Grundlagen gestützt werden:
- Vertragliche Haftung (Art. 97 ff. OR): Verletzung der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Sorgfalts- und Sicherheitspflichten
- Deliktische Haftung (Art. 41 OR): Fahrlässigkeit bei der Einrichtung angemessener Sicherheitsmassnahmen
- Gehilfenhaftung (Art. 101 OR): dem Personal oder Subunternehmern zuzurechnende Versäumnisse
Häufige Fragen zu Krypto-Diebstahl und Hacks in der Schweiz
Welche Artikel des Schweizer Strafgesetzbuchs gelten für den Diebstahl von Kryptowährungen?
Je nach Sachlage sind mehrere Bestimmungen anwendbar: Art. 143 StGB (Datensabotage / Datendiebstahl), Art. 143bis StGB (unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem), Art. 144bis StGB (Datenbeschädigung), Art. 139 StGB (Diebstahl, bei physischer Aneignung eines Datenträgers), Art. 146 StGB (Betrug, bei arglistiger Täuschung). Das Schweizer Strafrecht bietet solide Grundlagen, aber die Schwierigkeit liegt in der Identifizierung der Täter, die oft im Ausland ansässig sind.
Wie weist man das Eigentum an gestohlenen Kryptowährungen für eine Klage nach?
Das Eigentum wird nachgewiesen durch: die Erwerbstransaktionshistorie (Exchange-Auszüge, Bankbestätigungen), den Besitz der privaten Schlüssel (Seed-Phrase, Wallet-Dateien) vor dem Diebstahl, die mit dem verifizierten (KYC) Konto bei einer Exchange verbundenen Blockchain-Adressen. Die forensische Blockchain-Analyse kann diese Elemente untermauern. Bei Phishing-Diebstahl sind die Kommunikationen (E-Mails, SMS) wesentliche ergänzende Beweise.
Kann eine Exchange für einen Hack des Nutzerkontos haftbar gemacht werden?
Ja, wenn der Diebstahl auf eine Sicherheitslücke der Plattform zurückzuführen ist (und nicht auf leichtfertiges Verhalten des Nutzers). Die vertragliche (Art. 97 OR) und deliktische (Art. 41 OR) Haftung können geltend gemacht werden. FINMA-regulierte Schweizer Exchanges unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Ein Verstoss gegen diese Standards (unzureichende Authentifizierung, fehlende Verschlüsselung usw.) stellt ein starkes Beweismittel dar.
Ist es möglich, gestohlene Kryptowährungen zurückzugewinnen, wenn sie zu einer ausländischen Exchange übertragen wurden?
Es ist möglich, aber komplex. Dies erfordert: (1) eine Blockchain-Analyse zur Identifizierung der Ziel-Exchange, (2) ein Ersuchen um internationale Rechtshilfe über Rechtshilfeverträge (CEEJ/MLAT), (3) die Kooperation der ausländischen Exchange (einfacher wenn reguliert: Coinbase, Kraken usw.). Die Schnelligkeit des Handelns ist entscheidend: wenn die Gelder noch auf der Exchange sind, bevor sie weitertransferiert werden, ist eine Sperrung möglich.
Ist SIM-Swapping eine Straftat in der Schweiz?
Ja. SIM-Swapping (betrügerische Übernahme einer Telefonnummer zur Umgehung der Zwei-Faktor-Authentifizierung) stellt einen Betrug (Art. 146 StGB) oder ein unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB) dar. Auch der Telefonbetreiber kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden (Art. 41 OR), wenn er die Nummernübertragung ohne angemessene Sorgfalt durchgeführt hat.