Die medizinische Begutachtung im Streitrecht der schweizerischen Sozialversicherungen
Die medizinische Begutachtung steht im Mittelpunkt der meisten Streitigkeiten im Bereich der Schweizer Sozialversicherungen. Ob für die IV, die SUVA, die Krankentaggeldversicherung oder die Pensionskassen — Arbeitsfähigkeit und Invaliditätsgrad werden anhand von medizinischen Gutachten beurteilt. Die Qualität dieser Gutachten und ihr Beweiswert sind entscheidend für den Ausgang der Verfahren. PBM Avocats begleitet Versicherte in Genf und Lausanne bei der Anfechtung nachteiliger Gutachten.
Die verschiedenen Arten medizinischer Gutachten
| Art des Gutachtens | Auftraggeber | Merkmale |
|---|---|---|
| RAD-Gutachten | IV-Stelle (intern) | Aktengutachten oder Untersuchung; Beweiswert oft angefochten |
| MEDAS / CEMEDEX-Gutachten | IV-Stelle via SuisseMED@P | Multidisziplinäres Gutachten; hoher Beweiswert gemäss BGer |
| SUVA-Gutachten | SUVA (Kreisarzt) | Beurteilung der Unfallfolgen |
| Privates Gegengutachten | Versicherter (Arzt seiner Wahl) | Beweiswert anerkannt wenn gut begründet |
| Gerichtsgutachten | Kantonsgericht | Angeordnet bei widersprüchlichen Gutachten; hohe Autorität |
Die Beweiswertkriterien gemäss Bundesgericht
Das Bundesgericht hat in einer umfangreichen Rechtsprechung präzise Kriterien zur Beurteilung des Beweiswerts eines medizinischen Gutachtens entwickelt (BGE 134 V 231, 125 V 352 insbesondere). Ein Gutachten hat vollen Beweiswert wenn es:
- Auf einem vollständigen medizinischen Dossier und allen relevanten Unterlagen beruht
- Eine detaillierte Anamnese enthält (Krankheitsgeschichte, Behandlungen, Verlauf)
- Die subjektiven Beschwerden der versicherten Person berücksichtigt, auch wenn sie nicht alle objektiviert werden können
- Auf einer eingehenden klinischen Untersuchung basiert (nicht nur einer Aktenprüfung)
- Eine präzise Diagnose gemäss internationalen Klassifikationen (ICD-10, DSM-5) enthält
- Eine begründete Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und deren funktionellen Einschränkungen aufweist
- Von kompetenten Spezialisten in den betreffenden Fachbereichen verfasst wurde
Das System SuisseMED@P: Zufallszuteilung der Gutachten
Seit 2012 werden multidisziplinäre Gutachten, die von IV-Stellen in Auftrag gegeben werden, durch Losverfahren über das System SuisseMED@P zugeteilt. Dieser Mechanismus soll die Unabhängigkeit der Gutachter gewährleisten und systematische Aufträge an bestimmte Zentren vermeiden. Die versicherte Person hat das Recht:
- Über die dem Gutachter unterbreiteten Fragen vor der Begutachtung informiert zu werden
- Ergänzungsfragen zu formulieren, die dem Gutachter vorgelegt werden sollen
- Einen Gutachter abzulehnen aus legitimen Gründen (Unparteilichkeit, Interessenkonflikt)
- Eine Kopie des Gutachtens zu erhalten
Anfechtung eines medizinischen Gutachtens: Rechtsstrategien
Wenn ein medizinisches Gutachten für die versicherte Person nachteilig ist, können verschiedene Strategien eingesetzt werden:
- Formelle Kritik: prüfen, ob das Gutachten alle rechtsprechungsgemässen Beweiswertkriterien erfüllt
- Inhaltliche Kritik: Berichte behandelnder Ärzte vorlegen, die den Schlussfolgerungen des Gutachters widersprechen
- Privates Gegengutachten: ein Gutachten von einem unabhängigen Spezialisten der eigenen Wahl erstellen lassen
- Antrag auf Gerichtsgutachten: das Gericht ersuchen, ein neues unabhängiges Gutachten anzuordnen
- Jurisprudenz: Bundesgerichtsurteile in ähnlichen Situationen anrufen
Psychiatrische Gutachten: besondere Herausforderungen
Psychiatrische Gutachten sind besonders komplex und oft entscheidend bei Invaliditätsdossiers im Zusammenhang mit psychischen Störungen. Das Bundesgericht hat spezifische Indikatoren zur Beurteilung des invalidisierenden Charakters psychischer Störungen entwickelt (BGE 141 V 281). Diese Indikatoren betreffen:
- Die Kohärenz zwischen den gemeldeten funktionellen Einschränkungen und den tatsächlichen Aktivitäten der versicherten Person
- Die Zumutbarkeit einer Willensanstrengung zur Überwindung der Einschränkungen
- Die Behandlung und ihre Wirksamkeit
- Das soziale Umfeld und die persönlichen Ressourcen der versicherten Person
Diese Elemente sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Gutachtern und Anwälten in IV-Verfahren, die psychiatrische Störungen (Depression, Burnout, Persönlichkeitsstörung usw.) betreffen.
Was ist der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) der IV?
Der RAD ist das interne medizinische Organ der kantonalen IV-Stellen. Er bewertet die von den behandelnden Ärzten und Gutachtern eingereichten medizinischen Berichte und formuliert ärztliche Stellungnahmen zur Arbeitsfähigkeit und Invalidität. Der RAD kann auch externe Gutachten über das Zufallszuteilungssystem SuisseMED@P in Auftrag geben.
Kann ein IV-Gutachten angefochten werden?
Ja. Der Beweiswert eines Gutachtens kann angefochten werden, wenn es die von der Rechtsprechung des Bundesgerichts aufgestellten Bedingungen nicht erfüllt: vollständige Akten, Anamnese, eingehende klinische Untersuchung, Berücksichtigung der Beschwerden, begründete und überzeugende Schlussfolgerung. Eine abweichende ärztliche Stellungnahme oder ein privates Gegengutachten können zur Anfechtung der Schlussfolgerungen vorgelegt werden.
Kann ich mich weigern, mich einer IV-Begutachtung zu unterziehen?
Eine Verweigerung der Mitwirkung an einer Begutachtung kann nachteilige Folgen für Ihren Dossier haben. Die versicherte Person hat jedoch das Recht, die dem Gutachter unterbreiteten Fragen zu kennen und eigene Ergänzungsfragen zu stellen. Sie kann auch den Ausstand eines Gutachters verlangen, wenn Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestehen.
Wie läuft ein privates Gegengutachten ab?
Ein privates Gegengutachten wird von einem Arzt Ihrer Wahl, einem Spezialisten auf dem betreffenden Gebiet, durchgeführt. Es analysiert dieselben Fragen wie das offizielle Gutachten und kann zu anderen Schlussfolgerungen gelangen. Die Bundesrechtsprechung erkennt seinen Beweiswert an, wenn es gut begründet ist, auch wenn offizielle Gutachten grundsätzlich mehr Gewicht haben.
Welche Ärzte können Gutachten für die Sozialversicherungen erstellen?
Für die IV werden multidisziplinäre Gutachten über SuisseMED@P an anerkannte Begutachtungszentren (CEMEDEX, MEDAS usw.) vergeben. Die SUVA beauftragt ihre eigenen Ärzte oder externe Gutachter. Die behandelnden Ärzte können ebenfalls medizinische Berichte verfassen, ihr Beweiswert wird von den Versicherern jedoch häufig aufgrund des Vertrauensverhältnisses mit dem Patienten angefochten.