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Mieterausweisung

Mieterausweisung

Mieterausweisung in der Schweiz

Das Mietrecht in der Schweiz gewährt Mietern erheblichen Schutz und erlaubt es Vermietern gleichzeitig, ihre legitimen Rechte geltend zu machen. Die Ausweisung stellt den äussersten Ausweg in Konfliktsituationen zwischen Vermietern und Mietern dar. Diese ausserordentliche Massnahme ist in einem strikten rechtlichen Rahmen eingebettet, der hauptsächlich durch das Obligationenrecht und die kantonalen Bestimmungen definiert wird. Unsere Kanzlei begleitet die verschiedenen Beteiligten durch diesen komplexen Prozess, der die sorgfältige Einhaltung jedes Verfahrensschritts erfordert.

Überblick über das Ausweisungsverfahren

Schritt Erforderliche Massnahme Richtwert Dauer Bemerkung
1. MahnungEinschreiben an den MieterFrist 30 Tage (Wohnung) / 10 Tage (Geschäft)Art. 257d OR — unerlässlich bei Zahlungsverzug
2. Formelle KündigungAmtliches KantonsformularGemäss vertraglichen / gesetzlichen FristenNichtigkeit ohne Formular (Art. 266l OR)
3. Obligatorische SchlichtungAnrufung der Schlichtungsbehörde2 bis 4 Wochen (Vorladung)Obligatorisch vor Klagerhebung
4. GerichtsverfahrenAusweisungsklage beim Gericht2 bis 12 Monate je nach BestreitungenSummarisches Verfahren bei Dringlichkeit möglich
5. ZwangsvollstreckungGesuch an zuständiges kantonales Amt2 bis 6 WochenNach rechtskräftigem Urteil

Die rechtlichen Grundlagen der Ausweisung im Schweizer Recht

Der rechtliche Rahmen für die Mieterausweisung in der Schweiz stützt sich auf mehrere grundlegende Säulen des Schweizer Rechts. Das Obligationenrecht (OR), insbesondere die Art. 257 bis 274, bildet die Grundlage des Mietrechts und legt die Rechte und Pflichten der Parteien, die gültigen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Verfahren fest.

Legitime Ausweisungsgründe

Die Schweizer Gesetzgebung anerkennt mehrere Gründe, die eine Ausweisung rechtfertigen können:

  • Zahlungsverzug nach Mahnung und Kündigungsandrohung (Art. 257d OR)
  • Schwerwiegende Verletzungen der Sorgfaltspflicht oder Missachtung der Rücksichtspflicht gegenüber Nachbarn (Art. 257f OR)
  • Konkurs des Mieters unter bestimmten Bedingungen
  • Dringender und ernstlicher Eigenbedarf des Vermieters oder seiner nahen Familienangehörigen
  • Ablauf eines befristeten Vertrags ohne Verlängerung
  • Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Fristen

Das Kündigungsverfahren und seine Besonderheiten

Vor jedem Ausweisungsverfahren muss das Mietverhältnis gültig gekündigt worden sein. Diese Vorstufe unterliegt strikten Regeln, deren Nichtbeachtung den gesamten Prozess ungültig machen kann.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfordert die Einhaltung der Kündigungsfristen (in der Regel drei Monate für Wohnungen) und der Vertragstermine. Sie muss mit dem kantonalen amtlichen Formular mitgeteilt werden. Der Mieter hat 30 Tage Zeit, diese Kündigung vor der Schlichtungsbehörde anzufechten, wenn er sie als missbräuchlich betrachtet.

Ausserordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

Das spezifische Verfahren bei Zahlungsverzug umfasst mehrere Phasen:

  1. Die schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist (in der Regel 30 Tage)
  2. Die Kündigungsandrohung bei Nichtzahlung innert dieser Frist
  3. Die Kündigung mit einer Mindestfrist von 30 Tagen für Wohnungen und 10 Tagen für Geschäftsräume

Wenn der Mieter den gesamten Rückstand vor Ablauf der Androhungsfrist bezahlt, wird die Kündigung hinfällig.

Schutzfristen

Das Schweizer Recht sieht Schutzfristen vor, während denen die Kündigung entweder verboten oder aufgeschoben ist:

  • Während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens
  • Während bestimmter Militärdienstperioden
  • Bei schwerer Krankheit oder Unfall des Mieters (bis zu 90 Tage im ersten Jahr, 180 Tage vom zweiten bis zum fünften Jahr und 270 Tage danach)

Vom Gerichtsverfahren zur zwangsweisen Vollstreckung

Wenn der Mieter die Räumlichkeiten trotz gültiger Kündigung nicht verlässt, muss der Vermieter ein Gerichtsverfahren einleiten, um die Ausweisung zu erwirken.

Die obligatorische Schlichtung

Der erste Schritt besteht in der Anrufung der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Diese paritätische Instanz versucht, eine gütliche Lösung des Rechtsstreits zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, verläuft nach einem vereinfachten und raschen Verfahren und führt häufig zu pragmatischen Vereinbarungen (zusätzliche Fristen, Zahlungspläne).

Das Verfahren vor dem Mietgericht

Das zuständige Gericht prüft das Ausweisungsgesuch nach den Regeln des vereinfachten oder summarischen Verfahrens je nach Fall. Das Gericht kann in dringenden Fällen vorsorgliche Massnahmen anordnen, insbesondere wenn das Verhalten des Mieters dem Gebäude Schaden zufügt oder die anderen Bewohner schwer beeinträchtigt.

Rechtsmittel und Verteidigungsmittel des Mieters

Im Falle einer Ausweisung stehen dem Mieter verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um seine Rechte zu verteidigen.

Anfechtung der Kündigung

Der Mieter kann die Gültigkeit der Kündigung anfechten und geltend machen:

  • Den missbräuchlichen Charakter der Kündigung (Art. 271 OR)
  • Die Nichteinhaltung der Formvorschriften (fehlendes amtliches Formular, fehlende Unterschrift)
  • Die Verletzung der Schutzfristen (Krankheit, Militärdienst)
  • Verfahrensmängel in der Mahnung (bei ausserordentlichen Kündigungen)

Antrag auf Mietzinsverlängerung

Selbst bei einer gültigen Kündigung kann der Mieter eine Mietzinsverlängerung von bis zu 4 Jahren für Wohnungen und 6 Jahren für Geschäftsräume beantragen. Die Gerichte prüfen mehrere Kriterien:

  • Die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien
  • Die persönliche und familiäre Situation des Mieters (Alter, Gesundheitszustand, schulpflichtige Kinder)
  • Die Lage des lokalen Wohnungsmarkts
  • Das Verhalten des Mieters während des Mietverhältnisses
  • Die legitimen Interessen des Vermieters an der Rückgabe seines Eigentums

Häufige Fragen zur Mieterausweisung

Welche Schritte sind vor einer Mieterausweisung in der Schweiz obligatorisch?

Vor jeder Ausweisung muss das Mietverhältnis gültig gekündigt worden sein. Bei Zahlungsverzug muss der Vermieter zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen senden (10 Tage für Geschäftsräume — Art. 257d OR), dann die Kündigung auf amtlichem Formular mitteilen. Verlässt der Mieter die Räumlichkeiten nicht, muss der Vermieter die Schlichtungsbehörde anrufen (obligatorischer Schritt), dann das zuständige Gericht für ein Ausweisungsurteil. Erst nach Rechtskraft des Urteils kann die Zwangsvollstreckung beim zuständigen kantonalen Amt beantragt werden.

Wie lange dauert ein Ausweisungsverfahren in der Schweiz?

Die Dauer variiert je nach Kanton und Komplexität des Dossiers. Bei unbeanstandetem Zahlungsverzug kann das Verfahren 3 bis 6 Monate dauern. Wenn der Mieter die Kündigung anficht oder eine Mietzinsverlängerung beantragt, kann sich das Verfahren über 1 bis 2 Jahre oder länger bei Berufung erstrecken. In Genf und im Kanton Waadt verfügen die Mietgerichte über ein summarisches Verfahren für dringende Fälle. PBM Avocats optimiert das Verfahren für den Vermieter und garantiert dabei die Rechte jeder Partei.

Kann der Mieter die Ausweisung vermeiden, obwohl die Kündigung gültig ist?

Ja, auf verschiedene Arten. Erstens kann der Mieter bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs die Kündigung hinfällig machen, indem er den gesamten Rückstand vor Ablauf der 30-tägigen Frist bezahlt (Art. 257d Abs. 2 OR). Auch bei einer gültigen Kündigung kann er eine Mietzinsverlängerung beantragen — bis zu 4 Jahren für eine Wohnung (Art. 272b OR) —, indem er grosse Schwierigkeiten geltend macht. Schliesslich kann er die Kündigung als missbräuchlich anfechten (Art. 271 OR). Diese Rechtsmittel müssen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung ergriffen werden.

Welche Gründe erlauben eine schnelle ausserordentliche Kündigung?

Das Schweizer Recht anerkennt mehrere Gründe für eine ausserordentliche Kündigung: Zahlungsverzug nach Mahnung (Art. 257d OR), schwerwiegende Verletzung der Sorgfalts- oder Rücksichtspflicht nach schriftlicher Abmahnung (Art. 257f OR), Konkurs des Mieters (unter Bedingungen) und wichtige Gründe, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen (Art. 266g OR). In schweren Fällen (Beschädigungen des Gebäudes, ernsthafte Störungen) können dringende vorsorgliche Massnahmen beim Gericht beantragt werden.

Wie läuft die zwangsweise Durchsetzung einer Ausweisung ab?

Sobald das Ausweisungsurteil rechtskräftig ist, wendet sich der Vermieter an das kantonale Vollstreckungsamt (oft das Betreibungsamt oder die Polizei je nach Kanton). Der Mieter erhält eine amtliche Mitteilung mit dem Ausweisungsdatum. Bei Bedarf greifen die Sicherheitskräfte ein. Die zurückgelassenen Gegenstände werden inventarisiert und auf Kosten des Mieters eingelagert. Die Vollstreckungskosten (Gerichtsvollzieher, Transport, Lagerung) werden vom Vermieter vorgestreckt und dann vom Mieter gefordert. In Genf und im Kanton Waadt koordiniert PBM Avocats alle diese Schritte.

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