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Anwalt Strafrecht

Anwalt Strafrecht

Strafrecht in der Schweiz

Bei einer strafrechtlichen Anklage in der Schweiz macht die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt oft den Unterschied zwischen einer angemessenen Verteidigung und schwerwiegenden rechtlichen Folgen. Unsere Kanzlei widmet sich dem Schutz der Grundrechte von Personen, die mit dem Schweizer Strafgerichtssystem konfrontiert sind. Mit fundierter Expertise im Schweizer Strafgesetzbuch und den damit verbundenen Verfahren begleiten unsere Juristen die Mandanten von den ersten Stunden der Untersuchung bis zu einem allfälligen Prozess.

Unsere Expertise in der Strafverteidigung

Das Schweizer Strafrecht, mit seinen kantonalen und föderalen Besonderheiten, erfordert eine technische und verfahrensrechtliche Beherrschung, die unsere Kanzlei über viele Jahre der Praxis entwickelt hat. Unsere Expertise deckt das gesamte Strafrecht ab, insbesondere:

  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Veruntreuung)
  • Wirtschafts- und Finanzdelikte (Geldwäscherei, Korruption, Steuerbetrug)
  • Delikte gegen die körperliche und sexuelle Integrität
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Strassenverkehrsdelikte
  • Unternehmensstrafrecht und Verantwortlichkeit der Führungspersonen

Begleitung in den Vorermittlungsphasen

Die Intervention eines Strafverteidigers schon in den ersten Phasen einer Untersuchung kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein. Unsere Kanzlei interveniert ab dem ersten Polizeiverhör, einem kritischen Moment, wo die Aussagen des Beschuldigten die Ausrichtung des Verfahrens erheblich beeinflussen können.

In dieser ersten Phase besteht unsere Rolle darin:

  • Den Mandanten bei Polizeieinvernahmen zu begleiten
  • Über das Aussageverweigerungsrecht und die Kommunikationsstrategie zu beraten
  • Die Wahrung der Verteidigungsrechte zu gewährleisten
  • Die Rechtmässigkeit der Zwangsmassnahmen zu prüfen (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Überwachung)
  • Ungerechtfertigte Untersuchungshaft anzufechten

Strategien bei Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist eine besonders belastende Massnahme, die das Schweizer Strafrecht streng begrenzt. Unsere Anwälte beherrschen die juristischen Argumente, um diese Massnahme anzufechten, wenn sie nicht gerechtfertigt ist, indem sie das Fehlen von Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr nachweisen. Wir bereiten die Anhörungen vor dem Zwangsmassnahmengericht und, falls nötig, die Beschwerden an übergeordnete Instanzen sorgfältig vor.

Vertretung vor Schweizer Strafgerichten

Die Urteilsphase bildet den Abschluss des Strafverfahrens. Unsere Vorbereitung für den Strafprozess umfasst:

  • Die umfassende Analyse der Strafakte
  • Die Vorbereitung des Mandanten auf mögliche Fragen
  • Die Ausarbeitung einer kohärenten Verteidigungsstrategie
  • Die Abfassung detaillierter schriftlicher Schlussanträge
  • Die Vorbereitung eines überzeugenden Plädoyers

Wir intervenieren vor allen Schweizer Strafjurisdiktionen, von den erstinstanzlichen Gerichten bis zum Bundesgericht.

Spezialisierte Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Die Wirtschaftskriminalität ist ein besonders technischer Bereich des Schweizer Strafrechts, in dem unsere Kanzlei anerkannte Expertise entwickelt hat. Unsere Expertise umfasst insbesondere:

  • Verteidigung in Geldwäschereifällen
  • Börsendelikte und Insiderhandel
  • Nationale und internationale Steuerbetrugsverfahren
  • Fälle öffentlicher und privater Korruption
  • Betrügerische Konkurse
  • Cyberkriminalität

Verteidigung von Unternehmen vor dem Strafrisiko

Das Schweizer Strafrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die strafrechtliche Haftung von Unternehmen vor. Unsere Kanzlei begleitet juristische Personen sowohl in Strafverfahren als auch präventiv bei der Einrichtung wirksamer Compliance-Programme. Unsere Begleitung der Unternehmen umfasst:

  • Bewertung der spezifischen Strafrisiken ihres Tätigkeitsbereichs
  • Einrichtung interner Präventionsverfahren
  • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Krisenmanagement bei Strafuntersuchungen
  • Koordinierte Verteidigung des Unternehmens und seiner Führungspersonen

Strafrecht: unsere Praxisleitfäden

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