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Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung: Sätze und Steuerbemessungsgrundlage in der Schweiz

Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch seine dreistufige föderalistische Struktur aus, die die Unternehmensbesteuerung direkt beeinflusst. Diese besondere Organisation verleiht der Schweiz eine international anerkannte Attraktivität, wobei gleichzeitig eine gewisse Komplexität bei der Anwendung der Steuerregeln besteht. Auf schweizerischem Gebiet ansässige Unternehmen unterliegen verschiedenen Steuern, die vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben werden, wobei jede Ebene bei der Festsetzung der Sätze autonom ist. Die 2020 in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform hat die Schweizer Steuerlandschaft grundlegend verändert, die Sondersteuerregimes abgeschafft und neue, den internationalen Standards entsprechende Massnahmen eingeführt.

Struktur des Schweizer Steuersystems für Unternehmen

Das Körperschaftssteuersystem in der Schweiz beruht auf einer dreistufigen Architektur, die die politische Organisation des Landes widerspiegelt. Diese föderalistische Struktur ist eine Schweizer Besonderheit, die die von den Unternehmen getragene Steuerlast direkt beeinflusst.

Die drei Besteuerungsebenen

Auf Bundesebene wird die direkte Bundessteuer auf den Gewinn zum Einheitssatz von 8,5% auf den Nettogewinn der Gesellschaften erhoben. Dieser einheitliche Satz gilt für das gesamte Schweizer Gebiet ohne geografische Unterscheidung.

Auf kantonaler Ebene verfügt jeder Kanton über eine weitgehende Autonomie bei der Festsetzung seines eigenen Gewinn- und Kapitalsteuersatzes für Gesellschaften. Diese Freiheit erzeugt einen interkantonalen Steuerwettbewerb, der zu erheblichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Schweizer Kantonen führen kann.

Auf Gemeindeebene wenden die Gemeinden in der Regel ein Vielfaches der kantonalen Steuer an, ausgedrückt in Prozent oder als Bruchteil der kantonalen Grundsteuer. Diese zusätzliche Ebene verstärkt die steuerlichen Unterschiede zwischen den Schweizer Ortschaften.

Effektive Steuerlast

Die effektive Steuerlast einer Gesellschaft in der Schweiz ergibt sich aus der Kombination dieser drei Besteuerungsebenen. Für eine genaue Analyse sind die direkte Bundessteuer und die kantonalen und kommunalen Steuern zu addieren. Die effektiven Steuersätze variieren je nach geografischem Standort erheblich und schwanken in der Regel zwischen 12% und 24% des Nettogewinns.

Diese dezentralisierte Struktur bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch strategische Wahl ihres Standorts zu optimieren. Steuerlich attraktive Kantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden ziehen daher zahlreiche Gesellschaften an, besonders aus bestimmten Tätigkeitsbereichen.

Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer

Die Steuerbemessungsgrundlage für die Körperschaftsgewinnsteuer in der Schweiz basiert auf dem buchhalterischen Nettogewinn, der bestimmten steuerlichen Anpassungen unterzogen wird. Das genaue Verständnis dieser Mechanismen ermöglicht es Unternehmen, ihre voraussichtliche Steuerlast korrekt zu beurteilen.

Vom buchhalterischen Ergebnis zum steuerbaren Gewinn

Ausgangspunkt für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage ist das in der Jahresrechnung der Gesellschaft ausgewiesene Nettoresultat, erstellt gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht. Dieses Ergebnis wird dann mehreren Korrekturen unterzogen, um den steuerbaren Gewinn zu ermitteln:

  • Wiedereinrechnung steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen (Bussen, Steuern selbst, übermässige Zuwendungen)
  • Abzug nicht steuerbarer Erträge (Dividenden, die von der Beteiligungsabzugsreduktion profitieren)
  • Anpassungen im Zusammenhang mit Abschreibungen und Rückstellungen
  • Berücksichtigung des Verlustvortrags aus früheren Geschäftsjahren

Das Schweizer Steuerrecht erlaubt grundsätzlich den Abzug geschäftsmässig begründeter Aufwendungen, was allgemeine Unkosten, Löhne, geschäftsübliche Abschreibungen und begründete Rückstellungen umfasst.

Besonderheiten der Schweizer Steuerbemessungsgrundlage

Bestimmte Besonderheiten kennzeichnen die Schweizer Steuerbemessungsgrundlage:

Die Beteiligungsabzugsreduktion ermöglicht Gesellschaften, die qualifizierte Beteiligungen an anderen Unternehmen halten, eine Reduktion der Gewinnsteuer proportional zum Verhältnis des Nettoertrags der Beteiligungen zum gesamten Nettogewinn. Dieser Mechanismus zielt darauf ab, die wirtschaftliche Doppelbesteuerung abzumildern.

Der Verlustvortrag ist für sieben Jahre zulässig. Verluste früherer Geschäftsjahre können vom Gewinn der laufenden Steuerperiode abgezogen werden, was eine zeitliche Glättung der Steuerlast ermöglicht.

Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Beteiligungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich aufgerechnet werden, wenn der Wert der Beteiligung wieder steigt.

Dieser Aufbau der Steuerbemessungsgrundlage, der relativ unternehmensfreundlich ist, trägt zur Attraktivität des Schweizer Steuersystems bei und gewährleistet gleichzeitig eine gerechte Besteuerung der tatsächlich durch die Wirtschaftstätigkeit erzielten Gewinne.

Kapitalsteuer und andere auf Gesellschaften anwendbare Steuern

Neben der Gewinnsteuer unterliegen in der Schweiz ansässige Gesellschaften verschiedenen Abgaben, die ihre gesamte Steuerlast beeinflussen. Eine vollständige Sicht des Besteuerungsregimes erfordert die Berücksichtigung aller dieser Beiträge.

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer wird nur auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben. Ihre Bemessungsgrundlage ist das Eigenkapital der Gesellschaft, bestehend aus dem Aktien- oder Stammkapital, den offenen Reserven und den besteuerten stillen Reserven. Die Sätze variieren je nach Kanton erheblich und liegen in der Regel zwischen 0,001% und 0,5% des steuerbaren Kapitals.

Seit der Steuerreform 2020 haben viele Kantone ihre Kapitalsteuersätze stark gesenkt oder sogar Anrechnungsmechanismen der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer eingeführt, was die effektive Belastung des Eigenkapitals der Unternehmen reduziert.

Stempelabgaben und andere indirekte Steuern

Schweizer Gesellschaften können verschiedenen eidgenössischen Stempelabgaben unterliegen:

  • Emissionsabgabe: wird bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Gesellschaft erhoben, zum Satz von 1% auf den von der Gesellschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte erhaltenen Betrag, mit einem Freibetrag von CHF 1 Million
  • Umsatzabgabe: gilt für Wertschriftentransaktionen mit einem Schweizer Effektenhändler, zu Sätzen zwischen 0,15% und 0,3%
  • Versicherungsprämienabgabe: betrifft hauptsächlich Versicherungsgesellschaften

Darüber hinaus gilt die Mehrwertsteuer (MWST) für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, deren Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Der Normalsatz beträgt 8,1%, mit reduzierten Sätzen für bestimmte Waren- und Dienstleistungskategorien.

Quellensteuern und Steuerabkommen

Schweizer Gesellschaften, die Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an nichtansässige Empfänger auszahlen, müssen in der Regel eine Verrechnungssteuer zum Satz von 35% einbehalten. Diese Steuer kann aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit über 100 Ländern abgeschlossen hat, reduziert oder sogar aufgehoben werden.

Diese internationalen Steuerabkommen spielen eine wichtige Rolle für die Attraktivität der Schweiz für internationale Konzerne, indem sie das Risiko der Doppelbesteuerung begrenzen und ausländischen Investoren erhöhte Rechtssicherheit bieten.

Die Unternehmenssteuerreform und ihre Auswirkungen

Die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat die Schweizer Steuerlandschaft für Unternehmen grundlegend verändert. Diese Reform zielte darauf ab, das schweizerische Steuersystem mit den internationalen Standards in Einklang zu bringen und gleichzeitig die wirtschaftliche Attraktivität des Landes zu bewahren.

Abschaffung der Sondersteuerregimes

Die wichtigste Massnahme der STAF war die Abschaffung der kantonalen Sondersteuerregimes, die Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften steuerliche Vorteile boten. Diese von der OECD und der Europäischen Union kritisierten Regimes ermöglichten eine reduzierte Besteuerung ausländischer Einkünfte.

Um diese Abschaffung zu kompensieren, haben die meisten Kantone ihre ordentlichen Gewinnsteuersätze erheblich gesenkt. Dieser allgemeine Rückgang betraf alle Unternehmen unabhängig von Grösse oder Tätigkeitsbereich und verringerte so den Behandlungsunterschied zwischen Gesellschaften mit Sonderstatus und ordentlichen Gesellschaften.

Neue steuerliche Ausgleichsmassnahmen

Die Reform hat mehrere Massnahmen zur Wahrung der steuerlichen Attraktivität der Schweiz eingeführt:

  • Patent Box: reduzierte Besteuerung von Einkünften aus Patenten und vergleichbaren Rechten, mit einer Reduktion von bis zu 90% je nach Kanton
  • Zusätzliche Abzüge für F&E-Aufwendungen: Möglichkeit für die Kantone, einen erhöhten Abzug (bis zu 150%) der Forschungs- und Entwicklungskosten zu gewähren
  • Abzug für Eigenfinanzierung: in bestimmten stark besteuerten Kantonen wie Zürich Möglichkeit, einen Zinsabzug auf das Sicherheitseigenkapital geltend zu machen
  • Deklaration stiller Reserven: Übergangsregeln, die die Abschreibung der unter dem alten Regime gebildeten stillen Reserven über einen bestimmten Zeitraum erlauben

Diese neuen Massnahmen sind jedoch durch eine Begrenzung der gesamten Steuerermässigung auf 70% des steuerbaren Gewinns vor Anwendung der Abzüge eingeschränkt.

Auswirkungen auf die effektiven Steuersätze

Nach der Reform haben sich die effektiven Steuersätze (Kombination von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern) in den wettbewerbsfähigsten Kantonen im Allgemeinen zwischen 12% und 14% und in den anderen Kantonen zwischen 14% und 18% eingependelt. Diese relative Konvergenz der Sätze hat die Dynamik des interkantonalen Steuerwettbewerbs verändert und gleichzeitig die vorteilhafte Position der Schweiz im internationalen Kontext erhalten.

Vergleich der effektiven Gewinnsteuerlast (Gesellschaften)

Kanton (Hauptort) DBG Kantons- + Gemeindesteuer Effektiver Gesamtsatz (ca.)
Zug8,5%~3,4%~11,9%
Nidwalden8,5%~3,5%~12,0%
Waadt (Lausanne)8,5%~5,3%~13,8%
Genf8,5%~5,5%~13,99%
Freiburg8,5%~5,3%~13,7%
Zürich8,5%~11,2%~19,7%

Besondere Steuermassnahmen nach STAF 2020

Massnahme Beschreibung Maximaler Vorteil
Patent BoxReduzierte Besteuerung von Einkünften aus Patenten und vergleichbaren RechtenBis zu 90% Reduktion je nach Kanton
F&E-AbzugErhöhter Abzug der Forschungs- und Entwicklungskosten150% der F&E-Kosten (teilnehmende Kantone)
BeteiligungsabzugMilderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erhaltener DividendenQuasi-Befreiung bei Beteiligung ≥ 10%
VerlustvortragAbzug der Verluste der letzten 7 GeschäftsjahreBis zu 100% des steuerbaren Gewinns
Abzug für EigenfinanzierungZinsabzug auf SicherheitseigenkapitalBestimmte Kantone (z.B. Zürich)
OECD-ErgänzungssteuerGarantie des Mindeststeuersatzes von 15% für grosse KonzerneAnwendbar ab 2024 (Umsatz > 750 Mio. EUR)

Häufige Fragen zur Unternehmensbesteuerung in der Schweiz

Wie hoch ist der effektive Steuersatz für eine Gesellschaft in Genf oder Lausanne?

In Genf beträgt der effektive Gewinnsteuersatz etwa 13,99% (DBG 8,5% + kantonale und kommunale Steuer ~5,5%). In Lausanne (Waadt) liegt er bei etwa 13,8%. Diese Sätze sind im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig und resultieren aus der 2020 in Kraft getretenen STAF-Reform, die die ordentlichen Sätze gesenkt und gleichzeitig die alten Sonderstatus abgeschafft hat.

Was ist die Patent Box und welche Gesellschaften können davon profitieren?

Die Patent Box ermöglicht eine reduzierte Besteuerung von Einkünften aus Patenten und vergleichbaren Rechten (geschützte Software, ergänzende Schutzzertifikate, Halbleitertopografien). Die Reduktion kann je nach Kanton bis zu 90% betragen. Die anrechenbaren Erträge werden nach dem OECD-Nexus-Ansatz berechnet: Nur der Anteil der Erträge, der mit in der Schweiz getätigten F&E-Aufwendungen verbunden ist, profitiert von der Ermässigung.

Was ist der Beteiligungsabzug und wie wird er angewendet?

Der Beteiligungsabzug vermeidet die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Dividenden, die eine Holdinggesellschaft erhält. Er gilt, wenn die Beteiligung mindestens 10% des Kapitals ausmacht oder mindestens 1 Million CHF wert ist. Die Steuer wird proportional zum Verhältnis des Nettoertrags der Beteiligungen zum gesamten Nettogewinn reduziert, was die Steuerlast auf konzerninterne Dividenden nahezu auf null senkt.

Gilt die globale Mindeststeuer von 15% (OECD Säule 2) für meine Gesellschaft?

Die Schweizer Ergänzungssteuer gilt für multinationale Konzerne, deren konsolidierter Umsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre 750 Millionen EUR übersteigt. KMU und rein schweizerische Gesellschaften sind nicht betroffen. Für betroffene grosse Konzerne wird in der Schweiz eine Ergänzungssteuer erhoben, wenn der effektive kantonale Satz unter 15% liegt.

Wie kann PBM Avocats die Steuerlast meiner Gesellschaft in Genf oder Lausanne optimieren?

Unsere Kanzlei analysiert Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Einkünfte und Aufwendungen, um die anwendbaren steuerlichen Massnahmen zu identifizieren: Patent Box, F&E-Abzüge, Steuerrulings, Strukturierung der Dividendenflüsse. Wir begleiten Sie bei den Gesprächen mit den kantonalen Steuerverwaltungen Genf und Waadt und bei der Erwirkung von Vorabzusagen (Rulings) zur Absicherung Ihrer Steuerlast.

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