Verkehrsstrafrecht in der Schweiz
Das Verkehrsstrafrecht in der Schweiz vereint strafrechtliche und administrative Aspekte des Strassenverkehrsrechts. Unsere auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwälte intervenieren in der strafrechtlichen Verteidigung von Fahrern, die wegen schwerer Strassenverkehrsverstösse angeklagt sind. Unsere Expertise deckt alle Arten von Strassenverkehrsdelikten ab, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zum Raserdelikt, von der Trunkenheit am Steuer bis zu Unfällen mit Todesfolge.
Die wichtigsten Strassenverkehrsdelikte im Strafrecht
Das Raserdelikt (Art. 90 Abs. 3-4 SVG)
Seit der Einführung von Via Sicura im Jahr 2013 sieht das Schweizer Recht ein besonders strenges Raserdelikt vor. Die Schwellenwerte für das Raserdelikt sind:
- Innerorts (50 km/h): Überschreitung um ≥ 40 km/h
- Ausserorts (80 km/h): Überschreitung um ≥ 60 km/h
- Autobahn (120 km/h): Überschreitung um ≥ 80 km/h
Die Strafen sind schwerwiegend: Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren (mindestens teilweise vollzogen), Führerausweisentzug von mindestens 2 Jahren, definitiver Entzug im Wiederholungsfall.
Fahren in angetrunkenem Zustand
Das Fahren mit einem Alkoholgehalt über 0,5‰ (0,25 mg/l Atemluft) ist in der Schweiz verboten. Bei qualifizierter Trunkenheit (≥ 0,8‰ oder 0,4 mg/l) sind folgende Sanktionen vorgesehen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten
- Medizinisches und/oder psychologisches Gutachten vor Wiedererteilung
Fahren unter Drogeneinfluss
Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist absolut verboten, unabhängig von der nachgewiesenen Menge. Unsere Anwälte verteidigen Mandanten, die mit Drogen am Steuer konfrontiert sind, und hinterfragen insbesondere die Gültigkeit der Analysemethoden und die Qualifikation des Fahrers.
Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
Bei Unfällen mit Verletzten oder Todesfolge können folgende Anklagen folgen:
- Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB)
- Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB)
- Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall (Art. 92 SVG)
- Unfallflucht (Art. 92 SVG)
Via Sicura und das Schweizer Verkehrssicherheitsprogramm
Das 2013 eingeführte Programm Via Sicura hat das Schweizer Strassenverkehrsrecht grundlegend verändert. Es hat u. a. eingeführt:
- Obligatorische Mindeststrafen für schwere Verstösse
- Das Raserdelikt als eigenständige Strafkategorie
- Erweiterung der Fahrzeugbeschlagnahmemöglichkeiten
- Strengere Regeln für Wiederholungstäter
Unsere Anwälte beherrschen die Feinheiten dieses Programms und können Argumente vorbringen, die zu einer Milderung der angedrohten Sanktionen führen können.
Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht
Unsere Verteidigungsstrategien umfassen:
- Analyse der Messverfahren und ihrer Genauigkeit (Radarfallen, Atemalkoholanalyse)
- Überprüfung der Verfahrensmässigkeit von Polizeikontrollen
- Sachverhaltsklärung und Identifikation entlastender Umstände
- Geltendmachung mildernder Umstände (tadellose Vorgeschichte, berufliche Notwendigkeit)
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft für eine einvernehmliche Lösung
Ab welchem Alkoholgehalt riskiert man in der Schweiz einen Führerausweisentzug?
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und seine Ausführungsverordnungen legen mehrere Alkoholgrenzen fest. Ab 0,25 mg/l Atemluft (entspricht ca. 0,5‰ im Blut) ist das Fahren verboten und kann zu einer Busse und einem vorsorglichen Entzug oder Warnungsentzug führen. Der Wert von 0,40 mg/l (ca. 0,8‰) bildet die Schwelle des qualifizierten Fahrens in angetrunkenem Zustand (Art. 91 Abs. 1 SVG), was einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie einem Entzug von mindestens drei Monaten unterliegt. Für Berufschauffeure, Fahranfänger und bestimmte Sonderkategorien gilt eine Nulltoleranz. Ein sehr hoher Wert (1,6‰ und mehr) führt zu einem langfristigen Entzug und erfordert in der Regel ein medizinisches oder psychologisches Gutachten vor der Rückgabe.
Was ist das Raserdelikt und welche Strafen sind vorgesehen?
Das Raserdelikt (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) wurde 2013 in das Schweizer Recht eingeführt, um besonders verantwortungslose Strassenverkehrsverhaltensweisen streng zu sanktionieren. Es gilt, wenn ein Fahrer eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begeht, insbesondere: die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts um mindestens 40 km/h, ausserhalb der Autobahn um 50 km/h oder auf der Autobahn um 60 km/h überschreitet, einer Person zwingend die Vorfahrt verweigert und ein schweres Unfallrisiko schafft, oder eine Verfolgungsjagd mit einem anderen Fahrzeug durchführt. Das Raserdelikt ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft wird (mindestens ein Teil ohne Bewährung), und führt zu einem Entzug von mindestens zwei Jahren sowie einem definitiven Entzug im Wiederholungsfall innerhalb von zehn Jahren.
Wie kann man in der Schweiz einen Führerausweisentzug anfechten?
Der Führerausweisentzug ist eine administrative Massnahme, die vom kantonalen Strassenverkehrsamt (in Genf: OCVFM; im Kanton Waadt: SAN) unabhängig von einem Strafverfahren verhängt wird. Er kann durch Verwaltungsbeschwerde innerhalb von in der Regel dreissig Tagen angefochten werden. Die Beschwerde muss die Tat- und Rechtsgründe darlegen, die die Aufhebung oder Verkürzung des Entzugs rechtfertigen. Das Verwaltungsverfahren ist vom Strafverfahren unabhängig: ein strafrechtlicher Freispruch führt nicht automatisch zur Aufhebung des Entzugs, und umgekehrt.
Kann eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Führerausweisentzug führen?
Ja. Im Schweizer Recht kann selbst eine moderate Geschwindigkeitsüberschreitung gemäss SVG einen Führerausweisentzug nach sich ziehen, je nach Schwere des Verschuldens. Die Rechtsprechung unterscheidet drei Grade: die einfache Verletzung der Verkehrsregeln (Busse), die schwere Verletzung (Entzug von mindestens einem Monat für Standardfälle, Art. 16c SVG) und die besonders schwere Verletzung (Entzug von mindestens drei Monaten). Eine Überschreitung von 20 km/h in einem Ort (Zone 50) stellt bereits eine schwere Verletzung dar, die einen Entzug nach sich ziehen kann.