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Vermögenssteuer in der Schweiz

Vermögenssteuer in der Schweiz

Die Vermögenssteuer ist eine wichtige Besonderheit des Schweizer Steuerrechts. Sie wird ausschliesslich von den Kantonen und Gemeinden auf das Nettovermögen der in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen erhoben. Ihr Betrag kann die Vermögenssituation wohlhabender Steuerpflichtiger erheblich belasten, insbesondere wenn die Aktiven illiquid sind (Liegenschaften, Unternehmensbeteiligungen). PBM Avocats begleitet seine Mandanten in Genf und Lausanne bei der Bewertung und Deklaration ihres Vermögens, der Anfechtung übermässiger Bewertungen und der legalen Vermögensstrukturierung zur Reduzierung der Steuerlast.

Allgemeine Grundsätze: Bemessungsgrundlage und Steuerpflicht

Jede in einem Schweizer Kanton wohnhafte natürliche Person unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer (Art. 13 StHG). Die Steuer belastet das gesamte Nettovermögen des Steuerpflichtigen am Abschlussdatum der Steuerperiode (31. Dezember). Das steuerbare Vermögen umfasst alle positiven Vermögenswerte: Bankguthaben, kotierte und nichtkotierte Wertschriften, Forderungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Wertgegenstände, dingliche Rechte und Hypothekarforderungen. Davon werden alle belegten Schulden abgezogen, um das der Steuer unterliegende Nettovermögen zu erhalten.

Die Steuerpflicht ist für in der Schweiz Wohnhafte unbeschränkt und umfasst das gesamte Weltvermögen, unter Vorbehalt der Zuweisungsregeln zwischen Kantonen für ausserkantonale Liegenschaften und Betriebsstätten (interkantonale und konventionsrechtliche Regeln). Nichtansässige, die in der Schweiz Liegenschaften besitzen, sind dort beschränkt auf diese Aktiven steuerpflichtig.

Aktivenbewertung: kantonale Regeln und Methoden

Die Aktivenbewertung ist eine entscheidende Frage, da sie die Bemessungsgrundlage direkt bestimmt. Das StHG verpflichtet die Kantone, das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten, lässt aber einen kapitalisierten Ertragswert für Liegenschaften zu (Art. 14 StHG). In der Praxis wenden die Kantone für Immobilien häufig einen offiziellen Wert an, der unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, was einen indirekten Vorteil für Eigentümer darstellt. Dieser Wert wird in der Regel periodisch überarbeitet.

Für börsenkotierte Wertschriften ist die Bewertung einfach: der Kurs am 31. Dezember des Steuerjahres. Für Beteiligungen an nichtkotierten Gesellschaften hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) eine Standardmethode festgelegt (Kreisschreiben Nr. 28), die Ertragswert und Substanzwert kombiniert. Diese Methode kann zu anfechtbaren Bewertungen führen, insbesondere für wachsende Start-ups oder sich restrukturierende Gesellschaften. PBM Avocats unterstützt Sie bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit einer Anfechtung der von der Steuerbehörde angenommenen Bewertung und gegebenenfalls bei der Mandatierung eines unabhängigen Experten.

Kunstgegenstände, Sammlungen und Schmuck werden zu ihrem Marktwert bewertet. Ewige Renten und Nutzniessung werden nach amtlichen versicherungsmathematischen Tabellen kapitalisiert. Bankguthaben und Forderungen werden zu ihrem Nominalwert deklariert.

Steuertarife, Skalen und Sozialabzüge in den Kantonen Genf und Waadt

Die Vermögenssteuertarife und -skalen variieren je nach Wohnsitzkanton und -gemeinde erheblich. In Genf ist die Vermögenssteuer progressiv (Loi sur l'imposition des personnes physiques, LIPP) und wird auf dem das Freibetragsgrundlage übersteigenden Nettovermögen erhoben. Für den Steuerpflichtigen, den Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder werden pauschale Sozialabzüge gewährt. Die Gemeindesteuer kommt in Form eines Multiplikatorkoeffizienten hinzu. Der gesamte Genfer Satz, kombiniert mit der Gemeindesteuer, ist einer der höchsten der Schweiz für grosse Vermögen.

Im Kanton Waadt ist die Vermögenssteuer ebenfalls progressiv (Loi sur les impôts directs cantonaux, LI-VD). Der Grenzsteuersatz wird auf das die vorgesehenen Sozialabzüge übersteigende Nettovermögen angewendet. Die Waadtländer Abzüge sind in ihrer Struktur mit denen von Genf vergleichbar, aber Tarife und Skalen unterscheiden sich. Für Personen, die einen Domizilwechsel erwägen, ist es daher wichtig, die genauen Auswirkungen auf die Vermögenssteuerlast zu analysieren.

Befreiungen und besondere Situationen

Bestimmte Aktiven sind gesetzlich von der Vermögenssteuer befreit oder geniessen eine bevorzugte Behandlung. Das Guthaben der gebundenen Vorsorge (2. Säule BVG und Säule 3a) unterliegt nicht der Vermögenssteuer, solange es nicht an den Begünstigten ausgezahlt wurde. Bewegliche Güter für den persönlichen Gebrauch (Hausrat, Kleidung) sind befreit. Urheberrechte und moralische Rechte an Werken, deren Inhaber noch lebt, werden in der Regel nicht in das steuerbare Vermögen einbezogen.

Spezifische Regeln gelten für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe (Bewertung zum Ertragswert) und für bestimmte Finanzinstrumente. Die Vermögensplanung — insbesondere durch treuhänderische Strukturen, Stiftungen oder Personengesellschaften, wenn sie rechtlich begründet sind — kann ermöglichen, das Vermögen so zu strukturieren, dass die Steuerlast optimiert wird, unter Vorbehalt der Missbrauchs- und Steuerumgehungsregeln.

Häufige Fragen zur Vermögenssteuer

Erhebt die Eidgenossenschaft eine Vermögenssteuer in der Schweiz?

Nein. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Vermögenssteuer eine ausschliesslich kantonale Kompetenz. Die Eidgenossenschaft erhebt keine Vermögenssteuer auf das Vermögen natürlicher Personen. Jeder Kanton und über einen Multiplikator jede Gemeinde ist frei, seinen eigenen Tarif, seine Sozialabzüge und seine Aktivenbewertungsregeln festzulegen, im Rahmen des durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) gesetzten Rahmens. Daraus resultieren erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden Liegenschaften für die Vermögenssteuer bewertet?

Die Bewertung von Liegenschaften zu Steuerzwecken ist durch das kantonale Recht geregelt. Die meisten Kantone verwenden einen Steuerwert (amtlichen oder geschätzten Wert), der unter dem tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) liegt. Das StHG verlangt, dass diese Unterbewertung nicht übermässig ist und der Steuerwert weder den kapitalisierten Ertragswert noch den Verkehrswert übersteigt (Art. 14 Abs. 2 StHG). In Genf werden Liegenschaften nach einem regelmässig revidierten Steuerwert bewertet. Im Kanton Waadt dient ein amtlicher Mietwert als Bewertungsgrundlage. Die steuerliche Unterbewertung kann für Immobilieneigentümer einen erheblichen Vermögensvorteil darstellen.

Unterliegen Vorsorgeaktiven der Vermögenssteuer?

Nein. Gebundene Vorsorgeaktiven — das heisst Guthaben der 2. Säule (berufliche Vorsorge BVG) und der Säule 3a — sind von der Vermögenssteuer befreit, solange sie dem Steuerpflichtigen nicht ausgezahlt wurden. Laufende Renten fliessen in die Berechnung des steuerbaren Einkommens ein, stellen aber kein steuerbares Vermögen dar. Hingegen unterliegen Guthaben der Säule 3b (freizügige Lebensversicherungen, ordentliche Sparkonten) der Vermögenssteuer nach ihrem Rückkaufswert oder Nominalwert.

Wie werden Beteiligungen an nichtkotierten Gesellschaften bewertet?

Die Bewertung von Beteiligungen an nichtkotierten Gesellschaften (AG, GmbH) zu Steuerzwecken erfolgt nach dem Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), das eine Methode vorsieht, die Ertragswert (basierend auf dem kapitalisierten Gewinn) und Substanzwert (Wert des Reinvermögens) kombiniert. Die Gewichtung zwischen diesen beiden Methoden variiert je nachdem, ob die Gesellschaft aktiv oder eine Holdinggesellschaft ist. Dieser Steuerwert kann erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen, nach oben oder unten. PBM Avocats kann Sie bei der Anfechtung einer übermässigen Bewertung unterstützen oder Sie zu Strukturen beraten, die den Steuerwert Ihrer Beteiligungen optimieren.

Kann man Schulden vom steuerbaren Vermögen abziehen?

Ja. Das steuerbare Vermögen ist das Nettovermögen, d.h. die Differenz zwischen dem gesamten Aktivum und den belegten Schulden (Art. 13 StHG). Abzugsfähig sind alle tatsächlichen Schulden: Hypotheken, Bankdarlehen, dokumentierte Privatschulden, laufende Steuerschulden usw. Zukünftige oder bedingte Schulden werden hingegen in der Regel nicht anerkannt. Die Kantone gewähren zudem pauschale Sozialabzüge (Betrag pro Steuerpflichtigen, Ehegatte, unterhaltsberechtigte Kinder), die das Nettovermögen vor Anwendung des Tarifs reduzieren. In Genf und Waadt sind diese Abzüge in den jeweiligen kantonalen Steuergesetzen kodifiziert.

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