Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Verrechnungspreise in der Schweiz

Verrechnungspreise in der Schweiz

Verrechnungspreise und Steuerdokumentation in der Schweiz

Die Verwaltung von Verrechnungspreisen stellt für multinationale Konzerne, die in der Schweiz tätig sind, eine grosse Herausforderung dar. Angesichts intensivierter Steuerprüfungen und verschärfter Dokumentationsanforderungen müssen Unternehmen einen rigorosen, den internationalen Normen entsprechenden Ansatz verfolgen. Die Schweiz wendet zwar kein spezifisches Verrechnungspreisgesetz an, hält aber am Fremdvergleichsgrundsatz gemäss den OECD-Leitlinien fest.

In der Schweiz anerkannte Verrechnungspreismethoden

Methode Abkürzung Prinzip Typische Anwendung
PreisvergleichsmethodeCUPVergleich des kontrollierten Preises mit dem Preis zwischen unabhängigen ParteienRohstoffe, standardisierte Produkte
WiederverkaufspreismethodeRPMWiederverkaufspreis an Dritte − angemessene BruttomargeVertrieb, einfacher Handel
KostenaufschlagsmethodeCost PlusKosten + angemessener GewinnaufschlagFertigung, Dienstleistungserbringung
Transaktionsbezogene NettomargenmethodeTNMMNettomarge der geprüften Einheit vs. VergleichsunternehmenDienstleistungen, komplexer Vertrieb
GewinnaufteilungsmethodePSMAufteilung des kombinierten Gewinns auf verbundene EinheitenEinzigartige immaterielle Werte, integrierte Transaktionen

Empfohlene Dokumentation: OECD-konforme Struktur (BEPS-Aktionspunkt 13)

Dokument Inhalt Pflicht in der Schweiz
Master File (Stammdokumentation)Konzernüberblick: Struktur, Tätigkeiten, VP-Politik, immaterielle Werte, konzerninterne FinanzströmeEmpfohlen (nicht gesetzlich vorgeschrieben)
Local File (Länderdokumentation)Transaktionen der Schweizer Einheit: Funktionsanalyse, Vergleichbarkeit, angewandte Methode, BegründungDringend empfohlen (Beweismittel bei Prüfung)
CbCR (Länderbezogener Bericht)Aufteilung von Umsätzen, Gewinnen, Steuern und Tätigkeiten nach LandObligatorisch bei konsolidiertem Umsatz >CHF 900 Mio.

Häufig geprüfte konzerninterne Transaktionen

Transaktionstyp VP-Risiko Schwerpunkt
Konzerninterne DarlehenHochMarktkonformer Zinssatz (ESTV-Kreisschreiben); Unterkapitalisierung
Lizenzgebühren (IP-Lizenzen)Sehr hochDEMPE-Analyse; F&E-Substanz in der Schweiz für Patentbox
Management-DienstleistungenMittelTatsächlicher wirtschaftlicher Wert für die empfangende Einheit
Übertragung immaterieller WerteSehr hochRobuste Bewertung (DCF); schwer bewertbare immaterielle Werte
Umstrukturierungen (Umwandlung zum Prinzipalmodell)HochAustrittsentschädigung für Einheiten, die Funktionen/Risiken abgeben

Rechtsgrundlagen der Verrechnungspreise in der Schweiz

Das Schweizer Steuerrecht enthält keine spezifischen Bestimmungen zu Verrechnungspreisen, anders als viele andere Länder. Die Schweizer Steuerbehörden stützen sich jedoch auf Art. 58 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und Art. 24 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), um Gewinne aus Transaktionen zu berichtigen, die nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.

Die Schweizer Steuerbehörden folgen im Allgemeinen den OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Die Schweiz hat sich dem BEPS-Projekt der OECD angeschlossen und setzt dessen Empfehlungen schrittweise um.

Vorabvereinbarungen über Verrechnungspreise (APA)

Vorabvereinbarungen über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreements, APA) sind ein wertvolles Instrument zur Absicherung komplexer konzerninterner Transaktionen. Die Schweiz bietet folgende Formen an:

  • Unilaterale APA: betreffen ausschliesslich die Schweizer Steuerbehörde (Laufzeit 3–5 Jahre)
  • Bilaterale oder multilaterale APA: betreffen die Schweiz und eine oder mehrere andere Jurisdiktionen (Verständigungsverfahren nach DBA) — vorzuziehen, da sie das Risiko der Doppelbesteuerung eliminieren

Das APA-Verfahren umfasst: informelles Vorgespräch, formelle Einreichung, Prüfung durch die ESTV, Verhandlung bei bilateralen APA, Abschluss und Umsetzung.

Häufige Fragen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz

Besteht in der Schweiz eine gesetzliche Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise?

Nein. Die Schweiz kennt kein spezifisches Gesetz, das die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation formell vorschreibt, anders als Deutschland oder Frankreich. Bei einer Steuerprüfung kann das Fehlen einer Dokumentation jedoch zu einer Umkehr der Beweislast und zu Steuerberichtigungen führen. Die Erstellung eines Master File + Local File gemäss OECD-Standards wird dringend empfohlen.

Welche OECD-Methoden für Verrechnungspreise akzeptieren die Schweizer Behörden?

Die Schweizer Behörden wenden die OECD-Verrechnungspreisleitlinien an. Die akzeptierten Methoden sind: CUP (Preisvergleichsmethode), Wiederverkaufspreismethode (RPM), Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus), TNMM (transaktionsbezogene Nettomargenmethode) und Gewinnaufteilungsmethode (PSM). Die Wahl der Methode richtet sich nach den Fakten und Umständen; keine Methode ist vorgeschrieben, aber die am besten geeignete Methode muss begründet werden.

Wann ist ein Schweizer Unternehmen zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts (CbCR) verpflichtet?

Die Pflicht zur länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) gilt für Muttergesellschaften multinationaler Konzerne, deren konsolidierter Umsatz CHF 900 Millionen übersteigt (entspricht ca. EUR 750 Millionen). Dieser Bericht ist der ESTV innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einzureichen. Er wird anschliessend automatisch mit den Partnerjurisdiktionen ausgetauscht.

Wie kann eine Verrechnungspreispolitik in der Schweiz vor einer Prüfung abgesichert werden?

Die wichtigsten vorbeugenden Massnahmen sind: 1) Erstellung einer robusten Dokumentation (Master File + Local File) auf Basis einer eingehenden Funktionsanalyse. 2) Abschluss einer Vorabvereinbarung über Verrechnungspreise (APA) mit der ESTV für bedeutende oder komplexe Transaktionen. 3) Regelmässige Überprüfung der Übereinstimmung zwischen wirtschaftlicher Substanz der Schweizer Einheiten und deren Vergütung. 4) Ausrichtung der Dokumentation an den BEPS-Aktionspunkt-13-Berichten.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.