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Anwalt Zivilrecht

Anwalt Zivilrecht

Zivilrecht in der Schweiz

Das Zivilrecht bildet den Eckpfeiler der Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen in der Schweiz. Unsere Anwaltskanzlei ist auf die Vertretung und Beratung für alle Fragen des Zivilrechts spezialisiert. Angesichts der Komplexität des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und des Obligationenrechts (OR) begleiten unsere erfahrenen Juristen Sie mit Expertise und Präzision. Ob familienrechtliche, erbrechtliche, vertragsrechtliche oder haftpflichtrechtliche Streitigkeiten – unser Team stellt sein Fachwissen zu Ihrer Verfügung, um Ihre Interessen zu verteidigen und Sie zu den am besten geeigneten Lösungen für Ihre persönliche Situation zu führen, stets im Einklang mit dem Schweizer Rechtssystem.

Familienrecht und Scheidung: unsere Expertise

Das Familienrecht ist ein besonders sensibles Gebiet des Schweizer Zivilrechts, das die persönlichsten Aspekte des Lebens der Einzelnen berührt. Unsere Kanzlei interveniert mit Taktgefühl und Professionalität in allen Verfahren dieses Rechtsgebiets.

In Scheidungssachen begleiten unsere Anwälte Sie während des gesamten Verfahrens, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine konfliktreiche Scheidung handelt. Wir beraten Sie über:

Kinderschutz und Vormundschaftsmassnahmen

Unser Team interveniert in Verfahren bezüglich des Kinderschutzes, in enger Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Wir befassen uns mit Fragen der Erziehungsbeistandschaft, dem Entzug der elterlichen Sorge, der Unterbringung von Kindern und der Vertretung von Minderjährigen in Zivilverfahren.

Im Bereich des internationalen Familienrechts haben wir besondere Expertise für grenzüberschreitende Situationen entwickelt, insbesondere bezüglich internationaler Kindesentführungen und der Anwendung des Haager Übereinkommens.

Erbrecht: Planung und Streitbeilegung

Das Erbrecht bildet eine grundlegende Säule des Schweizer Zivilrechts. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Begleitung, sowohl bei der Nachlassplanung als auch bei der Beilegung von Streitigkeiten nach einem Todesfall.

Im Bereich der Nachlassplanung helfen wir Ihnen, die Übertragung Ihres Vermögens gemäss Ihren Wünschen zu organisieren, unter Beachtung der im Schweizer Recht vorgesehenen Pflichtteile. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung über Schenkungen und Erbvorbezüge
  • Erstellung von Vorsorgeaufträgen
  • Einrichtung optimierter Vermögensstrukturen

Nachlassabwicklung und Erbstreitigkeiten

Bei der Abwicklung eines Nachlasses begleiten wir Sie in allen administrativen und rechtlichen Schritten:

  • Beschaffung des Erbscheins
  • Nachlassinventar
  • Vermögensaufteilung unter den Erben
  • Verwaltung der steuerlichen Aspekte des Nachlasses

Bei Erbstreitigkeiten intervenieren unsere Anwälte zur Verteidigung Ihrer Rechte, ob durch Verhandlung oder vor Schweizer Gerichten. Unsere fundierte Kenntnis der jüngsten Änderungen des Schweizer Erbrechts, insbesondere der 2023 in Kraft getretenen Anpassung der Pflichtteile, ermöglicht es uns, Ihnen aktuelle und relevante Beratung anzubieten.

Vertrags- und Obligationenrecht: Ihre Rechtsbeziehungen absichern

Das Vertrags- und Obligationenrecht bildet das Fundament der wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz. Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Vertragsphasen.

Unsere Expertise in der Vertragsgestaltung ermöglicht es Ihnen, Ihre rechtlichen Verpflichtungen abzusichern:

  • Analyse und Verhandlung der Vertragsbedingungen
  • Massgeschneiderte Abfassung von Verträgen für Ihre spezifischen Bedürfnisse
  • Überprüfung bestehender Verträge und Identifikation potenzieller Risiken
  • Anpassung von Verträgen an Änderungen der Schweizer Gesetzgebung

Vertragserfüllung und Nichterfüllung

Bei Vertragsstreitigkeiten setzt unser Team die am besten geeigneten Strategien zur Verteidigung Ihrer Interessen ein:

  • Verhandlung und gütliche Streitbeilegung
  • Gerichtliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung
  • Gewährleistungsklagen bei Mängeln
  • Streitigkeiten bezüglich vorzeitiger Vertragsauflösung

Haftpflichtrecht: Verteidigung und Entschädigung

Das Haftpflichtrecht betrifft Situationen, in denen eine Person einer anderen Schaden zufügt und damit ihre rechtliche Haftung begründet. Unsere Kanzlei begleitet sowohl Opfer als auch beschuldigte Personen.

Für Schadensopfer intervenieren wir, um eine gerechte Entschädigung zu erhalten:

  • Bewertung des Sach- und immateriellen Schadens
  • Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Fehler und dem Schaden
  • Verhandlung mit Haftpflichtversicherungen
  • Gerichtliche Klagen auf Schadenersatz

Arten der Haftpflicht

Unsere Expertise deckt alle Haftpflichtregime des Schweizer Rechts ab:

  • Verschuldenshaftung (Art. 41 OR): wenn ein fehlerhaftes Verhalten Schaden verursacht
  • Haftung für Dritte: Arbeitgeber, Eltern, Tierhalter
  • Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR): für Schäden durch fehlerhafte Gebäude oder Bauwerke
  • Produkthaftpflicht: für in Verkehr gebrachte fehlerhafte Produkte

Im besonders komplexen Bereich der Arzthaftung haben unsere Anwälte spezifische Expertise entwickelt: Analyse der Krankenakten mit Sachverständigenunterstützung, Bewertung der Verletzung der Aufklärungspflicht, Feststellung von Diagnose- oder Behandlungsfehlern.

Zivilverfahren und Streitbeilegung in der Schweiz

Das Schweizer Zivilverfahren, geregelt durch die Zivilprozessordnung (ZPO), legt die Regeln für Streitigkeiten vor Zivilgerichten fest. Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens erkunden wir systematisch die gütlichen Wege:

  • Mediation: freiwilliger, durch einen neutralen Dritten erleichterter Prozess
  • Schlichtung: in den meisten Schweizer Zivilverfahren obligatorischer Versuch
  • Direkte Verhandlung: Suche nach einer Einigung zwischen den Parteien
  • Schiedsverfahren: Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht

Wenn der Gerichtsweg notwendig ist, vertritt unser Team Sie mit Sorgfalt in jedem Schritt.

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