Streitigkeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) in der Schweiz
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bildet die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Obligatorisch für Arbeitnehmer ab CHF 22'050 Jahreslohn (Eintrittsschwelle 2024), zielt es darauf ab, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Trotz eines genauen Rechtsrahmens entstehen zahlreiche Streitigkeiten rund um die Freizügigkeit, Invalidenrenten, die Teilung bei Scheidung oder die Leistungsberechnung. PBM Avocats unterstützt Sie in Genf und Lausanne.
Struktur des BVG-Systems
| Komponente | Beschreibung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Obligatorischer BVG-Teil | Koordinierter Lohn zwischen CHF 22'050 und CHF 88'200 | Progressive Beitragssätze nach Alter |
| Überobligatorischer Teil | Über der BVG-Obergrenze, gemäss Kassenreglement | Breitere Vertragsfreiheit |
| Altersguthaben | Angesammeltes Kapital, verzinst zum BVG-Mindestzins | Zinssatz 2024: 1,25% (obligatorischer Teil) |
| Altersrente | 6,8% des obligatorischen BVG-Altersguthabens/Jahr | Minimaler BVG-Umwandlungssatz |
Freizügigkeit: Rechte und Pflichten
Die Austrittsleistung (Freizügigkeit) wird durch das Freizügigkeitsgesetz (FZG) geregelt. Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber verlässt, hat Anspruch auf Übertragung seines angesammelten Vorsorgeguthabens. Die häufigsten Situationen:
- Arbeitgeberwechsel: die Austrittsleistung wird innerhalb von 30 Tagen direkt an die neue Pensionskasse übertragen
- Arbeitslosigkeit: das Guthaben muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice (anerkannte Bank, Versicherung) übertragen werden. Die Auffangeinrichtung BVG übernimmt die Fälle ohne Lösung
- Ausreise ins Ausland: der teilweise oder vollständige Barbezug ist gemäss bilateralen Abkommen möglich
- Frühpensionierung: das Guthaben kann ab 58 Jahren (oder 60 Jahren je nach Kasse) als Kapital bezogen oder in eine Rente umgewandelt werden
BVG-Invalidenrente
Bei einer durch die IV anerkannten Invalidität von 40% oder mehr ist die Pensionskasse verpflichtet, eine BVG-Invalidenrente auszurichten. Wichtige Punkte:
- Die BVG-Rente wird auf der Grundlage des bis 65 prognostizierten Altersguthabens berechnet
- Die Pensionskasse befreit den Versicherten von der Beitragspflicht während der Invaliditätsperiode
- Die BVG-Rente wird zur IV-Rente hinzugezählt, innerhalb der Überentschädigungsgrenzen
- Bei teilweiser Genesung wird die BVG-Rente proportional reduziert
- Streitigkeiten über den Anspruch auf die BVG-Rente sind häufig, insbesondere hinsichtlich des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (zeitlicher und sachlicher Zusammenhang)
Teilung der 2. Säule bei der Scheidung
Seit der Scheidungsrechtsrevision 2017 ist die Teilung der beruflichen Vorsorge obligatorisch (Art. 122–123 ZGB). Die wichtigsten Regeln:
- Die gesamte während der Ehe erworbene Austrittsleistung wird hälftig geteilt
- Die Teilung erfolgt zwischen den jeweiligen Pensionskassen der Ex-Ehegatten
- Wenn einer der Ehegatten bereits Rentner ist, kann die Teilung durch eine Kapitalzahlung oder eine geteilte Rente erfolgen
- Härtefälle ermöglichen dem Richter, von der hälftigen Teilung abzuweichen (Art. 124b ZGB)
BVG-Einkäufe: Optimierung und Streitigkeiten
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse ermöglichen es, Vorsorgelücken zu schliessen und die eingekauften Beträge vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Wichtige Punkte:
- Einkaufslücken werden von der Pensionskasse auf der Grundlage des aktuellen Lohns berechnet
- Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar (erheblicher Steuervorteil)
- Kapitalvorbezug innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf ist steuerlich nicht privilegiert
- Fiktive Einkäufe bei Scheidung müssen bei der Teilung berücksichtigt werden
Zuständige Gerichte für BVG-Streitigkeiten
Streitigkeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge werden nicht von den ordentlichen Sozialversicherungsgerichten, sondern von spezifischen kantonalen Gerichten behandelt:
- Genf: Tribunal de première instance (Sozialversicherungskammer) – kostenlose Verfahren
- Waadt: Kantonsgericht (Sozialversicherungskammer) – kostenlose Verfahren
- Verjährungsfrist: 5 Jahre für BVG-Leistungsansprüche
- Überobligatorische Streitigkeiten können manchmal vor den ordentlichen Zivilgerichten fallen
Was geschieht mit meiner 2. Säule bei einer Scheidung?
Die Teilung der 2. Säule ist bei einer Scheidung in der Schweiz obligatorisch (Art. 122–123 ZGB). Die während der Ehe erworbene Austrittsleistung wird hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Diese Teilung gilt unabhängig von der Ehedauer und zielt darauf ab, die Vorsorgelücken des Ehepartners auszugleichen, der seine Erwerbstätigkeit für die Familie reduziert hat.
Was sind meine BVG-Rechte bei Invalidität?
Bei einer durch die IV anerkannten Invalidität von 40% oder mehr muss die Pensionskasse eine BVG-Invalidenrente ausrichten. Der Betrag wird auf der Grundlage des bis 65 prognostizierten Altersguthabens berechnet. Die BVG-Rente wird zur IV-Rente und allfälligen anderen Renten hinzugezählt, innerhalb der Überentschädigungsgrenzen.
Was ist die Austrittsleistung und wann habe ich Anspruch darauf?
Die Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) ist das angesammelte Vorsorgekapital, das Sie beim Verlassen Ihres Arbeitgebers mitnehmen. Sie muss an die neue Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden. Wenn Sie keinen neuen Arbeitgeber haben (Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit), muss das Guthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung (Auffangeinrichtung BVG oder andere anerkannte Bank/Versicherung) übertragen werden.
Hat mein Arbeitgeber die BVG-Beiträge korrekt bezahlt?
Sie können jederzeit einen Kontoauszug Ihres Vorsorgeguthabens bei Ihrer Pensionskasse verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beitragsanteil (mindestens gleich dem Arbeitnehmeranteil) zu bezahlen und an die Pensionskasse zu überweisen. Im Zweifelsfall kann die Pensionskasse angefragt werden, und bei Bedarf kann eine Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht eingeleitet werden.
Wie kann ich einen Entscheid meiner Pensionskasse anfechten?
BVG-Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Gerichte für berufliche Vorsorge. In Genf ist das Tribunal de première instance (Sozialversicherungskammer) zuständig. In der Waadt ist es das Kantonsgericht. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. Für Ansprüche aus dem BVG-Recht gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.