Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Via Sicura

Via Sicura

Via Sicura: Aktionsprogramm für die Strassenverkehrssicherheit in der Schweiz

Das Programm Via Sicura stellt eine der bedeutendsten Reformen des Schweizer Strassenverkehrsrechts der letzten Jahre dar. Seit 2013 schrittweise in Kraft getreten, zielt dieses Programm darauf ab, die Zahl schwerer Unfälle auf Schweizer Strassen drastisch zu reduzieren. Angesichts der strikten Anwendung dieser Massnahmen sehen sich zahlreiche Fahrzeuglenker schweren Sanktionen und komplexen Verfahren gegenüber. Unsere auf Strassenverkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei begleitet täglich Personen, die mit den rechtlichen Folgen von Via Sicura konfrontiert sind, sei es bei als Raserei qualifizierten Widerhandlungen, Führerausweisentzügen oder Verwaltungsmassnahmen. Diese Darstellung erläutert die wichtigsten Bestimmungen des Programms, ihre konkreten Implikationen und die den Lenkern zur Verfügung stehenden Rechtsstrategien.

Ursprünge und Ziele des Via Sicura-Programms

Via Sicura hat seinen Ursprung im Willen des Schweizer Gesetzgebers, die Verkehrssicherheit angesichts besorgniserregender Statistiken zu stärken. Anfang der 2000er Jahre zählten die Schweizer Strassen trotz einer schrittweisen Verbesserung noch zu viele Opfer schwerer Unfälle. Der Bundesrat hat daher dieses Aktionsprogramm für die Strassenverkehrssicherheit ausgearbeitet, das vom Parlament im Juni 2012 verabschiedet wurde.

Das Programm dreht sich um drei Hauptachsen:

  • Die Prävention von Risikoverhaltensweisen im Strassenverkehr
  • Die Verhängung schwererer Sanktionen für schwere Widerhandlungen
  • Die Verbesserung der Strasseninfrastruktur

Via Sicura ist kein Gesetz im eigentlichen Sinne, sondern ein Bündel gesetzgeberischer Änderungen, die hauptsächlich das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und seine Ausführungsverordnungen betreffen. Diese Änderungen wurden schrittweise zwischen 2013 und 2015 eingeführt.

Das erklärte Ziel war eine erhebliche Verringerung der Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten auf Schweizer Strassen. Die Behörden haben insbesondere das gefährlichste Verhalten ins Visier genommen: erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln und rücksichtsloses Eingehen von Risiken.

Das Programm hat den Rechtsbegriff der «Raserei» in die Schweizer Gesetzgebung eingeführt. Dieser Begriff, definiert in Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG, charakterisiert besonders schwere Strassenverkehrswiderhandlungen, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die bestimmte Schwellen überschreiten (z.B. 80 km/h in einer 30-km/h-Zone).

Via Sicura markierte einen Wendepunkt im Schweizer Ansatz zur Strassenverkehrssicherheit, indem ein repressiveres Regime gegenüber schweren Widerhandlungen eingeführt wurde, während gleichzeitig präventive Massnahmen gestärkt wurden.

Die Hauptmassnahmen und ihre rechtlichen Implikationen

Das Via Sicura-Programm hat mehrere strenge Massnahmen eingeführt, die die rechtliche Landschaft des Schweizer Strassenverkehrsrechts erheblich verändert haben. Diese Bestimmungen betreffen sowohl das Strafrecht als auch das Verwaltungsrecht.

Die Rasereiqualifikation und ihre Folgen

Die Qualifikation als Raserei gilt automatisch, wenn folgende Geschwindigkeitsschwellen überschritten werden:

  • Mindestens 40 km/h wo die Limite bei 30 km/h liegt
  • Mindestens 50 km/h wo die Limite bei 50 km/h liegt
  • Mindestens 60 km/h wo die Limite bei 80 km/h liegt
  • Mindestens 80 km/h wo die Limite bei 120 km/h liegt

Die Rechtsfolgen sind schwerwiegend:

  • Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren
  • Führerausweisentzug von mindestens 24 Monaten (erste Widerhandlung)
  • Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit und für mindestens 10 Jahre im Wiederholungsfall
  • Mögliche Einziehung des Fahrzeugs

Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat präzisiert, dass die Rasereiqualifikation automatisch gilt, sobald die Schwellen erreicht sind, unabhängig von den konkreten Umständen (BGE 140 IV 177).

Verstärkte Verwaltungsmassnahmen

Via Sicura hat die Verwaltungsmassnahmen erheblich verschärft:

  • Pflicht zur Teilnahme an Verkehrserziehungskursen für bestimmte Widerhandlungen
  • Obligatorische Einbau eines Alkohol-Wegfahrsperrsystems bei Wiederholungstätern beim Fahren unter Alkohol
  • Systematische Überprüfung der Fahrtauglichkeit bei Verdacht auf Fahruntauglichkeit
  • Erhöhte Mindestdauern beim Führerausweisentzug

Diese Verwaltungsmassnahmen gelten parallel zu den Strafmassnahmen, gemäss dem vom Bundesgericht anerkannten Prinzip der Doppelbestrafung (BGE 139 II 95).

Erhöhte finanzielle Verantwortung

Via Sicura hat eine erweiterte finanzielle Haftung für schuldhafte Lenker eingeführt:

  • Rückerstattungspflicht für Rettungskosten bei Unfällen unter Alkohol-, Drogen- oder qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitungseinfluss
  • Erweitertes Rückgriffsrecht der Versicherungen gegen Lenker mit schwerwiegender Schuld
  • Einschränkung der Versicherungsleistungen bei schwerwiegender Schuld

Diese Bestimmungen können für die Lenker erhebliche, manchmal unverhältnismässige finanzielle Folgen haben.

Die jüngsten Änderungen und Lockerungen

Angesichts der Kritik an der Strenge bestimmter Via Sicura-Massnahmen hat der Schweizer Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrere Anpassungen vorgenommen.

Revision der Sanktionen für Raser

Im Jahr 2021 verabschiedete das Parlament eine Änderung von Art. 90 SVG, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Diese Revision hat eine Ermessensmarge für Richter in Rasereifällen eingeführt:

  • Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wurde abgeschafft
  • Richter können nun in den leichtesten Fällen eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe verhängen
  • Die Mindestdauer des Führerausweisentzugs von 24 Monaten bleibt jedoch in Kraft

Diese Revision folgt auf mehrere öffentlichkeitswirksame Fälle, in denen Lenker zu als unverhältnismässig erachteten Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne konkrete Gefährdung anderer verurteilt wurden.

Lockerung bei den Rettungskosten

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Rettungskosten. Seit 2023 ist die Rückerstattung dieser Kosten nicht mehr systematisch, sondern dem Ermessen der Behörden überlassen, die berücksichtigen:

  • Die finanzielle Situation des Lenkers
  • Die Verhältnismässigkeit der Massnahme
  • Die Schwere des begangenen Verschuldens

Diese Änderung zielt darauf ab, Situationen zu vermeiden, in denen Lenker mit Rechnungen von mehreren Zehntausend Franken konfrontiert wurden, ohne diese begleichen zu können.

Entwicklung der Rechtsprechung

Parallel zu den gesetzgeberischen Änderungen hat die Rechtsprechung der Schweizer Gerichte die Auslegung der Via Sicura-Bestimmungen schrittweise verfeinert:

  • Das Bundesgericht hat anerkannt, dass die Fahrzeugeinziehung den Verhältnismässigkeitsgrundsatz respektieren muss (BGE 144 IV 332)
  • Die Kantonsgerichte haben eine nuanciertere Praxis bezüglich der Beurteilung mildernder Umstände entwickelt
  • Der Begriff der «konkreten Gefährdung» wurde in mehreren Entscheiden präzisiert

Diese Rechtsprechungsentwicklungen zeugen von der Suche nach einem Gleichgewicht zwischen der notwendigen Strenge gegenüber gefährlichem Verhalten und der Respektierung der Grundprinzipien des Strafrechts.

Rechtliche Verteidigung bei Via Sicura-Widerhandlungen

Angesichts der Komplexität und Schwere der Via Sicura-Bestimmungen erweist sich eine spezialisierte rechtliche Verteidigung oft als unabdingbar. Unsere Anwaltskanzlei hat verschiedene auf die unterschiedlichen Situationen zugeschnittene Strategien entwickelt.

Anfechtung der technischen Messungen

In Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt die Zuverlässigkeit der Messungen einen prioritären Verteidigungsansatz dar:

  • Überprüfung der Konformität und Eichung der Messgeräte
  • Analyse der Bedingungen, unter denen die Messung durchgeführt wurde
  • Prüfung der anwendbaren technischen Fehlertoleranz
  • Anfechtung der Fahrzeugzuordnung zum verfolgten Lenker

Die Rechtsprechung erkennt an, dass eine Geschwindigkeitsmessung für ungültig erklärt werden kann, wenn die Verwendungsbedingungen des Geräts nicht eingehalten wurden (BGE 137 IV 210).

Argumente bezüglich des rechtfertigenden Notstands

In bestimmten Ausnahmesituationen kann der rechtfertigende Notstand geltend gemacht werden, um eine Verletzung von Strassenverkehrsregeln zu rechtfertigen:

  • Dringende Beförderung einer lebensgefährlich verletzten Person ins Krankenhaus
  • Flucht vor einer unmittelbaren Bedrohung der eigenen Sicherheit
  • Ausweichmanöver zur Abwehr einer grösseren Gefahr

Die Rechtsprechung bleibt jedoch sehr streng bezüglich der Voraussetzungen für die Anerkennung des rechtfertigenden Notstands (BGE 143 IV 77).

Anfechtung medizinischer Gutachten

Bei Widerhandlungen im Zusammenhang mit der Fahrt unter Substanzeinfluss kann die Anfechtung medizinischer Gutachten relevant sein:

  • Infragestellung der Einhaltung der Entnahmeverfahren
  • Analyse der Aufbewahrungskette der Proben
  • Antrag auf ein unabhängiges Gegengutachten
  • Anfechtung der verwendeten Analysemethoden

Ein spezialisierter Anwalt kann potenzielle Schwachstellen im Gutachterverfahren identifizieren und vor Gerichten geltend machen.

Verfahrensstrategien

Die Verteidigung kann verschiedene Verfahrenswege nutzen:

  • Antrag auf Sistierung des Verwaltungsverfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens
  • Beschwerde gegen vorläufige Massnahmen (vorsorglicher Entzug des Ausweises)
  • Einholung eines unabhängigen Gutachtens
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft für eine mildere Strafverfügung

Ein frühzeitiges Eingreifen eines Anwalts im Verfahren erhöht die Chancen auf eine günstigere Behandlung des Dossiers erheblich.

Aktuelle Implikationen und spezialisierte rechtliche Unterstützung

Zehn Jahre nach seiner schrittweisen Einführung hat Via Sicura die Schweizer Strassenverkehrsrechtslandschaft unbestreitbar verändert. Die Statistiken zeigen eine Verringerung der Zahl schwerer Unfälle, was von einer gewissen Wirksamkeit des Programms zeugt. Diese positive Entwicklung geht jedoch mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen für die von diesen Bestimmungen betroffenen Personen einher.

Die Anwendung von Via Sicura wirft grundlegende Fragen bezüglich des Gleichgewichts zwischen kollektiver Sicherheit und individuellen Rechten auf. Die Strenge der Sanktionen, insbesondere in Rasereifällen, ist in der Schweizer Rechtsgemeinschaft weiterhin umstritten. Die jüngsten gesetzgeberischen Lockerungen zeugen von einem Bewusstsein für die mitunter unverhältnismässigen Auswirkungen bestimmter Massnahmen.

Unsere Anwaltskanzlei beobachtet täglich die konkreten Folgen von Via Sicura auf das Leben der Betroffenen: Arbeitsplatzverluste infolge langer Führerausweisentzüge, finanzielle Schwierigkeiten aufgrund von Bussen und Rettungskosten, soziale Stigmatisierung durch die Rasereiqualifikation. Diese Realitäten rechtfertigen einen sowohl rigorosen als auch menschlichen rechtlichen Ansatz.

Die Verteidigung von Personen, die mit Via Sicura konfrontiert sind, erfordert spezifische Rechtskenntnisse, die vertiefte Kenntnis des Strassenverkehrsrechts, die Beherrschung technischer Aspekte (Metrologie, Toxikologie) und das Verständnis der Verfahrensherausforderungen kombinieren. Unser Team spezialisierter Anwälte verpflichtet sich, diese personalisierte Begleitung zu bieten.

Angesichts der potenziell schwerwiegenden Folgen der unter Via Sicura qualifizierten Widerhandlungen bevorzugt unsere Anwaltskanzlei einen präventiven Ansatz und ermutigt unsere Kunden, uns bereits in den frühen Phasen des Verfahrens zu konsultieren. Dieses frühzeitige Eingreifen ermöglicht es oft, das Dossier in eine günstigere Richtung zu lenken.

Hauptmassnahmen des Via Sicura-Programms

Das Via Sicura-Programm hat ein Arsenal gesetzgeberischer Massnahmen eingeführt, das sowohl das Strafrecht als auch das Verwaltungsrecht betrifft. Die nachstehende Tabelle fasst die bedeutendsten Bestimmungen und ihre konkreten Implikationen für Schweizer Fahrzeuglenker zusammen.

Via Sicura-Massnahme Gesetzliche Grundlage Schwelle / Bedingung Sanktion / Folge
Raserei – innerorts Art. 90 Abs. 3 SVG +40 km/h bei 30 km/h / +50 km/h bei 50 km/h 1–4 Jahre Freiheitsstrafe + Entzug 24 Monate
Raserei – ausserorts Art. 90 Abs. 3 SVG +60 km/h bei 80 km/h 1–4 Jahre Freiheitsstrafe + Entzug 24 Monate
Raserei – Autobahn Art. 90 Abs. 3 SVG +80 km/h bei 120 km/h 1–4 Jahre Freiheitsstrafe + Entzug 24 Monate
Wiederholung Raserei Art. 90 Abs. 4 SVG 2. Widerhandlung innert 10 Jahren Entzug mindestens 10 Jahre (unbestimmt)
Fahrzeugeinziehung Art. 90a SVG Raserei oder schwere Wiederholung Versteigerung (Verhältnismässigkeit erforderlich)
Alkohol-Wegfahrsperre Art. 17 SVG Wiederholung Alkohol am Steuer Obligatorischer Einbau ins Fahrzeug
Verkehrserziehungskurse Art. 16 Abs. 2bis SVG Bestimmte schwere Widerhandlungen Obligatorisch vor Rückgabe des Ausweises
Rettungskosten Art. 101a SVG Unfall unter Alkohol/Drogen/schwerem Übergeschwindigkeit Nach Verhältnismässigkeit (seit 2023)

Genaue Schwellen der Raserei (Art. 90 Abs. 3 SVG)

  • Zone 30 km/h: Überschreitung von mindestens 40 km/h (Fahren mit 70 km/h oder mehr)
  • Zone 50 km/h: Überschreitung von mindestens 50 km/h (Fahren mit 100 km/h oder mehr)
  • Zone 80 km/h: Überschreitung von mindestens 60 km/h (Fahren mit 140 km/h oder mehr)
  • Zone 120 km/h: Überschreitung von mindestens 80 km/h (Fahren mit 200 km/h oder mehr)
  • Die Qualifikation ist automatisch, sobald die Schwelle erreicht ist (BGE 140 IV 177), unabhängig von den Umständen
  • Seit 2023: Richter können in den leichtesten Fällen eine Geldstrafe verhängen (Abschaffung der Mindeststrafe von 1 Jahr)

Häufige Fragen zu Via Sicura

Können mildernde Umstände geltend gemacht werden, um die Rasereiqualifikation zu vermeiden?

Nein. Die Rasereiqualifikation ist automatisch, sobald die Geschwindigkeitsschwellen erreicht sind, gemäss dem Bundesgericht (BGE 140 IV 177). Die Umstände können die Qualifikation nicht beseitigen, können aber die Strafzumessung beeinflussen. Seit der Revision von 2023 verfügen Richter über eine grössere Ermessensmarge bei der konkreten Strafzumessung.

Kann das Fahrzeug eingezogen werden, auch wenn es einem Dritten gehört?

Ja, aber mit wichtigen Einschränkungen. Die Einziehung ist auch möglich, wenn das Fahrzeug einem Dritten gehört (Arbeitgeber, Familienmitglied), aber das Bundesgericht verlangt die Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips (BGE 144 IV 332). Ein Anwalt kann die Einziehung anfechten, indem er nachweist, dass der dritte Eigentümer von der unerlaubten Verwendung keine Kenntnis hatte.

Gilt Via Sicura für ausländische Fahrzeuglenker in der Schweiz?

Ja, vollumfänglich. Die Via Sicura-Bestimmungen gelten für jeden Lenker, der auf Schweizer Staatsgebiet fährt, unabhängig von seiner Nationalität oder dem Immatrikulationsland des Fahrzeugs. Ausländische Lenker können auch Schweizer Verwaltungsmassnahmen unterliegen, und die Strafmassnahmen können den Behörden ihres Wohnsitzlandes mitgeteilt werden.

Wie lange sind die Verjährungsfristen bei Raserei?

Raserei ist eine dem allgemeinen Verjährungsrecht des Schweizer Strafgesetzbuchs unterworfene Straftat. Die Verfolgungsverjährung beträgt 10 Jahre für Straftaten, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (Art. 97 StGB). Für die Verwaltungsverfahren zum Führerausweisentzug beträgt die Frist in der Regel 5 Jahre ab der Begehung der Widerhandlung.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.