Der Entzug des Führerausweises auf Probe in der Schweiz
Der Führerausweis auf Probe stellt für jeden neuen Fahrzeuglenker in der Schweiz eine entscheidende Etappe dar. Dieser für eine Probezeit von drei Jahren ausgestellte vorläufige Ausweis unterwirft seinen Inhaber besonders strengen Regeln. Bereits ein schwerwiegender Verstoss kann zur sofortigen Aufhebung führen, mit erheblichen Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben. PBM Avocats begleitet regelmässig Personen in dieser heiklen Situation und bietet Fachkenntnisse und individuell angepasste Beratung zur Navigation in diesem komplexen Rechtsrahmen.
Rechtlicher Rahmen und Besonderheiten des Führerausweises auf Probe
Das System des Führerausweises auf Probe wurde in der Schweiz am 1. Dezember 2005 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» eingeführt. Diese Massnahme ist im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) verankert.
Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält der Neulenker einen für drei Jahre gültigen Führerausweis auf Probe. Während dieser Probezeit muss er zwei obligatorische Weiterbildungskurse absolvieren. Der erste muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Ausweiserteilung besucht werden, der zweite in den folgenden zwei Jahren, jedoch mindestens vier Monate nach dem ersten Kurs.
Die Hauptbesonderheit des Führerausweises auf Probe liegt in seiner Widerruflichkeit bei jeder schwerwiegenden Widerhandlung. Im Gegensatz zu Inhabern eines definitiven Ausweises kommen Neulenker nicht in den Genuss des Verwarnsystems vor dem Entzug. Das Schweizer Recht ist in diesem Bereich besonders streng.
Besonderheiten des Probezeitregimes:
- Probezeit: 3 Jahre (verlängert bei Widerhandlung)
- Tiefere Alkoholtoleranz: Grenzwert von 0,10 ‰ statt 0,50 ‰ für Neulenker
- Erste-Hilfe-Kurs und Sensibilisierungskurs: vor Erhalt des definitiven Ausweises obligatorisch
- Begleitetes Fahren: ab 17 Jahren möglich, verkürzt die Probezeit in bestimmten Kantonen auf 12 Monate
- Phase 2: Kurs auf Schleuderanlage obligatorisch in den ersten 12 Monaten
- Definitive Annullation: bei zweimaligem Entzug des Führerausweises auf Probe muss der Lenker 1 Jahr warten, bevor er einen neuen Führerausweis auf Probe beantragen kann
Widerhandlungen, die zum Entzug des Führerausweises auf Probe führen
Der Führerausweis auf Probe (Art. 15a SVG) unterliegt einem besonders strengen Regime. Jede mittelschwere oder schwere Widerhandlung hat für Neulenker schwerwiegendere Folgen als für Inhaber eines definitiven Ausweises und kann bis zur definitiven Annullation des Führerausweises auf Probe führen.
| Art der Widerhandlung | Folge | Weiterbildungskurs | Neue Probezeit |
|---|---|---|---|
| Leichte Widerhandlung (erstmalig) | Nur Verwarnung | Nein | Nein |
| Mittelschwere Widerhandlung | Weiterbildungskurs | Ja (obligatorisch) | Verlängerung der Probezeit |
| 2. mittelschwere Widerhandlung | Entzug des Führerausweises auf Probe | Ja (vor Wiedererteilung) | Ja, neue Probezeit von 3 Jahren |
| Schwere Widerhandlung (erstmalig) | Entzug des Führerausweises auf Probe | Ja (obligatorisch) | Ja, neue Probezeit von 3 Jahren |
| 2. Entzug des Führerausweises auf Probe | Definitive Annullation des Führerausweises auf Probe | Nicht anwendbar | Wartefrist von 1 Jahr für Gesuch um definitiven Ausweis |
| Raserdelikt (Via Sicura) | Entzug des Führerausweises auf Probe + Entzug mindestens 24 Monate | Ja | Neue Probezeit von 3 Jahren nach Entzug |
Verteidigungsstrategien und Rechtsmittel
Gegenüber einem Entzug des Führerausweises auf Probe können verschiedene Verteidigungsstrategien verfolgt werden:
- Anfechtung des Sachverhalts: Infragestellung der technischen Messmittel (Geschwindigkeit, Alkoholgehalt), der Umstände der Kontrolle oder der Identifikation des Lenkers
- Mildernde Umstände: Notstand, Zwang, entschuldbarer Irrtum über die tatsächlichen Umstände, fehlendes Vorstrafenregister
- Anfechtung der rechtlichen Qualifikation: Nachweis, dass eine als «schwer» qualifizierte Widerhandlung in Wirklichkeit «mittelschwer» ist, was die automatische Aufhebung verhindern kann
- Verfahrensfehler: Nichtbeachtung des rechtlichen Gehörs, Fristüberschreitungen durch die Behörde, ungenügende Begründung der Verfügung
- Härteprinzip: In Ausnahmefällen kann die Behörde einen «Härtefall» anerkennen und den Entzug vermeiden oder verkürzen, wenn die Folgen unverhältnismässig wären
- Kantonaler Rekurs: Frist von 30 Tagen; Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung zu beantragen
Häufige Fragen zum Entzug des Führerausweises auf Probe
Was bedeutet die 'definitive Annullation' des Führerausweises auf Probe konkret?
Die definitive Annullation des Führerausweises auf Probe bedeutet, dass dieser spezifische Ausweis ohne Möglichkeit der direkten Wiedererlangung widerrufen wird. Der Lenker muss eine Frist (in der Regel 1 Jahr) abwarten, anschliessend das gesamte Verfahren für den Erwerb eines neuen Führerausweises auf Probe von Anfang an durchlaufen, einschliesslich Theorieprüfung, Lernfahrausweis und praktischer Prüfungen.
Ist der Weiterbildungskurs auch während eines laufenden Beschwerdeverfahrens obligatorisch?
Die Anordnung zur Absolvierung des Weiterbildungskurses ist sofort vollziehbar, auch wenn ein Beschwerdeverfahren hängig ist. Das Beschwerdemittel hat auf diese Pflicht keine aufschiebende Wirkung. Führt die Beschwerde jedoch zur Aufhebung der Widerhandlung, könnten die Kurskosten zurückerstattet werden.
Hat eine mit dem Führerausweis auf Probe begangene Widerhandlung Folgen für meinen späteren definitiven Ausweis?
Ja. Während der Probezeit begangene Widerhandlungen und Entzüge werden im ADMAS-Register erfasst und bei der Beurteilung späterer Widerhandlungen mit dem definitiven Ausweis berücksichtigt. Bei Rückfall berücksichtigen die Behörden die gesamte Führergeschichte des Lenkers bei der Festlegung der Entzugsdauer.
Kann man während des Entzugs des Führerausweises auf Probe begleitend fahren?
Nein. Der Entzug des Führerausweises auf Probe verbietet jegliches Führen eines Motorfahrzeugs, einschliesslich begleitetes Fahren. Einzig das Fahren in einer Fahrschule mit einem zugelassenen Fahrlehrer (Lernfahrausweis) ist möglich, wenn es im Rahmen einer neuen Ausbildung zum Erwerb eines Ausweises unternommen wird.