Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Konkurs verhindern

Konkurs verhindern

Wie kann man den Konkurs verhindern? Alternative Lösungen in der Schweiz

Angesichts finanzieller Schwierigkeiten sehen sich viele Schweizer Unternehmen dem Konkursrisiko gegenüber. Diese Situation ist, obwohl besorgniserregend, nicht ohne Ausweg. Das Schweizer Recht bietet mehrere Alternativen an, die es ermöglichen, die formelle Konkurserklärung zu vermeiden und tragfähige Lösungen zur Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens zu finden. Diese Rechtsmechanismen zielen darauf ab, die Geschäftstätigkeit zu erhalten und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu schützen. Unsere Anwaltskanzlei begleitet Unternehmen bei der Identifikation und Umsetzung der am besten auf ihre spezifische Situation zugeschnittenen Strategien, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Schweizer Rechtsrahmens und der wirtschaftlichen Herausforderungen jedes Sektors.

Die Nachlassstundung: ein vorübergehender rechtlicher Schutz

Die Nachlassstundung stellt eine der wichtigsten vom Schweizer Recht vorgesehenen Alternativen zum Konkurs dar. Dieses Verfahren, geregelt durch Art. 293 und folgende des SchKG, bietet dem in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen eine Atempause zur Reorganisation und Verhandlung mit seinen Gläubigern.

Grundsätze und Funktionsweise der Nachlassstundung

Die Nachlassstundung ermöglicht es einem Unternehmen, eine Frist zu erhalten, während der keine Betreibung gegen es eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, mit Ausnahme privilegierter Forderungen. Diese Periode, die in der Regel auf 4 Monate festgesetzt wird, aber in bestimmten Fällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann, gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, Sanierungsmassnahmen zu treffen und einen Nachlassvertrag mit seinen Gläubigern auszuhandeln.

Um von einer Nachlassstundung zu profitieren, muss das Unternehmen beim zuständigen Gericht ein begründetes Gesuch einreichen, begleitet von einer aktuellen Bilanz, einer Erfolgsrechnung, einem Vermögensstand und einem Liquiditätsplan. Das Gericht gewährt die Stundung nur, wenn Aussichten auf eine Sanierung oder Homologierung eines Nachlassvertrags bestehen.

Die verschiedenen Arten von Nachlassverträgen

Das Schweizer Recht unterscheidet hauptsächlich drei Arten von Nachlassverträgen:

  • Der ordentliche Nachlassvertrag (Dividendenvergleich): Die Gläubiger erklären sich bereit, einen Prozentsatz ihrer Forderungen zu erhalten, der Rest wird erlassen
  • Der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung: Das Unternehmen überträgt seine Aktiven ganz oder teilweise an die Gläubiger, die diese selbst liquidieren
  • Der Sanierungsvergleich: Das Unternehmen schlägt einen Restrukturierungsplan vor, ohne notwendigerweise seine Schulden zu reduzieren

Um vom Gericht homologiert zu werden, muss der Nachlassvertrag von einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger genehmigt werden (die mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrags der Forderungen vertreten) und ausreichende Garantien für seine Ausführung bieten.

Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen in allen Phasen dieses komplexen Verfahrens, von der Vorbereitung des Gesuchs bis zur Verhandlung mit den Gläubigern und der Umsetzung des Nachlassplans. Wir achten darauf, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und maximieren gleichzeitig die Sanierungschancen des Unternehmens.

Die aussergerichtliche Sanierung: eine diskrete und flexible Lösung

Die aussergerichtliche Sanierung stellt eine interessante Alternative für Unternehmen dar, die die Öffentlichkeit und Starrheit gerichtlicher Verfahren vermeiden möchten. Dieser Ansatz basiert auf direkten Verhandlungen mit den Gläubigern ohne formelle gerichtliche Intervention.

Vorteile und Grenzen der aussergerichtlichen Sanierung

Die Hauptvorteile dieser Lösung sind:

  • Vertraulichkeit: Das Fehlen eines öffentlichen Verfahrens ermöglicht den Schutz des Unternehmensrufs
  • Flexibilität: Die Parteien können massgeschneiderte, auf ihre spezifische Situation zugeschnittene Lösungen erarbeiten
  • Schnelligkeit: Ohne die inhärenten Fristen gerichtlicher Verfahren können Sanierungsmassnahmen rascher umgesetzt werden
  • Geringere Kosten: Verfahrenskosten werden vermieden

Die aussergerichtliche Sanierung weist jedoch bestimmte Grenzen auf, insbesondere das Fehlen eines Schutzes gegen individuelle Betreibungen nicht kooperativer Gläubiger. Sie erfordert daher einen hohen Konsensgrad unter den Gläubigern und eine transparente Kommunikation seitens des Schuldnerunternehmens.

Finanzielle und operative Restrukturierung

Die Restrukturierung bildet oft einen zentralen Bestandteil der Strategien zur Verhinderung des Konkurses. Sie zielt darauf ab, das finanzielle Gleichgewicht und die Rentabilität des Unternehmens dauerhaft wiederherzustellen, indem gleichzeitig auf mehrere Hebel eingewirkt wird.

Kapital- und Schuldenrestrukturierung

Die finanzielle Restrukturierung kann verschiedene Formen annehmen:

  • Kapitalerhöhung: Der Zufluss neuer Eigenmittel, von bestehenden Aktionären oder externen Investoren, stärkt die finanzielle Struktur des Unternehmens
  • Schuldenumwandlung in Eigenkapital (Debt-to-Equity-Swap): Bestimmte Gläubiger erklären sich bereit, ihre Forderungen in Gesellschaftsanteile oder Aktien umzuwandeln, was die Verschuldung verringert
  • Schuldenstreckung: Die Verlängerung der Rückzahlungsfristen verbessert die kurzfristige Liquidität
  • Neuverhandlung der Zinssätze: Die Senkung der Schuldenkosten verringert die Finanzierungsaufwendungen

Das Schweizer Recht bietet mehrere Mechanismen zur Erleichterung dieser Vorgänge, insbesondere durch die Bestimmungen des OR zu Kapitalveränderungen. In bestimmten Fällen können diese Restrukturierungen von spezifischen Steuervorteilen profitieren.

Operative und strategische Reorganisation

Parallel zu den finanziellen Massnahmen beinhaltet eine wirksame Restrukturierung oft eine Reorganisation der Unternehmensaktivitäten: Überprüfung des Geschäftsmodells, Konzentration auf die rentabelsten Tätigkeiten, Kostenoptimierung und gegebenenfalls rechtliche Reorganisation des Konzerns durch Fusionen, Spaltungen oder Vermögensübertragungen gemäss dem Fusionsgesetz (FusG).

Präventive Rechtsbegleitung: antizipieren, um den Konkurs zu vermeiden

Die beste Strategie zur Verhinderung des Konkurses bleibt die Antizipation. Das Schweizer Recht verpflichtet die Leitungsorgane der Unternehmen zur Wachsamkeit bezüglich der finanziellen Situation. Art. 725 OR sieht vor, dass der Verwaltungsrat eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen vorschlagen muss bei Kapitalverlust oder Überschuldung.

Über diese gesetzlichen Pflichten hinaus können mehrere Indikatoren auf aufkommende Finanzrisiken hinweisen:

  • Die Verschlechterung der Finanzkennzahlen (Liquidität, Solvenz, Rentabilität)
  • Wiederkehrende Zahlungsverzögerungen gegenüber Lieferanten oder Sozialversicherungen
  • Die Anhäufung unbezahlter Kundenforderungen
  • Chronische Liquiditätsengpässe
  • Der Verlust bedeutender Kunden oder wichtiger Märkte

Unsere Kanzlei bietet präventive Rechts- und Finanzaudits an, die eine regelmässige Bewertung der Unternehmensgesundheit und die Identifikation potenzieller Risiken ermöglichen, bevor sie sich zu grösseren Schwierigkeiten materialisieren.

Häufig gestellte Fragen zu Alternativen zum Konkurs in der Schweiz

Welche Alternativen zum Konkurs gibt es im Schweizer Recht?

Das Schweizer Recht sieht mehrere Alternativen vor: 1) Der Nachlassstundung (Art. 293 SchKG) — vorübergehender vom Richter gewährter Aufschub, während dem die Betreibungen sistiert sind. 2) Der Nachlassvertrag — mit den Gläubigern ausgehandeltes Abkommen über eine Teilzahlung. 3) Die aussergerichtliche Sanierung — privatrechtliche Einigung ohne gerichtliche Intervention. 4) Die Aktienübertragung — Transfer des Vermögens an einen Übernehmer.

Was ist die Nachlassstundung und wer kann sie erhalten?

Die Nachlassstundung (Art. 293 ff. SchKG) ist ein vom Richter gewährter vorübergehender Schutz, der es einem Unternehmen ermöglicht, sich zu restrukturieren, ohne verfolgt zu werden. Sie kann jeder natürlichen oder juristischen Person gewährt werden, die von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Der Richter ernennt einen Sachwalter, der die Sanierung überwacht. Die Stundung dauert zunächst 4 Monate und kann auf maximal 24 Monate verlängert werden.

Wann muss das Unternehmen den Richter über seine Überschuldung informieren?

Art. 725 Abs. 2 OR verpflichtet den Verwaltungsrat, den Richter zu benachrichtigen, wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht und sowohl die Bilanz zu Anschaffungskosten als auch zum Marktwert (Going Concern) ein Defizit aufweist. Diese Pflicht ist zwingend — ihre Nichterfüllung begründet die persönliche Haftung der Verwaltungsräte. Die Benachrichtigung muss unverzüglich erfolgen.

Wie verhandelt man einen Nachlassvertrag mit seinen Gläubigern in der Schweiz?

Ein Nachlassvertrag kann vom Richter homologiert werden, wenn Gläubiger, die die doppelte Mehrheit nach Anzahl und Betrag vertreten, ihn genehmigen. Er kann einen teilweisen Schuldenerlass, einen gestaffelten Zahlungsplan oder eine Aktienübertragung vorsehen. Ein Sachwalter überwacht die Ausführung. PBM Avocats begleitet Unternehmen bei der Verhandlung und Homologierung des Nachlassvertrags in Genf und Lausanne.

Was sind die ersten Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit?

Zu den Warnsignalen gehören: wiederkehrende Verzögerungen bei der Zahlung von Lieferanten oder Personal, Kreditverweigerung durch die Bank, Kapitalverlust von mehr als der Hälfte des Aktienkapitals (Art. 725 Abs. 1 OR, Pflicht zur Einberufung der GV), anhaltend negative Geldflüsse und zunehmende eingehende Betreibungen. Eine präventive Rechtsberatung wird bereits bei diesen ersten Anzeichen dringend empfohlen.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.