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Legalitäts-, Gleichheitsprinzip und Doppelbesteuerungsverbot

Legalitäts-, Gleichheitsprinzip und Doppelbesteuerungsverbot

Die Prinzipien der Legalität, Gleichheit und das Doppelbesteuerungsverbot in der Schweiz

Das Schweizer Steuersystem beruht auf drei Grundpfeilern, die seine Kohärenz und Gerechtigkeit gewährleisten: dem Legalitätsprinzip, dem Gleichheitsprinzip und dem Doppelbesteuerungsverbot. Diese strukturierenden Grundsätze begrenzen die Steuerpraxis auf allen Ebenen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In einer Bundesstruktur, in der eidgenössische, kantonale und kommunale Steuern nebeneinander bestehen, bilden diese Grundsätze das Fundament, auf das sich die Steuerverwaltung stützt, um die Steuer gerecht und vorhersehbar zu erheben.

Zusammenfassung der drei verfassungsrechtlichen Grundprinzipien

Prinzip Verfassungsgrundlage Inhalt Praktische Konsequenz
SteuergesetzlichkeitArt. 127 Abs. 1 BVJede Steuer muss auf einem formellen Gesetz beruhen, das Steuerpflichtige, Objekt und Berechnung definiertNichtigkeit von Besteuerungen ohne klare gesetzliche Grundlage
SteuergleichheitArt. 8 + 127 Abs. 2 BVBesteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (horizontal + vertikal)Progressive Tarife; soziale Abzüge
Interkantonales DoppelbesteuerungsverbotArt. 127 Abs. 3 BVVerbot, dasselbe Objekt zweimal von zwei verschiedenen Kantonen zu besteuernZuteilungskriterien + Aufteilungsregeln

Interkantonale steuerliche Zuteilungskriterien

Art des Steuerpflichtigen / Gutes Zuteilungskriterium Zuständiger Kanton
Natürliche Person (Hauptwohnsitz)Steuerdomizil (Lebensmittelpunkt)Kanton des Hauptwohnsitzes
Natürliche Person (Steueraufenthalt)>30 Tage mit Erwerbstätigkeit, oder >90 Tage ohneAufenthaltskanton (sekundäre Zugehörigkeit)
LiegenschaftenGeografische Lage des Grundstücks (wirtschaftliche Zugehörigkeit)Kanton der Grundstücksbelegenheit
EinzelunternehmenSitz der HaupttätigkeitKanton des Sitzes / der Betriebsstätte
Juristische Person (AG, GmbH)Statutarischer Sitz oder Sitz der tatsächlichen LeitungKanton des Sitzes (+ Kantone der Betriebsstätten)
Bewegliches Vermögen (Erbschaft)Letzter Wohnsitz des ErblassersKanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers

Methoden zur Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung

Methode Prinzip Anwendung durch die Schweiz
Freistellung mit ProgressionsvorbehaltAusländische Einkünfte von Schweizer Steuer befreit, aber zur Tarifbestimmung einbezogenHauptmethode in den Schweizer DBA
Anrechnung (Steuergutschrift)Ausländische Steuer auf die für dieselben Einkünfte geschuldete Schweizer Steuer angerechnetInsbesondere für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren

Das Legalitätsprinzip im Schweizer Steuerrecht

Das Legalitätsprinzip bildet den Eckstein des Schweizer Steuerrechts. In Art. 127 Abs. 1 BV verankert, besagt dieser Grundsatz, dass keine Steuer ohne gesetzliche Grundlage erhoben werden darf. Diese Grundregel gewährleistet, dass nur der Gesetzgeber, nicht aber die Verwaltung, eine Steuer einführen oder ändern kann.

In der Praxis gliedert sich das Legalitätsprinzip in zwei verschiedene, aber komplementäre Anforderungen:

  • Die formelle gesetzliche Grundlage: Jede Steuer muss durch ein nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassenes Gesetz vorgesehen sein
  • Die Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage: Das Gesetz muss den Kreis der Steuerpflichtigen, das Steuerobjekt und die Berechnungsmethode klar definieren

Das Steuergleichheitsprinzip

Das Steuergleichheitsprinzip leitet sich direkt aus Art. 8 BV ab, der die Gleichbehandlung garantiert. Im Steuerbereich führt dieses Prinzip zu zwei wesentlichen Anforderungen:

  • Die horizontale Gleichheit: Steuerpflichtige in identischen Situationen müssen gleich besteuert werden
  • Die vertikale Gleichheit: Steuerpflichtige mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit müssen unterschiedlich besteuert werden

Die Einhaltung dieser beiden Dimensionen mündet im Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der ausdrücklich in Art. 127 Abs. 2 BV erwähnt wird.

Das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot

Das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot ist ein fundamentaler verfassungsrechtlicher Grundsatz in der Schweiz, verankert in Art. 127 Abs. 3 BV. Dieser Grundsatz soll verhindern, dass ein und derselbe Steuerpflichtige für denselben Steuergegenstand von verschiedenen Kantonen doppelt besteuert wird. In einem Land, wo jeder Kanton über weitreichende Steuerautonomie verfügt, ist dieser Grundsatz von überragender Bedeutung für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Einheit des Territoriums und der Mobilität von Personen und Unternehmen.

Häufige Fragen zu den Grundprinzipien des Schweizer Steuerrechts

Wie kann eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Steuer in der Schweiz geltend gemacht werden?

Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 8 BV + Art. 127 Abs. 2 BV) kann in einer Einsprache an die Steuerbehörde, dann in einer kantonalen Beschwerde und schliesslich vor dem Bundesgericht geltend gemacht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass zwei Steuerpflichtige in identischen Situationen ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandelt werden, oder dass die Besteuerung nicht der Leistungsfähigkeit entspricht.

Was ist der Steuerort einer Liegenschaft bei einer interkantonalen Erbschaft?

Kraft des Territorialitätsprinzips (wirtschaftliche Zugehörigkeit) werden Liegenschaften im Kanton der Belegenheit besteuert, auch wenn der Verstorbene in einem anderen Kanton domiziliert war. Wenn ein in Genf domizilierter Verstorbener eine Liegenschaft in Zürich besass, fällt die Erbschaftssteuer auf diese Liegenschaft in die Zuständigkeit von Zürich, während das bewegliche Vermögen Genf (Kanton des letzten Wohnsitzes) betrifft.

Bestimmt die 30/90-Tage-Regel automatisch den Schweizer Steuerdomizil?

Diese Schwellenwerte sind Zuteilungskriterien: Ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder von mehr als 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit begründet eine persönliche Zugehörigkeit in der Schweiz. Das Steuerdomizil hängt jedoch vom Lebensmittelpunkt ab (Familie, soziale Beziehungen, Haupttätigkeit). Bei doppeltem Wohnsitz gelten die DBA-Abgrenzungsregeln (feste Wohnstätte, Lebensmittelpunkt, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit).

Wie verteilen Unternehmen ihren Gewinn auf mehrere Schweizer Kantone?

Für Unternehmen mit Sitz in Kanton A und einer Betriebsstätte in Kanton B werden die Gewinne nach objektiven Kriterien aufgeteilt: Umsatz, Lohnsumme oder Aktivenwert, je nach Art der Tätigkeit. Das Bundesgericht hat eine umfangreiche Rechtsprechung (BGE) entwickelt, die diese interkantonalen Aufteilungsregeln präzisiert, um Doppel- oder Unterbesteuerung zu vermeiden.

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