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Steuerliche Regeln für Erbschaften und Nachlässe

Steuerliche Regeln für Erbschaften und Nachlässe

Die steuerlichen Regeln für Erbschaften und Nachlässe in der Schweiz

Die Besteuerung von Erbschaften in der Schweiz weist aufgrund des föderalen Systems eine besondere Komplexität auf. Jeder Kanton verfügt über eigene Steuervorschriften für Erbschaften, was 26 verschiedene Regelungen ergibt. Diese Vielfalt führt zu erheblichen Unterschieden in der steuerlichen Behandlung von Erbschaften je nach Wohnsitz des Erblassers oder dem Standort der Vermögenswerte. Die Steuersätze, Befreiungen und Freibeträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich. Zudem kennt die Schweiz keine eidgenössische Erbschaftssteuer, was die kantonale Autonomie in diesem Bereich stärkt.

Tabelle der Erbschaftssteuersätze nach Kanton und Verwandtschaftsgrad

Die nachstehenden Sätze sind indikativ für einen Erbschaftsanteil von CHF 500'000 und verdeutlichen die interkantonalen Unterschiede:

Kanton Ehegatte / Partner Kinder (direkte Nachkommen) Geschwister Keine Verwandtschaft
Genf (GE)0% (befreit)0% (befreit)6–22%bis 54,6%
Waadt (VD)0% (befreit)bis 7%bis 25%bis 50%
Zürich (ZH)0% (befreit)0% (befreit)bis 6%bis 36%
Bern (BE)0% (befreit)0% (befreit)bis 15%bis 40%
Neuenburg (NE)3–5%3–5%bis 25%bis 50%
Wallis (VS)0% (befreit)0% (befreit)bis 10%bis 35%
Schwyz (SZ)0% (befreit)0% (befreit)0% (befreit)0% (befreit)
Obwalden (OW)0% (befreit)0% (befreit)0% (befreit)0% (befreit)
Zug (ZG)0% (befreit)0% (befreit)bis 4%bis 8,5%

Diese Sätze sind approximativ und dienen lediglich als Anhaltspunkt. Die genaue Besteuerung hängt vom Erbschaftsbetrag, dem kantonalen Progressionstarif und den anwendbaren Freibeträgen ab. Konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Ihre individuelle Situation.

Der rechtliche Rahmen der Erbschaft in der Schweiz

Das Schweizer Erbrecht wird hauptsächlich durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, das die grundlegenden Regeln für die Vermögensübertragung festlegt. Die Erbschaftsbesteuerung liegt jedoch hauptsächlich im kantonalen Recht.

Die Besteuerung von Erbschaften in der Schweiz beruht auf drei Grundprinzipien:

  • Territorialprinzip: Die Steuer wird in dem Kanton erhoben, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte
  • Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit: Liegenschaften werden im Kanton ihrer Belegenheit besteuert, unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers
  • Universalitätsprinzip: Das gesamte übertragene Vermögen unterliegt der Steuer, vorbehaltlich internationaler Abkommen

Besteuerung nach Verwandtschaftsgrad

Der Verwandtschaftsgrad ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Erbschaftssteuer:

Erbenkategorie Allgemeine Behandlung Anzahl befreiender Kantone
Ehegatte / eingetragener PartnerVollständige Befreiung in den meisten Kantonen~24 von 26
Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel)Vollständige Befreiung in den meisten Kantonen~19 von 26
Direkte Vorfahren (Eltern)Unterschiedlich, oft reduzierte Sätze oder Befreiung~10 von 26
GeschwisterMässige Besteuerung in den meisten Kantonen~5 von 26
Nichten und NeffenIn der Regel progressive Besteuerung~3 von 26
Keine VerwandtschaftHöchste Steuersätze (bis 54,6% in GE)2 (SZ, OW)

Bewertung des Nachlassvermögens

Die Bewertung der Nachlassgüter ist ein entscheidender Schritt bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage:

  • Liegenschaften: Bewertung zum Verkehrswert am Todestag (mit Abzug in bestimmten Kantonen)
  • Finanzguthaben: Nennwert oder Börsenkurs am Todestag
  • Nicht kotierte Unternehmen: Kombination aus Ertrags- und Substanzwert
  • Zulässige Abzüge: Schulden des Erblassers, Bestattungskosten, Eröffnungskosten der Erbschaft

Erbschaftsplanung und Steueroptimierung

Die Vielfalt der kantonalen Steuerregelungen bietet erhebliche Optimierungsmöglichkeiten:

  • Wahl des Steuerdomizils: Ein Umzug in einen steuerlich günstigen Kanton (Schwyz, Zug) kann erhebliche Einsparungen bringen, sofern er tatsächlich erfolgt
  • Schenkung zu Lebzeiten: In vielen Kantonen sind Schenkungen steuerlich günstiger behandelt, mit Ausschlussfristen von in der Regel 3 Jahren
  • Testament und Erbvertrag: Instrumente zur Organisation der Vermögensverteilung unter Berücksichtigung der kantonalen steuerlichen Auswirkungen
  • Rechtliche Strukturen: Stiftungen, Trusts, Holdinggesellschaften für bestimmte grosse Vermögen

Internationale Aspekte und Steuerabkommen

Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsbereich mit mehreren Ländern abgeschlossen, darunter Deutschland, Österreich, die USA, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Niederlande. Diese Abkommen bestimmen, welcher Staat für die Besteuerung der verschiedenen Nachlasselemente zuständig ist, und sehen Mechanismen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung vor.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Gibt es eine eidgenössische Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Nein. Die Schweiz erhebt keine eidgenössische Erbschaftssteuer. Die Besteuerung von Erbschaften liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone, was 26 verschiedene Regelungen schafft. Einige Kantone wie Schwyz erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer, während andere für entfernte Erben hohe Steuersätze anwenden.

In welchem Kanton wird eine Erbschaft in der Schweiz besteuert?

Die Besteuerung basiert auf dem Territorialprinzip: Liegenschaften werden im Kanton besteuert, in dem sich das Grundstück befindet, während bewegliches Vermögen im Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers besteuert wird. Diese Aufteilung kann dazu führen, dass mehrere Kantone bei ein und derselben Erbschaft zuständig sind.

Zahlen Kinder Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Das hängt vom Kanton ab. Derzeit befreien 19 von 26 Kantonen Kinder (direkte Nachkommen) vollständig von der Erbschaftssteuer. Kantone wie Genf und Zürich befreien Kinder ebenfalls. Der Kanton Waadt behält eine reduzierte Besteuerung für direkte Nachkommen bei. Der überlebende Ehegatte ist in fast allen Kantonen befreit.

Wie wird eine Liegenschaft für die Erbschaft bewertet?

Liegenschaften werden in der Regel zum Verkehrswert (Marktwert) am Todestag bewertet. Einige Kantone wenden Abzüge an: Im Kanton Waadt beispielsweise entspricht der steuerliche Wert von Liegenschaften 80% des Verkehrswerts. Bei nicht kotierten Unternehmen wird die Bewertung aus Ertrags- und Substanzwert kombiniert.

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