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Verlagerung und Besteuerung multinationaler Konzerne

Verlagerung und Besteuerung multinationaler Konzerne

Verlagerung und Besteuerung multinationaler Konzerne in der Schweiz

Die Schweiz ist eine attraktive Steuerrechtsordnung für multinationale Konzerne und bietet Wettbewerbsvorteile, während sie sich gleichzeitig dem internationalen Druck nach mehr Transparenz anpassen muss. Unsere Anwaltskanzlei begleitet internationale Konzerne bei der Optimierung ihrer Steuerstruktur im Einklang mit dem Schweizer Rechtsrahmen. Die Verlagerung von Aktivitäten in die Eidgenossenschaft erfordert fundierte Kenntnisse der kantonalen Regime, der Doppelbesteuerungsabkommen und der jüngsten regulatorischen Entwicklungen wie der STAF-Steuerreform und der OECD Säule 2.

Effektivsteuersätze nach Kanton (nach STAF)

Kanton Effektivsteuersatz Gewinnsteuer (Schätzung) Patent Box F&E-Abzug
Zug (ZG)~11,9%Ja (90% Reduktion)Ja (150%)
Nidwalden (NW)~11,9%JaJa
Luzern (LU)~12,3%JaJa
Appenzell Innerrhoden (AI)~12,7%JaJa
Genf (GE)~13,99%JaJa (150%)
Waadt (VD)~13,79%JaJa (150%)
Zürich (ZH)~19,7%JaJa
Bern (BE)~21,6%JaJa

Schätzungswerte inkl. DBG + kantonale und kommunale Steuern, für 2024. Säule 2 (Mindeststeuersatz 15%) gilt für Konzerne mit konsolidiertem Umsatz >EUR 750 Mio. ab 2024.

STAF-2020-Instrumente: Vergleich

Instrument Vorteil Hauptvoraussetzungen OECD-Konformität
Patent BoxReduktion bis 90% der PatentertrageNexus-Ansatz: F&E proportional in der SchweizJa (BEPS Massnahme 5)
F&E-AbzugErhöhter Abzug bis 150% der F&E-KostenF&E in der Schweiz, qualifiziertes PersonalJa
BeteiligungsabzugSteuerreduktion auf Dividenden und Beteiligungsgewinne ≥10%Beteiligung ≥10% oder Wert ≥CHF 1 Mio., Haltedauer ≥1 JahrJa
Stille Reserven bei ZuzugPrivilegierte Besteuerung bei Etablierung in der SchweizSitzverlegung oder Einbringung von Aktiven aus dem AuslandJa
Eigenfinanzierungsabzug (ZH, BE)Abzug der Zinsen auf überschüssigem EigenkapitalNur in Kantonen mit höherer SteuerbelastungJa

Der Schweizer Rechts- und Steuerrahmen für multinationale Konzerne

Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch seine dreigliedrige föderale Struktur aus: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die 2020 in Kraft getreten ist, hat die Steuerlandschaft für multinationale Konzerne grundlegend verändert. Diese Reform hat die international angefochtenen Sondersteuerstatuten (Holding-, Hilfs- und Domizilgesellschaften) abgeschafft und gleichzeitig neue, den OECD-Standards entsprechende Mechanismen eingeführt.

Die globale Mindeststeuer und ihre Folgen für die Schweiz (Säule 2)

Das Abkommen über die globale Mindeststeuer von 15% (Säule 2 des BEPS-2.0-Projekts) stellt die Schweiz vor eine grosse Herausforderung:

  • Anwendbar auf multinationale Konzerne mit konsolidiertem Umsatz >EUR 750 Millionen
  • Effektiver Mindeststeuersatz von 15% pro Rechtsordnung
  • Einführung der Qualifizierten inländischen Mindeststeuer (QDIMT) in der Schweiz ab 2024
  • Umverteilung der Einnahmen an die Kantone zur Finanzierung von nichtsteuerlichen Attraktivitätsmassnahmen
  • Beibehaltung der Vorteile für KMU (die dem Schwellenwert nicht unterliegen)

Häufige Fragen zur Verlagerung und Besteuerung multinationaler Konzerne

Welche Auswirkungen hat Säule 2 (Mindeststeuer 15%) auf multinationale Konzerne in der Schweiz?

Säule 2 der OECD schreibt einen effektiven Mindeststeuersatz von 15% für Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz vor. Die Schweiz hat eine Ergänzungssteuer (QDIMT) eingeführt, um diesen Schwellenwert in steuergünstigen Kantonen (wie Zug oder Schwyz) zu erreichen. Der Bund verteilt einen Teil der Einnahmen an die Kantone, damit diese den Steueranstieg teilweise über nichtsteuerliche Massnahmen (F&E-Subventionen, Infrastruktur) kompensieren können.

Was ist die Schweizer Patent Box und welche Erträge deckt sie ab?

Die Patent Box (eingeführt durch die STAF 2020) ermöglicht eine reduzierte Besteuerung von bis zu 90% auf Nettoerträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Gebrauchsmuster, integrierte Schaltkreistopographien, geschützte Daten). Es gilt ein Nexus-Ansatz der OECD: Die Reduktion ist proportional zu den in der Schweiz getätigten F&E-Ausgaben. Jeder Kanton wendet seine eigenen Modalitäten innerhalb dieses bundesrechtlichen Rahmens an.

Was ist ein Steuerruling in der Schweiz und wie erhält man eines?

Ein Steuerruling (Vorabbescheid) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und der kantonalen (und ggf. eidgenössischen) Steuerbehörde, die die steuerliche Behandlung einer geplanten Transaktion oder Struktur bestätigt. Es bietet wertvolle Rechtssicherheit. Der Antrag wird bei der zuständigen kantonalen Verwaltung gestellt und erfordert eine detaillierte Beschreibung der Struktur. Rulings sind vertraulich, werden aber nun gemäss den BEPS-Massnahmen zwischen Ländern automatisch ausgetauscht.

Wie hat die STAF-Reform 2020 die Besteuerung von Holdinggesellschaften in der Schweiz verändert?

Die STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung), in Kraft getreten am 1. Januar 2020, hat die international angefochtenen Sondersteuerstatuten (Holding-, Hilfs- und Domizilgesellschaften) abgeschafft. Als Ausgleich wurden neue, den OECD-Standards entsprechende Instrumente eingeführt: Patent Box, erhöhte F&E-Abzüge (bis 150%), privilegierte Besteuerung stiller Reserven bei Zuzug in die Schweiz und der Beteiligungsabzug.

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