Skip to main content
+41 58 590 11 44
PBM Avocats – Avocats Genève Lausanne
Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen

Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen

Die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen in der Schweiz

Die Übertragung eines Familienunternehmens ist eine der strategisch und rechtlich komplexesten Herausforderungen für Schweizer Unternehmer. In der Schweiz sind mehr als 70% der Unternehmen familiengeführte KMU, deren Übertragung heikle rechtliche, steuerliche und menschliche Fragen aufwirft. Eine vorausschauende Planung, idealerweise ab 10 Jahren vor der geplanten Übertragung, ist unerlässlich, um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und die Rechte aller Erben zu wahren. PBM Avocats begleitet Unternehmer in Genf und Lausanne.

Die Herausforderungen der Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen

Herausforderung Schlüsselfragen
Wahl des NachfolgersKind? Welches Kind? Externer Manager? MBO?
Gleichbehandlung der ErbenWie werden die nicht übernehmenden Erben entschädigt?
UnternehmensbewertungWie wird ein für alle fairer Preis festgesetzt?
FinanzierungKann der Nachfolger die Übernahme finanzieren?
SteueroptimierungWie wird die Steuerbelastung der Übertragung optimiert?
Post-Übertragung-GovernanceWie wird das Nebeneinander der Generationen geregelt?

Die rechtlichen Instrumente der Unternehmensübertragung

Der Erbvertrag (Art. 512 ff. ZGB)

Der Erbvertrag ist das wichtigste Instrument der Nachlassplanung. Er kann vorsehen:

  • Erbverzichtsvertrag: ein Erbe verzichtet auf seinen Pflichtteil oder auf seinen gesamten Anteil, gegen einen gegenwärtigen Vorteil oder ohne einen solchen. Ermöglicht die Zuweisung des Unternehmens an einen einzigen Nachfolger ohne das Risiko späterer Anfechtungen
  • Erbeinsetzevertrag oder Vermächtnis: vorab einen Erben oder Vermächtnisnehmer für das Unternehmen bestimmen
  • Nicht-Entfremdungsvertrag: sich verpflichten, das Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums in der Familie zu behalten

Das Unternehmensvermächtnis

Das Testament kann:

  • Den Nachfolger bestimmen und ihm das Unternehmen als Vorempfang auf die Erbschaft zuweisen
  • Ausgleichsvermächtnisse für die anderen Erben vorsehen
  • Eine Nutzniessung zugunsten des überlebenden Ehegatten an den Unternehmensgewinnen einrichten
  • Dem Nachfolger Auflagen auferlegen (Erhaltung der Arbeitsplätze, Weiterführung der Tätigkeit)

Die Schenkung unter Lebenden

Die vorzeitige Schenkung des Unternehmens ermöglicht die Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten des Gründers. Sie kann erfolgen:

  • Unentgeltlich (mit Anrechnung auf den Nachlass)
  • Entgeltlich (Verkauf zu reduziertem Preis mit Schenkungsergänzung)
  • Mit einem Nutzniessungsvorbehalt (der Gründer behält die Unternehmensgewinne auf Lebenszeit)
  • Oder mit einem Rückfallrecht (wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt)

Rechtliche Strukturen zur Erleichterung der Übertragung

  • Familienholding: die Beteiligungen in einer Holdinggesellschaft zusammenfassen, deren Anteile schrittweise an die designierten Nachfolger übertragen werden, mit Mehrstimmrechten oder Differenzierung der Aktienkategorien
  • Aktionärbindungsvertrag: die Rechte und Pflichten der Familienaktionäre, die Bedingungen für die Abtretung von Anteilen, Vorkaufsrechte und Drag-along/Tag-along-Klauseln regeln
  • Familienbeirat: para-rechtliches Governance-Organ, das die Beziehungen zwischen Familie und Unternehmen regelt

Steuerliche Aspekte der Unternehmensübertragung in der Schweiz

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: die grosse Mehrheit der Schweizer Kantone befreit Übertragungen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und direkten Nachkommen. Genf und Waadt besteuern Übertragungen in direkter Linie nicht
  • Einkommenssteuer: stille Reserven (latente Wertzuwächse im Unternehmen) werden bei der Nachlassübertragung grundsätzlich nicht besteuert, es sei denn, sie werden bei der späteren Liquidation oder dem Verkauf aufgelöst
  • Sonderregelungen: bestimmte Kantone bieten Steueraufschübe oder Bewertungen zum Ertragswert (unter dem Marktwert) für Familienunternehmen an

Wie kann ein KMU an ein Kind übertragen werden, ohne die anderen Erben zu benachteiligen?

Die Übertragung eines KMU an nur ein Kind in einer Geschwisterreihe erfordert eine vorausschauende Planung. Mögliche Lösungen umfassen: einen Erbverzichtsvertrag mit den anderen Kindern, eine Schenkung, die durch Ausgleichszahlungen in Höhe des Werts der Anteile der anderen Kinder kompensiert wird, eine Unternehmensbewertung zu einem angemessenen Preis, oder die Einrichtung einer Struktur (Holding), die eine Teilhabe am wirtschaftlichen Wert ohne Aufteilung der Kontrolle ermöglicht.

Wie wird die Übertragung eines Familienunternehmens in der Schweiz besteuert?

Die Besteuerung variiert je nach Kanton. Die meisten Schweizer Kantone (darunter Genf und Waadt) befreien Übertragungen zwischen Ehegatten und in direkter Linie (Eltern-Kinder) von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Übertragung kann jedoch eine Einkommenssteuer auslösen, wenn stille Reserven aufgelöst werden. Für die Unternehmensübertragung bestehen Sonderregelungen (Zahlungsaufschub, Ermässigung der Bemessungsgrundlage).

Was ist der Erbvertrag und wie kann er für die Unternehmensnachfolge eingesetzt werden?

Der Erbvertrag (Art. 512 ff. ZGB) ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem künftigen Erblasser und seinen Erben, die eine vorausgehende Regelung der Erbfolge ermöglicht. Er kann vorsehen: der Verzicht eines Erben auf seinen Pflichtteil gegen einen gegenwärtigen Vorteil, die vorzeitige Zuweisung des Unternehmens an einen bestimmten Nachfolger, oder Garantien für die nicht übernehmenden Erben. Der Erbvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung (notarielle Urkunde).

Wie wird ein KMU im Rahmen einer Erbfolge bewertet?

Die Bewertung eines KMU ist ein zentrales Thema der Unternehmensnachfolge. In der Schweiz anerkannte Methoden umfassen: die Praktikermethode (gewichteter Durchschnitt von Ertragswert und Substanzwert), die DCF-Methode (Discounted Cash Flows), die Marktvergleichsmethode. Wirtschaftsprüfer und zugelassene Bewerter führen diese Bewertungen durch, deren Ergebnisse von den nicht übernehmenden Erben angefochten werden können.

Was passiert, wenn kein Familienmitglied das Unternehmen übernehmen möchte?

Wenn kein Erbe das Unternehmen übernehmen möchte, bestehen mehrere Optionen: Verkauf an einen Dritten (MBO/MBI — Übernahme durch das Management oder einen externen Käufer), Veräusserung an einen Private-Equity-Fonds, geordnete Liquidation, Fusion mit einem anderen Unternehmen. In diesem Fall ist eine vorausschauende Planung noch wichtiger, um den Verkaufswert zu maximieren und eine ungeordnete Liquidation in der Erbhektik zu vermeiden.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie unser Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Termin vor Ort oder per Videokonferenz.