Besteuerung von Kryptowährungen für Privatpersonen in der Schweiz: Steuerliches Reporting
Das Halten und die Transaktionen von Kryptowährungen stellen für in der Schweiz ansässige Privatpersonen eine erhebliche steuerliche Herausforderung dar. Während der Markt der digitalen Vermögenswerte weiter wächst, haben die Schweizer Steuerbehörden ihre Position zur steuerlichen Behandlung dieser Vermögenswerte schrittweise präzisiert. Das Reporting von Kryptowährungen stellt eine unumgängliche Steuerpflicht für jeden Schweizer Steuerpflichtigen dar, der digitale Vermögenswerte besitzt.
Grundprinzipien der Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz
In der Schweiz gelten Kryptowährungen als Vermögenswerte und nicht als Devisen im engeren Sinne. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) qualifiziert sie rechtlich als «immaterielle bewegliche Güter». Diese Klassifikation hat direkte Auswirkungen auf ihre steuerliche Behandlung. Die Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz gliedert sich in drei Hauptachsen:
- Die Vermögenssteuer, die auf den Gesamtwert der gehaltenen Kryptowährungen angewandt wird
- Die Einkommenssteuer, die Gewinne aus Mining, Staking oder ähnlichen Aktivitäten betrifft
- Die Kapitalgewinnsteuer, die in bestimmten spezifischen Situationen anwendbar sein kann (professioneller Trader)
Steuerliche Behandlung der verschiedenen Kryptowährungs-Operationen
| Operation | Privatanleger | Professioneller Trader | Wo deklarieren |
|---|---|---|---|
| Einfacher Kauf | Vermögen am 31.12. (Vermögenssteuer) | Handelsaktivum in der Bilanz | Wertschriftenverzeichnis / andere Guthaben |
| Verkauf mit Gewinn | Steuerbefreit (privater Kapitalgewinn) | Steuerpflichtiges Einkommen + AHV | Selbständige Erwerbstätigkeit (wenn profi) |
| Mining | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Wert bei Erwerb) | Gleich + Aufwandsabzug | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit |
| Staking | Erträge aus beweglichem Vermögen (steuerpflichtig) | Gleich | Erträge aus beweglichem Vermögen |
| Yield Farming / DeFi | Erträge aus beweglichem Vermögen (steuerpflichtig) | Gleich oder selbständige Erwerbstätigkeit | Erträge aus beweglichem Vermögen |
| NFT (Verkauf) | Steuerbefreit wenn Privatvermögen | Steuerpflichtig wenn berufliche Tätigkeit | Je nach Qualifikation |
| Airdrop / Fork | Steuerpflichtig zum Empfangswert (wenn Wert festgestellt) | Gleich | Verschiedene Einkünfte |
Deklarationspflichten und Reporting von Kryptovermögenswerten
Das steuerliche Reporting von Kryptowährungen in der Schweiz ist Teil der allgemeinen Pflicht, das gesamte Vermögen zu deklarieren. Im Steuerdeklarationsformular müssen Kryptowährungen im Abschnitt für andere Vermögenselemente aufgeführt werden. Der Steuerpflichtige muss angeben:
- Die Art der gehaltenen Kryptowährung
- Die am 31. Dezember besessene Menge
- Den Wert in Schweizer Franken zu diesem Datum
- Das Erwerbsdatum und den Kaufpreis (zur Berechnung allfälliger Kapitalgewinne)
Erforderliche Dokumentation für das Reporting
Das Führen einer präzisen Dokumentation ist ein grundlegender Aspekt des Krypto-Reportings. Die Steuerpflichtigen müssen aufbewahren:
- Die Auszüge der verwendeten Tauschplattformen (Exchanges)
- Die auf den Blockchains eingetragenen Transaktionsbestätigungen
- Die Wallet-Adressen
- Die Transferbelege von oder zu Bankkonten
Diese Dokumentation dient nicht nur zur korrekten Erstellung der Steuererklärung, sondern stellt auch einen Beweis bei einer Steuerprüfung dar. Da die Beweislast beim Steuerpflichtigen liegt, kann das Fehlen einer angemessenen Dokumentation zu ungünstigen Schätzungen seitens der Steuerbehörden führen.
Herausforderungen bei dezentralisierten Exchanges und privaten Wallets
Transaktionen auf dezentralisierten Exchanges (DEX) oder über private Wallets werfen spezifische Reporting-Herausforderungen auf. Im Gegensatz zu zentralisierten Plattformen, die Transaktionsauszüge liefern, generieren diese Operationen nicht automatisch steuerlich verwertbare Dokumentation.
Der Steuerpflichtige muss daher ein rigoroses Tracking-System einrichten, indem er die Daten direkt aus den betreffenden Blockchains extrahiert. Blockchain-Explorer ermöglichen die Rekonstruktion des Transaktionsverlaufs, der mit einer bestimmten Adresse verbunden ist.
Bewertungsmethoden für Kryptowährungen
In der Schweiz werden von den Steuerbehörden mehrere Bewertungsmethoden für Kryptowährungen akzeptiert:
- FIFO (First In, First Out): am häufigsten verwendete und akzeptierte Methode
- LIFO (Last In, First Out): akzeptabel wenn kohärent angewendet
- Gewogener Durchschnittspreis: mögliche Vereinfachung für komplexe Portfolios
Die Wahl der Methode muss dokumentiert und von Jahr zu Jahr konstant angewendet werden. Ein Methodenwechsel ohne stichhaltige Begründung könnte von den Steuerbehörden angefochten werden.
Häufige Fragen zum steuerlichen Krypto-Reporting in der Schweiz
Welche Krypto-Reporting-Software eignet sich für die Schweizer Anforderungen?
Tools wie Koinly, CoinTracking oder Blockpit ermöglichen den Import von Transaktionsdaten und die Erstellung von an die Schweizer Steuergesetzgebung angepassten Berichten. Sie wenden die FIFO-Methode an und berechnen die Kapitalgewinne. Sie ersetzen jedoch keinen Steueranwalt für komplexe Situationen (DeFi, Staking, wenig liquide Token).
Wie deklariere ich DeFi-Transaktionen in meiner Schweizer Steuererklärung?
DeFi-Erträge (Yield Farming, Liquidity Mining, Staking) müssen als Vermögenserträge zu ihrem CHF-Wert zum Zeitpunkt der Zuweisung deklariert werden. Liquiditätspositionen in Pools müssen per 31. Dezember bewertet werden. Nicht alle Kantone haben dieselbe Praxis; PBM Avocats kann Sie je nach Ihrem Wohnsitzkanton beraten.
Müssen Transaktionen auf dezentralisierten Exchanges (DEX) deklariert werden?
Ja. Auch Transaktionen auf DEX (Uniswap, Curve usw.) ohne KYC müssen in Ihre Steuererklärung aufgenommen werden, wenn Sie in der Schweiz ansässig sind. Die Blockchain ist transparent und die Behörden entwickeln Analysetools. Das Fehlen eines Reportings kann eine Steuerhinterziehung darstellen.
Tauscht die Schweiz automatisch Informationen über Krypto-Konten aus?
Schweizerische zentralisierte Plattformen und bestimmte ausländische, dem AIA unterworfene Plattformen übermitteln Daten an die Steuerbehörden. Non-custodiale Wallets sind nicht direkt betroffen. Die OECD arbeitet an einem für Kryptovermögenswerte spezifischen Rahmen (CARF), der demnächst Anwendung finden soll.