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Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz: Token

Die Schweiz hat sich als Pioniergebiet im rechtlichen Rahmen für Kryptowährungen und Token positioniert. Mit dem Entstehen des Crypto Valley in Zug hat das Land einen ausgereiften Regulierungsrahmen entwickelt, der verschiedene Token-Kategorien nach ihren wirtschaftlichen Funktionen unterscheidet. Dieser pragmatische Ansatz hat zahlreiche internationale Blockchain-Projekte angezogen, die Rechtssicherheit suchen. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat klare Richtlinien zur Token-Klassifikation und den damit verbundenen regulatorischen Anforderungen aufgestellt.

Rechtliche Klassifikation von Token nach Schweizer Recht

Der Schweizer Regulierungsrahmen zeichnet sich durch seinen funktionalen, nicht formalistischen Ansatz gegenüber Token aus. Die FINMA hat eine Taxonomie etabliert, die Token nach ihrer wirtschaftlichen Funktion und nicht nach ihrer technischen Struktur kategorisiert. Diese zu einer internationalen Referenz gewordene Klassifikation umfasst drei Hauptkategorien.

Vergleichstabelle: Payment vs. Utility vs. Asset-Token

Kriterium Zahlungs-Token Nutzungs-Token Anlage-Token
Hauptfunktion Zahlungsmittel und Werttransfer Zugang zu einem digitalen Dienst Forderung oder Beteiligung (Aktie, Obligation)
Beispiel Bitcoin (BTC), Litecoin Zugriffstoken für eine SaaS-Plattform Security-Token (tokenisierte Aktien, Obligationen)
Wertpapier? Nein Nein (wenn sofortige Nutzung möglich) Ja
Hauptsächlich anwendbares Gesetz GwG OR, GwG (wenn hybrid) FinfraG, FIDLEG, OR
Prospektpflicht Nein Nein (ausser wenn hybrid) Ja (ausser FIDLEG-Ausnahmen)
SRO/FINMA-Pflicht Ja (Intermediäre) Teilweise Ja
Steuerliche Behandlung (natürliche Person) Vermögen + Kapitalgewinn (privat = befreit) Vermögen + Kapitalgewinn (privat = befreit) Vermögen + Einkünfte (Dividenden, Zinsen steuerpflichtig)

Zahlungs-Token

Zahlungs-Token (Payment-Token) sind als Zahlungsmittel für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder als Werttransferinstrument konzipiert. Sie begründen keine Forderung gegen einen bestimmten Emittenten. Bitcoin ist das bekannteste Beispiel dieser Kategorie. Aus regulatorischer Sicht:

  • Werden diese Token als Zahlungsmittel gemäss dem Geldwäschereigesetz (GwG) behandelt
  • Müssen ihre Emittenten und Intermediäre die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei einhalten
  • Gelten sie nicht als Effekten im Sinne des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)

Anlage-Token

Anlage-Token (Asset-Token) repräsentieren eine Forderung gegen ihren Emittenten. Sie können die Form einer Schuldforderung (Obligation) oder einer Beteiligungsforderung (Aktie) annehmen. Die FINMA betrachtet sie in der Regel als Effekten, was eine Reihe regulatorischer Pflichten auslöst:

  • Anwendung der Bestimmungen des Obligationenrechts über die Ausgabe von Aktien oder Obligationen
  • Einhaltung des FinfraG betreffend den Handel mit Effekten
  • Mögliche Unterstellung unter das Gesetz über kollektive Kapitalanlagen (KAG), wenn der Token ein Recht in einem Anlagevehikel repräsentiert

Die Qualifikation als Effekte zieht insbesondere Prospektpflichten bei öffentlicher Emission nach sich, obwohl Ausnahmen für kleine Emissionen (unter CHF 8 Millionen) oder solche für eine begrenzte Anzahl qualifizierter Investoren bestehen.

Nutzungs-Token

Nutzungs-Token (Utility-Token) geben Zugang zu einem digitalen Dienst auf einer Blockchain-Infrastruktur. Sie gelten in der Regel nicht als Effekten, wenn ihre Hauptfunktion darin besteht, ein Zugriffsrecht auf einen Dienst zu gewähren, und der Token im Zeitpunkt seiner Emission verwendet werden kann. Weist ein Utility-Token jedoch Investitionsmerkmale auf, kann er als hybrider Token qualifiziert und teilweise dem Regime der Anlage-Token unterstellt werden.

Token-Emissionsverfahren und gesetzliche Anforderungen

Die Emission von Token in der Schweiz, gemeinhin Initial Coin Offering (ICO) oder Security Token Offering (STO) genannt, ist durch ein Regelwerk eingerahmt, das je nach Token-Klassifikation variiert.

Rechtliche Struktur und Vorbereitung

Vor der Emission von Token stellt die Einrichtung einer geeigneten Rechtsstruktur einen grundlegenden Schritt dar. Die üblichen Strukturen umfassen:

  • Eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) zur Nutzung einer klaren Governance-Struktur
  • Eine Schweizer Stiftung, insbesondere für gemeinnützige Projekte
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für kleinere Projekte

Die Vorbereitung umfasst auch die Erstellung eines White Papers, eines Dokuments, das das Projekt, seine Ziele, die verwendete Technologie, das Team und die geplante Mittelverwendung darlegt.

Geldwäschereibekämpfungspflichten

Alle Emittenten von Zahlungs-Token und Intermediäre, die deren Übertragung erleichtern, müssen:

  • Sich einem von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorgan (SRO) anschliessen oder direkt eine FINMA-Bewilligung einholen
  • Verfahren zur Kundenidentifikation (KYC — Know Your Customer) einrichten
  • Die wirtschaftlich Berechtigten der Gelder identifizieren
  • Wesentliche Transaktionen dokumentieren

DLT-Gesetz und Tokenisierung von Aktiven

Das schrittweise Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Gesetz) zwischen 2021 und 2022 markierte einen wichtigen Fortschritt für die Tokenisierung von Aktiven in der Schweiz. Dieses Gesetz hat eingeführt:

  • Das Konzept der Register-Wertrechte, das die Repräsentation von Rechten auf einem verteilten Register mit denselben Funktionen wie ein physischer Titel ermöglicht
  • Einen Rechtsrahmen für die Übertragung dieser Register-Wertrechte via Blockchain
  • Eine neue Bewilligungskategorie für DLT-basierte Handelssysteme
  • Klarstellungen zur Behandlung von Kryptoaktiven im Konkursfall

Häufige Fragen zu Token im Schweizer Recht

Wie bestimmt die FINMA die Kategorie eines Tokens?

Die FINMA prüft den tatsächlichen wirtschaftlichen Zweck des Tokens (Substance over Form). Sie analysiert die dem Inhaber eingeräumten Rechte, den Zeitpunkt der möglichen Nutzung und die Art der Verpflichtungen des Emittenten. Ein Token kann hybrid sein und mehrere Qualifikationen kumulieren. Die FINMA kann vor dem Launch über ihren FinTech Desk konsultiert werden.

Ist ein Utility-Token immer von der Finanzregulierung befreit?

Nein. Ein Utility-Token kann als hybrider Token qualifiziert werden, wenn er Investitionsmerkmale aufweist (erwartete Rendite, Spekulation). In diesem Fall kann die Wertpapierregulierung teilweise Anwendung finden. Die Unterscheidung wird von der FINMA von Fall zu Fall beurteilt.

Ist ein Prospekt für die Emission von Security-Tokens in der Schweiz erforderlich?

Grundsätzlich ja, wenn die Tokens öffentlich angeboten werden. Das FIDLEG sieht Ausnahmen vor, insbesondere für Angebote unter 8 Millionen CHF innerhalb von 12 Monaten, Angebote an weniger als 500 Investoren oder Angebote, die sich ausschliesslich an professionelle Investoren richten. Der Prospekt muss von einer von der FINMA zugelassenen Prüfstelle genehmigt werden.

Was ist ein Register-Wertrecht nach dem Schweizer DLT-Gesetz?

Ein Register-Wertrecht (Registerwertrecht) ist eine neue Art von Finanzinstrument, das durch das DLT-Gesetz von 2021 eingeführt wurde. Es ermöglicht die Repräsentation von Rechten (Aktien, Obligationen usw.) auf einem verteilten Register mit denselben Rechtswirkungen wie ein physischer Titel. Dieser Mechanismus erleichtert die Tokenisierung von Schweizer Aktien und Obligationen mit vollständiger Rechtssicherheit.

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