Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz: Rechtsstatus von Exchanges
Die Schweiz hat sich dank ihres fortschrittlichen Regulierungsrahmens als attraktiver Standort für Akteure im Kryptowährungssektor positioniert. Kryptowährungshandelsplattformen, gemeinhin als «Exchanges» bezeichnet, profitieren im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen von einem relativ klaren Rechtsumfeld. Diese Regulierungsklarheit resultiert hauptsächlich aus dem pragmatischen Ansatz der Schweizer Behörden, insbesondere der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht). Der rechtliche Status dieser Plattformen in der Schweiz stützt sich auf mehrere legislative Säulen, die ihre Tätigkeiten regeln und gleichzeitig Innovationen fördern.
Anwendbarer Regulierungsrahmen für Exchanges in der Schweiz
Der rechtliche Status der Exchanges in der Schweiz ist in einen Regulierungsrahmen eingebettet, der sich schrittweise an die Besonderheiten digitaler Aktiven angepasst hat. Im Gegensatz zu einigen Ländern, die spezifische Regime geschaffen haben, hat die Schweiz einen funktionalen Ansatz bevorzugt und die bestehende Gesetzgebung auf neue Technologien angewendet.
FINMA-Bewilligungsarten für Exchanges
| Bewilligungsart | Rechtsgrundlage | Mindestkapital | Abgedeckte Tätigkeiten |
|---|---|---|---|
| SRO-Anschluss | GwG | Je nach SRO | Nur GwG-Finanzintermediär (Krypto/Fiat, Krypto/Krypto-Tausch) |
| Effektenhändler-Lizenz | FINIG | CHF 1,5 Mio. (min.) | Handel mit Security-Token auf eigene oder fremde Rechnung |
| DLT-Handelssystem | FinfraG + DLT-Gesetz 2021 | CHF 1 Mio. (min.) | Kryptoaktiven-Exchange (Profis + Retail) auf Distributed Ledger |
| Börse / MTF | FinfraG | CHF 10 Mio. (min.) | Multilaterale Handelsplattform für Effekten |
| Bank / FinTech | BankG / FinTech-Verordnung | CHF 300'000 (FinTech) / CHF 10 Mio. (Bank) | Custody von Kundenaktiven + Krypto-Bankdienstleistungen |
Schweizer Exchanges unterliegen primär dem Geldwäschereigesetz (GwG) und können je nach ihren Tätigkeiten dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) oder dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstellt sein. Das DLT-Gesetz, das schrittweise ab 2021 in Kraft trat, brachte bedeutende Änderungen an zehn Bundesgesetzen, um die Integration von Kryptowährungen in den Schweizer Rechtsrahmen zu erleichtern.
Spezifische Pflichten je nach Klassifikation
- Plattformen, die ausschliesslich Krypto-zu-Krypto-Tausch anbieten, haben generell weniger strenge Anforderungen
- Exchanges mit Fiat-zu-Krypto-Diensten unterliegen umfangreicheren Pflichten
- Plattformen mit Verwahrungsdiensten für digitale Aktiven müssen spezifische Sicherheitsstandards einhalten
Bewilligungsverfahren und Aufsicht über Exchanges
Das Bewilligungsverfahren für Exchanges in der Schweiz variiert je nach Art ihrer Tätigkeiten. Für Plattformen, die im Sinne des GwG als Finanzintermediäre gelten, ist der Anschluss an ein von der FINMA anerkanntes Selbstregulierungsorgan (SRO) der erste obligatorische Schritt.
Das Bewilligungsverfahren bei der FINMA umfasst in der Regel:
- Einreichung eines vollständigen Dossiers mit Geschäftsmodell, Sicherheitsmassnahmen und Compliance-Verfahren
- Überprüfung der Unbescholtenheit und beruflichen Qualifikation der Führungspersonen
- Bewertung der internen Kontrollmechanismen und des Risikomanagements
- Prüfung der technischen und organisatorischen Massnahmen zur Sicherheit der Kundenaktiven
- Analyse der GwG/KYC-Verfahren
Kapital- und Organisationsanforderungen
Bewilligte Exchanges müssen ein Mindestkapital halten, dessen Betrag je nach Art der angebotenen Dienstleistungen variiert. Auf organisatorischer Ebene müssen Exchanges einrichten:
- Eine klare Governance-Struktur mit angemessener Funktionstrennung
- Robuste IT-Systeme, die Transaktionssicherheit und Datenschutz gewährleisten
- Wirksame Kundenidentifikationsverfahren (KYC) und Transaktionsüberwachung
- Risikomanagementmechanismen für operationelle, rechtliche und Reputationsrisiken
Geldwäschereibekämpfungspflichten
Die Geldwäschereibekämpfungspflichten sind einer der strengsten Aspekte der Regulierung. Als Finanzintermediäre im Sinne des GwG sind Exchanges verpflichtet, strenge Massnahmen umzusetzen:
- Kundenidentifikation (KYC) bei Transaktionen ab CHF 1'000
- Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten der Gelder
- Einrichtung eines Transaktionsüberwachungssystems zur Erkennung ungewöhnlicher Geschäfte
- Meldung von Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
- Aufbewahrung von Unterlagen zu Transaktionen und Geschäftsbeziehungen während zehn Jahren
Travel Rule und kryptowährungsspezifische Massnahmen
Die FINMA hat bei der Anwendung der «Travel Rule» auf Kryptowährungstransaktionen einen besonders strengen Ansatz verfolgt. Diese aus den FATF-Empfehlungen stammende Regel verlangt, dass Informationen über Auftraggeber und Empfänger Kryptowährungstransfers begleiten, analog zu traditionellen Banküberweisungen. Sie gilt ab dem ersten Schweizer Franken ohne Mindestbetrag.
- Einsatz von Blockchain-Analysetools zur Rückverfolgung der Mittelherkunft
- Einrichtung von Travel-Rule-Protokollen für den sicheren Informationsaustausch zwischen Plattformen
- Anwendung von verstärkten Verfahren für auf Privatsphäre ausgerichtete Kryptowährungen (Privacy Coins)
Investoren- und Konsumentenschutz
In der Schweiz tätige Exchanges müssen verschiedene Pflichten zum Schutz ihrer Kunden einhalten:
- Transparenz bezüglich Gebühren, Risiken und allgemeinen Nutzungsbedingungen
- Segregation der Kundengelder von den Plattformgeldern
- Einrichtung von technischen Massnahmen zum Schutz der Kryptowährungen vor Cyberangriffen
- Klare Information über die Art der angebotenen Dienstleistungen und die gebotenen Garantien
Das DLT-Gesetz hat den Rechtsschutz der Kryptowährungsinhaber im Falle einer Insolvenz eines Exchanges gestärkt. Es hat insbesondere den Status digitaler Aktiven in Insolvenzverfahren geklärt und ermöglicht deren Rückforderung durch Kunden, wenn sie von der Plattform treuhänderisch gehalten werden.
Häufige Fragen zum Rechtsstatus von Exchanges in der Schweiz
Muss ein Krypto-Exchange zwingend von der FINMA bewilligt werden?
Nicht immer direkt. Exchanges, die als Finanzintermediäre im Sinne des GwG gelten, müssen sich einem anerkannten SRO anschliessen oder eine FINMA-Bewilligung einholen. Plattformen, die Effektenhandel anbieten oder als Handelssysteme (MTF/OTF) betrieben werden, benötigen eine spezifische FINMA-Lizenz.
Was ist der Unterschied zwischen einem SRO und einer direkten FINMA-Lizenz?
Ein SRO (Selbstregulierungsorgan) ist ein von der FINMA anerkannter Branchenverband, der seine Mitglieder in der Geldwäschereibekämpfung (GwG) überwacht. Der SRO-Anschluss ist weniger aufwändig als eine direkte FINMA-Lizenz, die strengere Anforderungen an Kapital, Governance und Revision stellt. Grössere Exchanges wählen oft die Direktlizenz, um einen grösseren Markt bedienen zu können.
Was ist die durch das Gesetz von 2021 geschaffene DLT-Lizenz?
Das DLT-Gesetz von 2021 hat eine neue Bewilligungskategorie für Handelssysteme geschaffen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren. Diese Lizenz ist speziell für Kryptoaktiven-Handelsplattformen konzipiert. Das Mindestkapital beträgt CHF 1 Million, anpassbar je nach Risiken. Sie ermöglicht einem Exchange, sowohl professionelle Teilnehmer als auch Privatkunden zu bedienen.
Gilt die Travel Rule für Schweizer Exchanges?
Ja. Seit 2021 gilt die Travel Rule in der Schweiz ohne Mindestbetrag. Exchanges müssen bei jedem Kryptowährungstransfer zwischen Anbietern Informationen über Auftraggeber und Empfänger übermitteln. Für Transfers auf Non-Custodial Wallets gelten verstärkte Sorgfaltspflichten.
Kann PBM Avocats bei der Erlangung einer Bewilligung für einen Exchange begleiten?
Ja. Unsere Kanzlei begleitet Plattformen bei der Analyse ihres Geschäftsmodells, der Vorbereitung des FINMA-Dossiers, der KYC/AML-Compliance, der rechtlichen Strukturierung und im Dialog mit den Regulierungsbehörden in Genf und Lausanne.