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Stablecoins

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Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz: Stablecoins

Die Schweiz positioniert sich als Nervenzentrum für Finanzinnovation, insbesondere im Bereich der Kryptowährungen und Stablecoins. Das Alpenland hat einen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen entwickelt, der Innovationen fördert und gleichzeitig Investoren schützt. Stablecoins, jene Kryptowährungen, deren Wert an traditionelle Aktiven gekoppelt ist, erhalten besondere Aufmerksamkeit von den Schweizer Behörden. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat klare Leitlinien für ihre Klassifikation und Regulierung aufgestellt.

Rechtlicher Rahmen für Stablecoins in der Schweiz

Das Schweizer Rechtssystem behandelt Stablecoins — anders als Utility- oder Investment-Token — nicht als einheitliche Kategorie, sondern nach ihren spezifischen Merkmalen und ihrer Funktionsweise. Die FINMA hat einen Ansatz basierend auf dem Grundsatz «Same Business, Same Rules» etabliert und wendet die bestehenden Regulierungen auf neue Technologien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung an.

Arten von Stablecoins und rechtliche Behandlung im Schweizer Recht

Art des Stablecoins Mechanismus Wahrscheinliche FINMA-Qualifikation Anwendbares Gesetz
An Währung geknüpft (z.B. USDC, XCHF) 1:1 Reserven in Fiat-Währung Zahlungs-Token — öffentliche Einlage möglich GwG + ggf. BankG (Einlagen)
An Gold / Rohstoffe geknüpft Zertifizierte physische Reserven Investment- oder Aktiven-Token FinfraG (Derivat möglich), GwG
An Wertpapiere / Aktiven-Korb geknüpft Diversifiziertes Portfolio Kollektive Kapitalanlage wahrscheinlich KAG, FinfraG, GwG
An Immobilien geknüpft Rechte an Liegenschaften Investment-Token / kollektive Kapitalanlage KAG, OR (Sachenrecht), GwG
Algorithmisch (z.B. teilweise DAI) On-chain-Mechanismen ohne physische Reserven Einzelfallanalyse — hohes Risiko Je nach Funktionsweise (FinfraG, KAG)

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), das Bankengesetz (BankG) und das Geldwäschereigesetz (GwG) bilden das regulatorische Fundament für Stablecoins. Je nach Konzeption können bestimmte Stablecoins einer Bankenbewilligungspflicht unterliegen, insbesondere wenn ihr Emittent Einlagen der Öffentlichkeit entgegennimmt oder Zahlungsmittel ausgibt.

Das DLT-Gesetz (Gesetz zur Distributed Ledger Technology), das schrittweise ab 2021 in Kraft trat, hat die Rechtssicherheit für Stablecoin-Emittenten in der Schweiz erheblich gestärkt, insbesondere durch die Klärung der Behandlung digitaler Aktiven im Insolvenzfall und die Erleichterung ihrer Übertragung.

Compliance-Anforderungen für Emittenten

Stablecoin-Emittenten in der Schweiz müssen verschiedenen regulatorischen Pflichten nachkommen, deren Strenge je nach Art des emittierten Tokens variiert. Diese Anforderungen umfassen in der Regel die Kundenidentifikation (KYC), die Geldwäschereibekämpfung, die Überwachung verdächtiger Transaktionen und den Datenschutz.

An Fiat-Währungen geknüpfte Stablecoins

Diese Stablecoins, wie USDC oder XCHF (CryptoFranc), halten ihren Wert durch äquivalente Reserven in traditionellen Währungen. In der Schweiz werden sie generell als Zahlungsmittel betrachtet und dem GwG unterstellt. Der Emittent muss sicherstellen, dass:

  • Die Reserven sicher verwahrt werden, oft bei regulierten Finanzinstitutionen
  • Regelmässige Prüfungen die Übereinstimmung zwischen umlaufenden Token und Reserven bestätigen
  • Die Konvertierung zwischen dem Stablecoin und der Fiat-Währung jederzeit möglich ist

Wenn die Emission der Entgegennahme öffentlicher Einlagen ähnelt, kann eine Bankenbewilligung erforderlich sein, obwohl für bestimmte innovative Geschäftsmodelle Ausnahmen dank des Schweizer Regulierungs-Sandkastens (FinTech-Bewilligung) bestehen.

Algorithmische Stablecoins

Diese Stablecoins, die ihren Wert durch algorithmische Mechanismen statt durch Aktiven-Reserven halten, stellen eine besondere regulatorische Herausforderung dar. Die FINMA verfolgt bei diesen Token einen Einzelfallansatz und bewertet ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Merkmale statt ihrer technischen Beschreibung. Emittenten müssen in der Regel die Robustheit ihres Stabilisierungsmechanismus und die Transparenz ihrer Governance nachweisen.

Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung

Die Schweiz wendet strenge Geldwäschereibekämpfungsstandards (GwG) auf Akteure im Kryptowährungssektor an, einschliesslich Stablecoin-Emittenten und Intermediäre. Die an der Emission oder dem Handel von Stablecoins beteiligten Einheiten gelten gemäss GwG generell als Finanzintermediäre und müssen:

  • Sich einem von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorgan (SRO) anschliessen oder direkt ihrer Aufsicht unterstellen
  • Robuste Verfahren zur Kundenidentifikation (KYC) einrichten
  • Die wirtschaftlich Berechtigten der Gelder identifizieren
  • Transaktionsüberwachungssysteme einrichten
  • Verdächtige Transaktionen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) melden

Die FINMA hat ihre Anforderungen bezüglich der «Travel Rule» für Stablecoin-Transfers jüngst verschärft und verpflichtet Virtual Asset Service Provider, bei Stablecoin-Transfers Informationen über Absender und Empfänger auszutauschen. Diese Regel gilt nun ab dem ersten Schweizer Franken ohne Mindestbetrag.

Governance der Reserven und Anlegerschutz

Für an Aktiven geknüpfte Stablecoins ist die Governance der Reserven ein kritischer Aspekt. Die FINMA prüft sorgfältig:

  • Die Segregation der Reserveaktiven von den übrigen Aktiven des Emittenten
  • Die Schutzmechanismen im Insolvenzfall
  • Die Qualität und Diversifizierung der Reserveaktiven
  • Die Häufigkeit und Methodik der Prüfungen

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) kann gelten, wenn der Stablecoin als Finanzinstrument qualifiziert wird, was zusätzliche Pflichten bezüglich der Kundeninformation und Dokumentation auferlegt.

Häufige Fragen zu Stablecoins in der Schweiz

Benötigt ein an den Schweizer Franken gebundener Stablecoin eine Bankenbewilligung?

Das hängt von der Struktur ab. Wenn der Emittent jederzeit rückzahlbare Einlagen der Öffentlichkeit entgegennimmt, kann eine Bankenbewilligung erforderlich sein. Der Schweizer Regulierungssandkasten erlaubt es FinTechs jedoch, unter bestimmten Bedingungen bis zu CHF 100 Millionen Einlagen ohne vollständige Bankenbewilligung entgegenzunehmen.

Sind algorithmische Stablecoins in der Schweiz reguliert?

Die FINMA prüft sie von Fall zu Fall nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Funktionsweise. Ein algorithmischer Stablecoin, der Merkmale eines Finanzinstruments oder eines kollektiven Kapitalanlageproduktts aufweist, unterliegt den entsprechenden Gesetzen (FinfraG, KAG). Das Fehlen greifbarer Reserven erhöht die regulatorischen Risiken erheblich.

Welche Pflichten gelten für Stablecoin-Emittenten in der Schweiz?

Je nach Qualifikation können Emittenten dem GwG (OAR-Anschluss, KYC), der Bankenregulierung (Reserven, Liquidität), dem KAG (Stablecoin als kollektive Kapitalanlage eingestuft) und dem FIDLEG (Informationspflichten) unterstellt sein. Die Travel Rule gilt ohne Mindestbetrag.

Wie hat das DLT-Gesetz die Rechtssicherheit für Stablecoins verbessert?

Das DLT-Gesetz von 2021 hat den Status digitaler Aktiven im Insolvenzfall des Emittenten geklärt. Kunden können ihre Stablecoins nun im Konkursfall zurückfordern, wenn ihre Guthaben segregiert sind. Es hat auch die Übertragung von auf Blockchain eingetragenen Bucheffekten erleichtert.

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